Trotz klarer Kante Forum sein: Kirche will demokratische Kultur stärken

von Kurt-Helmuth Eimuth 11. Mai 2018

Neben großem Engagement für Geflüchtete gibt es auch bei vielen Kirchenmitgliedern Ängste vor dem Fremden. Ein Beauftragter soll die demokra­tische Kultur stärken.

Klare Kante gegen rechts hat in Frankfurt Tradition. Das Römerbergbündnis hatte sich 1978 gegrün­det, um einen breiten Widerstand gegen Versuche der NPD zu schaffen, in Frankfurt Fuß zu fassen. Dem Römerbergbündnis gehört die Jüdische Gemeinde, die Evangelische und Katholische Kirche, der Deutsche Gewerkschaftsbund und der Frankfurter Jugendring an. Das Bündnis hat es sich zum Ziel erklärt, den Römerberg in Frankfurt nicht den Nazis zu überlassen, sondern dort eigene Kund­gebungen durchzuführen, wie hier im Jahre 2013. Heute gilt es, sich mit Politikverdrossenheit und Fremdenfeindlichkeit in den eigenen Reihen auseinanderzusetzen. | Fotograf: Kurt-Helmuth Eimuth


Mit der Einrichtung einer Stelle, die den komplizierten Titel „Demokra­tische Kultur in der Gesellschaft stärken. Gegen Rechtsextremismus, Rassismus, Diskriminierung und gruppenbezogene Menschenfeind­lichkeit“ trägt, kam die Kirchenlei­tung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau dem Wunsch vieler Gemeinden entgegen. ,,Gera­de in der Auseinandersetzung mit der Alternative für Deutschland“ (AfD) seien viele Gemeinden in Not, so EKHN-Sprecher Volker Rahn. Doch wie die Benennung der Stelle schon nahelegt, sei die Aus­richtung dieser Arbeit viel breiter angelegt. ,,Es geht um die Stärkung der Demokratie“, so Rahn. Dabei setze man sich eben auch mit der AfD auseinander, etwa wenn diese beim Kirchentag mitwirken wolle oder wenn eine Prädikantin Funk­tionärin der AfD werde. Auch die katholische Kirche reagierte auf die zunehmende Verbreitung rechtspopulistischen Gedanken­guts. Die Diözesanversammlung des Bistums Limburg hat eigens eine „Erklärung gegen den Rechtspopulismus“ abgegeben.

Selbstkritisch fragte die Evan­gelische Kirche in Deutschland (EKD) in einem Impulspapier, ob in den Gemeinden die Fragen und Ängste aller 23 Millionen Protestan­tinnen und Protestanten Platz ha­ben. Den klaren Positionierungen der kirchenleitenden Personen und Gremien, dem Engagement vieler Gemeinden für die Aufnahme ge­flüchteter Menschen stehe bei einem beachtlichen Teil der Kirchen­mitglieder Skepsis gegenüber.

Matthias Bläser, der die neu bei der EKHN geschaffene Stelle inne­hat, setzt hier an: ,,In Gemeinden muss es eine Gesprächsbereitschaft mit denen geben, die sich von der AfD angesprochen fühlen:“ Hier gelte es, Diskussionsräume zu eröffnen. Genauso müsse man aber auch Din­ge, die dem Evangelium widerspre­chen, klar benennen. Als Beispiel führt der Politikwissenschaftler das Frauenbild oder auch die Nächsten­liebe an, die sich keineswegs nur auf die eigene Verwandtschaft beschränke. Kirchenpräsident Volker Jung for­mulierte es letzthin so: ,,Selbstver­ständlich sind weder Arbeitsvertrag noch Kirchenmitgliedschaft an ein bestimmtes Parteibuch gebunden. Aber: Das Gespräch muss gesucht werden, wo christliche Grundorien­tierungen verletzt werden.“

Warum es sinnvoll ist, für den Todesfall vorzusorgen

Bestattung ist eine Dienstleistung. Dienstleistungen müssen bezahlt werden. Doch in diesem Fall findet in den wenigsten Fällen ein Preis­vergleich statt. Nach Erhebung der Stiftung Warentest zahlen die meisten Kunden viel mehr, als sie ausgeben wollten, weil es an Bera­tung und fairen Kostenvoranschlä­gen fehlt. Wer will auch schon im Angesicht des Verlustes eines lie­ben Menschen über so etwas Pro­fanes wie Geld reden. Da ist man eher froh, wenn einem von der Ge­staltung der Traueranzeige bis zur Ausrichtung des Kaffees nach der Trauerfeier alles abgenommen wird. Nur: Auch hier muss jeder Handgriff bezahlt werden.

Wer seinen Hinterbliebenen das alles ersparen will, plant seinen Abschied. Welche Form der Beerdigung ist erwünscht: Erd­bestattung, Urne, Rasengrab oder Friedwald? Auch der Ort der Be­stattung will wohlüberlegt sein. Soll es der Geburtsort des Verstor­benen sein oder der letzte Wohn­ort? Da ein Grab, gleich in welcher Form, immer auch ein Ort des Ge­denkens ist, brauchen es vor allem die Hinterbliebenen. Deshalb ist es ratsam, diese Fragen mit den nächsten Verwandten zu bespre­chen und deren Wünsche zu hö­ren. Man kann dieses in einer Bestattungsverfügung zusammen­tragen. Diese ist für die Hinter­bliebenen genau wie ein Testa­ment bindend. Übrigens sollte man eine solche Verfügung nicht dem Testament beilegen, sondern sie gehört ins Stammbuch. Denn das benötigen die Angehörigen zuerst

Wer darüber hinaus seine An­gehörigen auch finanziell entlas­ten will, kann dies bei jedem Be­statter tun. Mit Hilfe von Treuhandgesellschaften, die das Geld verwahren, wird die eigene Beerdi­gung vorab gezahlt. Preis und Leis­tung werden beim Bestatter festgelegt und sind so vergleichbar. Es gibt also einen Vertrag über die Leistung des Bestatters und einen über die Finanzierung. Finanztest hat aktuell vier Treuhandgesell­schaften getestet (Heft 2/18). Bei dreien ist das Geld gut geschützt. Bei vorzeitiger Kündigung fallen aber teils hohe Kosten an.

In Frankfurt fungiert die Ge­nossenschaft der Friedhofsgärt­ner als Treuhandgesellschaft. Da­bei können persönliche Wünsche und Vorstellungen zu Lebzeiten mit einem Friedhofsgärtner, Be­stattungsunternehmen oder ei­nem Steinmetz vertraglich verein­bart werden, angefangen vom Ab­lauf der Beisetzung, der Gestaltung des Grabmals bis hin zur Grabbepflanzung und der an­schließenden Grabpflege. Die Ge­nossenschaft der Friedhofsgärt­ner garantiert im Todesfall die Ausführung der festgelegten Leis­tungen. Neu in Frankfurt sind die Friedfelder. Parkähnlich angelegte Areale, die über die gesamte Dau­er der Ruhefrist von den Gärtnern harmonisch gestaltet werden. Dort finden sich alle Grabarten, vom Einzelurnengrab bis zum Fa­miliengrab. Die Kosten für ein Ur­nengrab belaufen sich auf 3000 Euro, für ein Erdwahlgrab auf 7500 Euro.
Kurt-Helmuth Eimuth

Pfingstmontag auf dem Römerberg: Damit aus Fremden Freunde werden

von Kurt-Helmuth Eimuth 11. Mai 2018

Pfingstfest auf dem Römerberg

Der Open-Air-Gottesdienst am Pfingstmontag steht dieses Jahr unter dem Motto "Gottes Liebe geht unter die Haut – damit aus Fremden Freunde werden".
Der Open-Air-Gottesdienst am Pfingstmontag steht dieses Jahr unter dem Motto „Gottes Liebe geht unter die Haut – damit aus Fremden Freunde werden“.

Zum traditionellen Open-Air-Got­tesdienst am Pfingstmontag, 21. Mai, um 11 Uhr auf dem Römer­berg mit anschließendem interna­tionalen Fest im Dominikanerklos­ter laden die christlichen Gemein­den wieder ein.
Im April vor 50 Jahren ist der Theologe und Bürgerrechtler Mar­tin Luther King erschossen wor­den; sein Kampf gegen Rassismus und für Gleichberechtigung hat sich nicht erledigt. Fremdenfeind­lichkeit, verbal oder verknüpft mit Gewalt, ist bis heute ein Thema – darum steht der Tag unter dem Motto: ,,Gottes Liebe geht unter die Haut: damit aus Fremden Freunde werden“. Die Predigt hält der evangelische Stadtdekan Achim Knecht.

Pfingsten ist auch ein Symbol für die Überbrückung kultureller Differenzen. Das Fest steht schließlich für den Geist, der Men­schen über Grenzen hinweg ver­bindet und befreit, der wach macht für das Erkennen von Ungerechtigkeit und den Einsatz für Gerechtig­keit. Den musikalischen Teil des Gottesdienstes übernehmen unter der Leitung von Bernhard Kießig der Chor SurPraise, eine Band, BlechPur und Posaunenchöre der Propstei Rhein-Main.

Um 12.30 Uhr beginnt das Inter­nationale Fest im Dominikaner­kloster, Kurt-Schumacher-Straße 23, Innenstadt. Gemeinden aus Afrika, Asien, Amerika und Europa erwarten die Gäste mit Kulinari­schem aus vielerlei Küchen dieser Welt sowie einem Kultur- und ei­nem Kinderprogramm im Kloster­hof. Das Gotteslob mit biblischen Texten und Gebeten in vielen Spra­chen sowie Chören und Liedern aus der weltweiten Ökumene be­schließt das Fest um 16.15 Uhr in der Heiliggeistkirche am Domini­kanerkloster.

Warum es sinnvoll ist, für den Todesfall vorzusorgen

von Kurt-Helmuth Eimuth 11. Mai 2018

Auch der Tod ist nicht um­sonst. Wer noch im Leben klare Anweisungen gibt, kann sicher gehen, dass der letzte Wille umgesetzt wird. Und die Hinterbliebenen sind finan­ziell entlastet.

Verkaufsgespräch in einer Pietät.  |
Verkaufsgespräch in einer Pietät. | Bild: http://www.colourbox.de

Bestattung ist eine Dienstleistung. Dienstleistungen müssen bezahlt werden. Doch in diesem Fall findet in den wenigsten Fällen ein Preis­vergleich statt. Nach Erhebung der Stiftung Warentest zahlen die meisten Kunden viel mehr, als sie ausgeben wollten, weil es an Bera­tung und fairen Kostenvoranschlä­gen fehlt. Wer will auch schon im Angesicht des Verlustes eines lie­ben Menschen über so etwas Pro­fanes wie Geld reden. Da ist man eher froh, wenn einem von der Ge­staltung der Traueranzeige bis zur Ausrichtung des Kaffees nach der Trauerfeier alles abgenommen wird. Nur: Auch hier muss jeder Handgriff bezahlt werden.

Wer seinen Hinterbliebenen das alles ersparen will, plant seinen Abschied. Welche Form der Beerdigung ist erwünscht: Erd­bestattung, Urne, Rasengrab oder Friedwald? Auch der Ort der Be­stattung will wohlüberlegt sein. Soll es der Geburtsort des Verstor­benen sein oder der letzte Wohn­ort? Da ein Grab, gleich in welcher Form, immer auch ein Ort des Ge­denkens ist, brauchen es vor allem die Hinterbliebenen. Deshalb ist es ratsam, diese Fragen mit den nächsten Verwandten zu bespre­chen und deren Wünsche zu hö­ren. Man kann dieses in einer Bestattungsverfügung zusammen­tragen. Diese ist für die Hinter­bliebenen genau wie ein Testa­ment bindend. Übrigens sollte man eine solche Verfügung nicht dem Testament beilegen, sondern sie gehört ins Stammbuch. Denn das benötigen die Angehörigen zuerst

Wer darüber hinaus seine An­gehörigen auch finanziell entlas­ten will, kann dies bei jedem Be­statter tun. Mit Hilfe von Treuhandgesellschaften, die das Geld verwahren, wird die eigene Beerdi­gung vorab gezahlt. Preis und Leis­tung werden beim Bestatter festgelegt und sind so vergleichbar. Es gibt also einen Vertrag über die Leistung des Bestatters und einen über die Finanzierung. Finanztest hat aktuell vier Treuhandgesell­schaften getestet (Heft 2/18). Bei dreien ist das Geld gut geschützt. Bei vorzeitiger Kündigung fallen aber teils hohe Kosten an.

In Frankfurt fungiert die Ge­nossenschaft der Friedhofsgärt­ner als Treuhandgesellschaft. Da­bei können persönliche Wünsche und Vorstellungen zu Lebzeiten mit einem Friedhofsgärtner, Be­stattungsunternehmen oder ei­nem Steinmetz vertraglich verein­bart werden, angefangen vom Ab­lauf der Beisetzung, der Gestaltung des Grabmals bis hin zur Grabbepflanzung und der an­schließenden Grabpflege. Die Ge­nossenschaft der Friedhofsgärt­ner garantiert im Todesfall die Ausführung der festgelegten Leis­tungen. Neu in Frankfurt sind die Friedfelder. Parkähnlich angelegte Areale, die über die gesamte Dau­er der Ruhefrist von den Gärtnern harmonisch gestaltet werden. Dort finden sich alle Grabarten, vom Einzelurnengrab bis zum Fa­miliengrab. Die Kosten für ein Ur­nengrab belaufen sich auf 3000 Euro, für ein Erdwahlgrab auf 7500 Euro.

Landeskirche will Diskriminierung Transsexueller beenden

von Kurt-Helmuth Eimuth
9. Mai 2018

Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Herbst des letzten Jahres zum Eintrag in das Geburtsregister wurde der Blick auf eine Gruppe von Menschen gerichtet, die für viele nicht sichtbar war. Es gibt neben der klaren geschlechtlichen Zuordnung eben auch noch mehr. Und dieses soll auch so im Geburtsregister abgebildet werden.

Noah Kretzschel, Vorsitzender der Evangelischen Jugend, Landesjugendpfarrer Gernot Bach-Leuchtl und Oberkirchenrätin Christine Noschka (von links) bei der Vorstellung der EKHN-Handreichung zur Transsexualität in der Kirche. | Foto: Kurt-Helmuth Eimuth

Noah Kretzschel, Vorsitzender der Evangelischen Jugend, Landesjugendpfarrer Gernot Bach-Leuchtl und Oberkirchenrätin Christine Noschka (von links) bei der Vorstellung der EKHN-Handreichung zur Transsexualität in der Kirche. | Foto: Kurt-Helmuth Eimuth

Erstmals hat sich eine evangelische Landeskirche mit Fragen zur Transsexualität auseinandergesetzt und auch positioniert. Die Handreichung mit dem Titel „Zum Bilde Gottes geschaffen. Transsexualität in der Kirche“ will aus christlicher Perspektive einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen in ihrer Vielfalt wahrgenommen und Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung beendet werden.

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung bekräftigt im Vorwort der Handreichung, dass „geschlechtliche Vielfalt eine Herausforderung für kirchliches und kirchenleitendes Handeln“ sei. „Das bedeutet für viele ein Umdenken. Wahrnehmung geschlechtlicher Vielfalt verlangt, den Horizont zu öffnen. Es ist nötig, eigene Denkmuster zu überprüfen.“ Dazu gehöre auch, sich vor Augen zu führen, dass es Menschen gebe, „die sich zwischen oder jenseits eines zweigeschlechtlich definierten Lebens befinden“. Dies gehört nach Jung „zu der Vielfalt, in der Gott uns geschaffen hat. Wer das bejaht, kann dazu beitragen, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung zu beenden.“

Pflegegeld: Es soll gar nicht in Anspruch genommen werden

Theoretisch können pflegende Angehörige 929 Euro im Monat von den Pflegekassen bekommen. Praktisch nimmt das kaum jemand komplett in Anspruch. Denn der bürokratische Dschungel der dabei durchquert werden muss, ist viel zu kompliziert. Unser Autor hat das selbst erlebt. Aber immerhin kleine Verbesserungen sind jetzt in Aussicht.

Ohne die Angehörigen würde das deutsche Pflegesystem zusammenbrechen: Drei von vier pflegebedürftigen Menschen werden zuhause versorgt, nur bei einem Drittel davon kommt zur Unterstützung ein professioneller Pflegedienst. Diese häusliche Pflege geschieht mit viel Einsatz, und oftmals überfordern sich die Familien.
Die Pflegekassen gewähren unterschiedliche Hilfen. Pauschal gezahlt wird nur ein grundlegendes Pflegegeld in Höhe von 545 Euro im Monat bei Pflegegrad III (ohne Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes). Alles andere muss einzeln beantragt und nachgewiesen werden, zum Beispiel 40 Euro im Monat für Pflegemittel, 18 Euro für technische Hilfsmittel, 125 Euro „Entlastungsbetrag“ und so weiter. Manche Zuschüsse gelten monatlich, andere jährlich.
Sobald man das theoretisch zustehende Geld auch tatsächlich bekommen möchte, entfaltet sich eine aufwändige Bürokratie. Jede Windelrechnung muss belegt und der Kasse vorgelegt werden. Auch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter dort stehen vor einem Dschungel aus Regelungen und Vorschriften, was oft zu falschen Berechnungen führt.
Kein Wunder also, dass vieles gar nicht erst beantragt wird. Nur zehn Prozent der Pflegenden nehmen die Verhinderungspflege in Anspruch. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege springen ein, wenn die Angehörigen einmal ausfallen, zum Beispiel weil sie in Urlaub fahren oder selbst krank sind. Für eine kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim oder andere Pflegedienstleistungen können Angehörige gut 2400 Euro im Jahr bekommen, 1612 Euro für die so genannte „Verhinderungspflege“, 806 Euro für „Kurzzeitpflege“. Wie gesagt. Theoretisch. Praktisch werden diese Zuschüsse in neun von zehn Fällen nicht abgerufen.
Ähnlich ist es mit dem so genannten „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro, der eigentlich dazu dienen soll, Hilfe im Haushalt zu finanzieren. Aber kaum jemand kann sie beanspruchen, weil dafür eine haushaltsnahe Dienstleistung bei einem Pflegedienst abgerufen werden muss. Den Pflegediensten fehlt hierfür aber schlicht das Personal, außerdem sind sie teuer: Eine Reinigungskraft kostet hier rund 30 Euro die Stunde, das heißt, der Zuschuss würde gerade mal vier Stunden im Monat refinanzieren.
„Gut gemeint, aber schlecht gemacht“, sagt der Sozialverband VdK in seiner Mitgliederzeitung vom Februar 2018 über dieses System. Denn eine solche Bürokratie bedeutet auch, dass sie Menschen bevorzugt, die mit Formularen, Ämtern und Anträgen gut zurechtkommen.
Würde man die theoretisch zur Verfügung stehende Summe pauschal an die Pflegenden zahlen, kämen 929 Euro pro Monat zusammen. Das klingt nach viel Geld, allerdings ist das relativ: Ein ambulanter Pflegedienst wird schließlich mit 1298 Euro im Monat finanziert, ein Heimplatz kostete zwischen 3000 und 4000 Euro im Monat. Häusliche Pflege kommt die Allgemeinheit also mit Abstand am günstigsten.
Es entsteht der Eindruck, dass das System schon daraufhin kalkuliert ist, dass nicht alle Berechtigten die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. So antwortet das Gesundheitsministerium auf eine entsprechende Anfrage des Autors vom Juli vorigen Jahres: „Eine pauschale Auszahlung hätte zur Folge, dass der Finanzrahmen der Pflegeversicherung gesprengt würde. Um das System finanzierbar zu halten, müssten Leistungen insgesamt erheblich abgesenkt oder gar gestrichen werden oder der Beitragssatz müsste erheblich angehoben werden.“
Unmissverständlich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Pflegeversicherung nicht dafür gedacht ist, pflegebedürftige Menschen generell abzusichern, sondern dass diese Aufgabe den Angehörigen zufallen soll. So schreibt das Gesundheitsministerium weiter: „Es ist unverändert gesellschaftlicher Konsens – und dies spiegelt sich auch im Willen des Gesetzgebers wider – dass die Pflege vorrangig als Aufgabe der familiären Einstands- und Unterhaltspflichten erbracht werden soll. Danach sollen möglichst Angehörige für die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder sorgen. … Die Leistungen der Pflegeversicherung und die ggf. darüber hinaus zu gewährenden Leistungen der Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit wirken insoweit ergänzend und sollen die Pflege durch Angehörige unterstützen.“
Klartext: Der Staat fühlt sich nicht dafür zuständig, die Pflege kranker und alter Menschen sicherzustellen, sondern sieht seine Aufgabe lediglich darin, für eine minimale Grundausstattung zu sorgen, falls die „Normalität“ – dass also Angehörige gratis und ohne große Entschädigung die Pflege übernehmen – einmal ausfällt. Konsequenterweise wendet Deutschland auch nur 1,4 Prozent seines Bruttosozialprodukts für die Pflege auf, die skandinavischen Länder hingegen fast vier Prozent.
Ob diese Einschätzung der Realität auch für die Zukunft noch realistisch ist, ist jedoch fraglich. Immerhin haben politische Debatten zu dem Thema inzwischen begonnen. So sieht zum Beispiel die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Grund dafür, dass so viele Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, nicht in den komplizierten Antragsverfahren, sondern in der Unkenntnis der Betroffenen. Deshalb möchte man die Informationsmöglichkeiten verstärken.
Auf professionelle Beratung setzt auch der Frankfurter Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour von Bündnis90/Die Grünen: „Pflegebedürftigen Menschen in schwierigen Versorgungssituationen (und was anderes wäre eine vielleicht sogar überraschende Pflegesituation) soll bei Bedarf ein individueller Case-Manager zur Seite gestellt, der ein passendes Versorgungssetting zusammenstellen kann.“ Nur: Diese Case-Manager müssten ja auch bezahlt werden – wäre es nicht besser, das Geld für die Pflege selbst auszugeben?
Die FDP hingegen stimmt dem Vorschlag der Pauschalierung zu. „Gerade im Bereich der Pflege spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. Je mehr bürokratische Pflichten von den Pflegenden erfüllt werden müssen, umso weniger Zeit steht für den Pflegebedürftigen zur Verfügung“, sagt der Vorsitzende der hessischen Landtagsfraktion René Rock.
Eine deutlich andere Akzentuierung als ihr Parteifreund Nouripour setzt auch Elisabeth Scharfenberg, die im vorigen Bundestag Sprecherin der Grünen für Altenpolitik und Pflege war. Sie stellt sich hinter eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft für Freie Wohlfahrtspflege, die gefordert hatte, „die Leistungen der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen … in einem so genannten Entlastungsbetrag zusammenzufassen, damit sie ganz flexibel je nach Bedarf eingesetzt und kombiniert werden können“. Damit wären die Angehörigen von vielen bürokratischen Lasten und Antragsverfahren befreit.
Dieser erste kleine Schritt der Entbürokratisierung findet sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU im Bund. Die neue Bundesregierung will „Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages-und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur“ zusammenfassen. Bleibt abzuwarten, wann und wie das umgesetzt wird.

Kurt-Helmuth Eimuth 12. März 2018

Wenn dich der Schlag trifft

Nach einem Schlaganfall sind viele Menschen auf intensive Pflege und gute Therapien angewiesen. Denn davon hängt ab, ob und wie sie ihren Alltag in Zukunft wieder bewältigen können. Im deutschen Pflegesystem läuft allerdings vieles nicht optimal. 

Es passiert in Deutschland etwa 270 000 Mal im Jahr: Schlaganfall. Plötzlich ist alles auf den Kopf gestellt. Viele können mit den Folgen nach Reha und Therapien gut leben. Sieben Prozent sterben in den ersten zwei Wochen. Und andere sind in ihren Lebensfunktionen stark eingeschränkt. Meine Frau Marion (63), die den Schlaganfall im Sommer 2015 erlitt, gehört zur letzten Gruppe. Als der Arzt mir die Diagnose mitteilte, sprach er aus, was unser Leben von Grund auf verändern sollte: „Der Verschluss sitzt an einer strategisch ungünstigen Stelle.“ Manche Worte vergisst man nicht mehr, sie brennen sich ein. „Strategisch ungünstig.“ Nein, wir reden nicht vom Fußball. Als ich das Bild der Computertomografie sah, wusste ich, was er meinte. Große Teile des Gehirns waren betroffen.

Schnell stand die Frage nach einer Vorsorgevollmacht im Raum. Ich hatte keine. Ein Anwalt, der mich nie kennengelernt hatte, bestätigte mir zum Glück: „Herr Eimuth hat im Krankenhaus einen engagierten Eindruck hinterlassen. Er war um das Wohl seiner Ehefrau besorgt, so dass aus verfahrenspflegerischer Sicht keine Bedenken bestehen, dass er die vorläufige gesetzliche Betreuung übernimmt.“

Das Verfahren kostete eine dreistellige Summe. Danach konnte ich über Marions Verlegung in eine Reha-Klinik entscheiden, die nach den ersten zwei Wochen im Krankenhaus anstand.

In Frankfurt gibt es keine Reha-Kliniken, offenbar ist die Stadt zu teuer. Wir entschieden uns für eine nahe gelegene. Besuch fördert schließlich die Genesung, Erreichbarkeit ist also ein nicht zu vernachlässigendes Kriterium. Wie richtig und wichtig das sein sollte, ahnte ich zu der Zeit noch nicht.

Beim Aufnahmegespräch gab es Fragen nach Krankheitsverlauf, Allergien und so weiter. Und dann die mir leise zugeraunte Frage nach dem Ziel der Rehabilitation: „Soll Ihre Frau anschließend ins Heim?“ Das saß. Dieser Gedanke lag mir so fern wie der Mond: Man weiß, dass es ihn gibt, aber mit der Möglichkeit, dorthin zu fliegen hat man sich noch nie beschäftigt.

Sogar das Schlucken muss wieder gelernt werden

Für mich war klar: Ziel der Reha soll ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung sein. Aber bis dahin war es noch ein weiter Weg. Marion zum Beispiel musste sogar das Schlucken erst wieder lernen. Man glaubt gar nicht, was es alles zum Schlucken braucht. Über hundert Muskeln muss das Gehirn dabei koordinieren. Ein wirklich komplizierter Prozess, der komplett neu erlernt werden muss. Auch das Gedächtnis für alltägliche Handlungen ist „gelöscht“. Einfache Dinge wie Zähneputzen oder Haarekämmen müssen neu gelernt und geübt werden.

Deshalb stehen jeden Tag mehrere Therapien auf dem Stundenplan: Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie und Psychologie. Dazu kommen spezielle Gruppenangebote. Man kann dankbar sein, dass unser Gesundheitswesen so hoch entwickelt ist.

Über die Pflege kann ich kaum Schlechtes sagen, es gab viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Allerdings hat die Familie die Pflege weitgehend selbst übernommen. Als ich nämlich einmal morgens um 8 Uhr nach meiner Frau sehen wollte, lag sie noch im Bett. Ein Therapeut kam ins Zimmer und stellte fest: „Sie sind ja noch nicht gewaschen und angezogen, da kann ich nichts machen.“ Er ging wieder. Zwar sollen Patientinnen, die früh eine Anwendung haben, zuerst gewaschen werden. Aber wegen des Personalmangels klappt das nicht immer. Gelähmte Menschen können ja zum Beispiel nicht alleine essen. Sie haben einen hohen pflegerischen Aufwand.

Therapie ist aber der Schlüssel zu einem selbstbestimmten Leben. Deshalb beschloss ich, Marions Pflege morgens und abends selbst zu übernehmen. Ein gemeinsames Frühstück ist ja auch im Krankenhaus nett. Zum Mittagessen kam meine Schwester. Damit war nicht nur die Pflege abgedeckt, sondern wir wussten auch immer, was in der Klinik geschah, und mit der Zeit entwickelte sich ein recht entspanntes Verhältnis zu den Pflegekräften. Aber was ist mit Patientinnen und Patienten, die keine Angehörigen haben, die so häufig in der Reha sein können?

Am Wochenende kommt oft angelerntes Personal zum Einsatz

Es läuft nämlich häufig etwas schief. Vor allem am Wochenende, wenn angelerntes Personal und Kräfte externer Dienstleister im Einsatz sind. Da wird dann schon einmal Essen aufgetischt, auf das die Patientin eine bekannte Allergie hat. Oder es werden Medikamente verwechselt. Bei uns war der Höhepunkt eine in der Nacht neben den Weihnachtsplätzchen abgestellte Bettpfanne. Natürlich gelingt auch bei der Pflege durch Angehörige nicht alles. Schwupps machte es einmal beim Waschen, und Marion lag unter dem Waschbecken. Der Schreck war groß, das rote Seil mit der Notklingel zum Glück griffbereit. Nachdem wir sie wieder in den Rollstuhl gewuchtet hatten und feststand, dass nichts gebrochen war, kam die Frage: „Wie konnte das passieren?“ „Wir haben vergessen, die Bremsen am Rollstuhl fest zu stellen.“ „Anfängerfehler“, stellte der Pfleger verständnisvoll lächelnd fest.

Hinfallen geht eben schnell. Auch der Physiotherapeutin ist die Patientin einmal entglitten, in dem Fall war allerdings unklar, ob eine Verletzung vorlag. Deshalb wurde Marion zum Röntgen in ein anderes Krankenhaus gefahren. Als ich an diesem Tag in die Reha-Klinik kam, stand ich vor dem leeren Bett: Niemand hatte uns Bescheid gesagt. Ich fuhr hinterher und fand Marion ziemlich aufgelöst auf einer Bahre im Gang, auf das Röntgenergebnis wartend. Die psychische Belastung für Patientinnen, die nicht sprechen können, die also völlig ausgeliefert sind, ist enorm. Da hilft es, ein vertrautes Gesicht um sich zu haben.

Noch schwieriger ist es, wenn die Patientin einen Krankenhauskeim hat. Alle, die das Zimmer betreten, müssen sich dann mit Kittel, Haube, Mundschutz und Gummihandschuhen schützen. Auch diejenigen, die bloß schnell Tabletten bringen wollen. Man kann sich vorstellen, dass dies aufhält. Zwar ist die Pflegepauschale für solche Patientinnen höher, aber das Personal auf der Station wird ja oft nicht entsprechend aufgestockt. Die „Isolationszimmer“ sind also unbeliebt. Aber auch diese Patientinnen brauchen Therapie.

Keine Zeit, um alle Hygienevorschriften einzuhalten

Die Gewerkschaft Verdi hat voriges Jahr einen Aktionstag „Hände-Desinfektion“ durchgeführt mit der Maßgabe, dass die teilnehmenden Pflegekräfte einmal alle Hygienevorschriften auch tatsächlich einhalten sollen. Doch schon nach wenigen Stunden gaben fast alle auf: Der Personalschlüssel lässt es einfach nicht zu. Wie groß das Problem der mangelhaften Desinfektion ist, machen Zahlen des Bundesministeriums für Gesundheit deutlich: Jedes Jahr sterben in Deutschland bis zu 15 000 Menschen nach sogenannten „behandlungsassoziierten Infektionen“.

Kaffeepause: Marion und Kurt-Helmuth Eimuth an einem ihrer Lieblingsorte, der Alpha-Buchhandlung im Oeder Weg. | Foto: Rui Camilo

Kaffeepause: Marion und Kurt-Helmuth Eimuth an einem ihrer Lieblingsorte, der Alpha-Buchhandlung im Oeder Weg. | Foto: Rui Camilo

Inzwischen lebt Marion wieder zu Hause. Unsere alte Wohnung im Altbau mussten wir aufgeben, sie war nicht rollstuhlgerecht. Pünktlich zur Entlassung war die neue Wohnung fertig. Deutlicher kann es kaum werden, dass ein Schlaganfall alles verändert: Man verlässt die Wohnung zur Behandlung und kommt nach neun Monaten in eine neue Wohnung zurück. Wenigstens können Angehörige einiges tun, um die Patientin an den Entscheidungen zu beteiligen: Beim Aussortieren von Schuhen, Handtaschen und Büchern fotografierte ich Regal um Regal. Marion entschied dann, welche Bücher, Schuhe und Taschen wegkönnen.

Ein befreundeter Pfarrer fragte mich, ob man bei einem solchen Schicksal noch an Gott glauben könne. Zugegeben, eine schwierige Frage. Aber ich habe von Marion gelernt, was sie als Pfarrerin im Religionsunterricht ihren Oberstufenschülerinnen und -schülern immer vermittelt hatte: Gott ist nicht der, der unser Leben vorbestimmt. Gott ist vielmehr die Kraft, die uns in der Krise trägt. Ich bin mir gewiss, dass Marion auch heute noch so denkt. Auch wenn es allen Grund zum Zweifeln, sicher auch zum Verzweifeln gibt.

Kurt-Helmuth Eimuth 21. März 2018 Fotos: Rui Camilo

Ikonen: Fenster in eine andere himmlische Wirklichkeit

von Kurt-Helmuth Eimuth 22. März 2018

Ikonen sind keine Illustrationen biblischer Geschichten oder bloße Abbildungen von religiösen Themen, sagt Harmjan Dam. Der evangelische Theologe malt selbst Ikonen und hat sie jetzt in einem Buch veröffentlicht.

Auferstehungs-Engel. Ikone von Harmjan Dam. | Foto: Rui Camilo
Auferstehungs-Engel. Ikone von Harmjan Dam. | Foto: Rui Camilo

Ikonen kennt man vor allem in den orthodoxen Kirchen in Griechenland, Russland oder dem Balkan. Seit über zwanzig Jahren malt aber auch ein evangelischer Pfarrer Ikonen: Schon während seines Theologiestudiums war Harmjan Dam von dieser alten christlichen Kunst fasziniert.

Ikonen sind keine Illustrationen biblischer Geschichten oder bloße Abbildungen von religiösen Themen, sagt er: „Die Verehrung der Ikonen gilt nicht dem Bild selbst, sondern dem, was dahinter liegt und nicht abgebildet werden kann.“ Ikonen verweisen auf den Glauben, „wie Fenster, die geöffnet werden, und durch die uns die andere himmlische Wirklichkeit neu begegnen kann.“ Ikonen sind Mystik.

Auch der hier zu sehende „Engel der Auferstehung“, den Harmjan Dam gemalt hat, zeigt nicht die Auferstehung selbst, sondern gibt lediglich Hinweise auf das Unglaubliche. Weitere Ikonen und Texte hat Dam als Buch unter dem Titel „Ikonen neu sehen“ veröffentlicht (Frankfurt 2017, 40 Seiten, 10 Euro).

Frankfurt wird immer voller

Frankfurt wächst und wächst, und alle finden es super. Schon 2030 sollen hier 800.000 Menschen wohnen. Und doch ist es höchste Zeit, auch nach den Grenzen des Wachstums zu fragen.

Kurt-Helmuth Eimuth ist Redakteur von Evangelisches Frankfurt. | Foto: Tamara Jung

Man muss nicht samstags auf die Zeil gehen, um es zu spüren: Die Stadt ist voller geworden. Überall wird es eng, ob in Cafés oder auf dem Markt, auf der Straße oder im S-Bahn-Tunnel. Neue Stadtteile sollen entstehen, viele Baulücken sind bereits geschlossen, die Verdichtung schreitet voran.

Frankfurt ist attraktiv. Bis zum Jahr 2030, so die Prognose, sollen hier 800 000 Menschen wohnen. Aber schon jetzt stapeln sich auf den Schulhöfen die Klassenzimmer-Container und wird die Suche nach Standorten für neue Kitas und Horte immer schwieriger. Der öffentliche Nahverkehr, der eigentlich die Städte vom Feinstaub der Autos befreien soll, ist überlastet. Zusätzliche U-Bahn-Wagen, neue Tramlinien und Gelenkbusse sind geplant. Aber so viel Wachstum ist nicht zum Nulltarif zu bekommen.

Der Kämmerer hat für die nächsten Jahre tiefrote Zahlen prognostiziert. Trotzdem scheinen sich alle Fraktionen im Römer über das Wachstum zu freuen: Frankfurt, eine der Metropolregionen Deutschlands, wenn nicht der Welt!

Kaum jemand fragt aber, ob es auch Grenzen des Wachstums gibt. Wie die geschätzt 5000 Bankangestellten aus London die Gentrifizierung im Westend, in Sachsenhausen und im Nordend beschleunigen werden. Was diese Entwicklung für die soziale Durchmischung Frankfurts bedeutet, auf die man einst so stolz war.

Eine Vision davon, wie Frankfurt in zehn oder zwanzig Jahren aussehen soll, hat im Oberbürgermeister-Wahlkampf gefehlt. Dabei zeichnen sich die Konturen längst ab: Es wird mehr Hochhäuser, mehr Neubaugebiete, mehr Verdrängung der nicht so reichen Bevölkerung geben. Wer das nicht will, muss eine städtebauliche Ausrichtung hin zu einer Stadt für alle vornehmen. Es braucht Parks und Wiesen, Schulen mit Platz und Sonne, einen öffentlichen Nahverkehr, den man gerne nutzt. Und vor allem braucht es bezahlbaren Wohnraum auch in attraktiven Lagen.

Kann sein, dass man dafür auf die eine oder andere Arbeitsplatzansiedlung am Main verzichten muss.

Pflegegeld: Es soll gar nicht in Anspruch genommen werden

von Kurt-Helmuth Eimuth 12. März 2018

Theoretisch können pflegende Angehörige 929 Euro im Monat von den Pflegekassen bekommen. Praktisch nimmt das kaum jemand komplett in Anspruch. Denn der bürokratische Dschungel der dabei durchquert werden muss, ist viel zu kompliziert. Unser Autor hat das selbst erlebt. Aber immerhin kleine Verbesserungen sind jetzt in Aussicht.

Vor knapp drei Jahren erlitt Marion Eimuth einen Schlaganfall. Ihr Mann Kurt-Helmuth Eimuth kennt sich seither gezwungenermaßen gut mit der deutschen Pflege-Bürokratie aus. Foto: Rui Camilo
Vor knapp drei Jahren erlitt Marion Eimuth einen Schlaganfall. Ihr Mann Kurt-Helmuth Eimuth kennt sich seither gezwungenermaßen gut mit der deutschen Pflege-Bürokratie aus. Foto: Rui Camilo

Ohne die Angehörigen würde das deutsche Pflegesystem zusammenbrechen: Drei von vier pflegebedürftigen Menschen werden zuhause versorgt, nur bei einem Drittel davon kommt zur Unterstützung ein professioneller Pflegedienst. Diese häusliche Pflege geschieht mit viel Einsatz, und oftmals überfordern sich die Familien.

Die Pflegekassen gewähren unterschiedliche Hilfen. Pauschal gezahlt wird nur ein grundlegendes Pflegegeld in Höhe von 545 Euro im Monat bei Pflegegrad III (ohne Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes). Alles andere muss einzeln beantragt und nachgewiesen werden, zum Beispiel 40 Euro im Monat für Pflegemittel, 18 Euro für technische Hilfsmittel, 125 Euro „Entlastungsbetrag“ und so weiter. Manche Zuschüsse gelten monatlich, andere jährlich.

Sobald man das theoretisch zustehende Geld auch tatsächlich bekommen möchte, entfaltet sich eine aufwändige Bürokratie. Jede Windelrechnung muss belegt und der Kasse vorgelegt werden. Auch die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter dort stehen vor einem Dschungel aus Regelungen und Vorschriften, was oft zu falschen Berechnungen führt.

Kein Wunder also, dass vieles gar nicht erst beantragt wird. Nur zehn Prozent der Pflegenden nehmen die Verhinderungspflege in Anspruch. Verhinderungs- und Kurzzeitpflege springen ein, wenn die Angehörigen einmal ausfallen, zum Beispiel weil sie in Urlaub fahren oder selbst krank sind. Für eine kurzzeitige Unterbringung in einem Pflegeheim oder andere Pflegedienstleistungen können Angehörige gut 2400 Euro im Jahr bekommen, 1612 Euro für die so genannte „Verhinderungspflege“, 806 Euro für „Kurzzeitpflege“. Wie gesagt. Theoretisch. Praktisch werden diese Zuschüsse in neun von zehn Fällen nicht abgerufen.

Ähnlich ist es mit dem so genannten „Entlastungsbetrag“ von monatlich 125 Euro, der eigentlich dazu dienen soll, Hilfe im Haushalt zu finanzieren. Aber kaum jemand kann sie beanspruchen, weil dafür eine haushaltsnahe Dienstleistung bei einem Pflegedienst abgerufen werden muss. Den Pflegediensten fehlt hierfür aber schlicht das Personal, außerdem sind sie teuer: Eine Reinigungskraft kostet hier rund 30 Euro die Stunde, das heißt, der Zuschuss würde gerade mal vier Stunden im Monat refinanzieren. 

„Gut gemeint, aber schlecht gemacht“, sagt der Sozialverband VdK in seiner Mitgliederzeitung vom Februar 2018 über dieses System. Denn eine solche Bürokratie bedeutet auch, dass sie Menschen bevorzugt, die mit Formularen, Ämtern und Anträgen gut zurechtkommen.

Würde man die theoretisch zur Verfügung stehende Summe pauschal an die Pflegenden zahlen, kämen 929 Euro pro Monat zusammen. Das klingt nach viel Geld, allerdings ist das relativ: Ein ambulanter Pflegedienst wird schließlich mit 1298 Euro im Monat finanziert, ein Heimplatz kostete zwischen 3000 und 4000 Euro im Monat. Häusliche Pflege kommt die Allgemeinheit also mit Abstand am günstigsten.

Es entsteht der Eindruck, dass das System schon daraufhin kalkuliert ist, dass nicht alle Berechtigten die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. So antwortet das Gesundheitsministerium auf eine entsprechende Anfrage unsererseits vom Juli vorigen Jahres: „Eine pauschale Auszahlung hätte zur Folge, dass der Finanzrahmen der Pflegeversicherung gesprengt würde. Um das System finanzierbar zu halten, müssten Leistungen insgesamt erheblich abgesenkt oder gar gestrichen werden oder der Beitragssatz müsste erheblich angehoben werden.“

Unmissverständlich wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Pflegeversicherung nicht dafür gedacht ist, pflegebedürftige Menschen generell abzusichern, sondern dass diese Aufgabe den Angehörigen zufallen soll. So schreibt das Gesundheitsministerium weiter: „Es ist unverändert gesellschaftlicher Konsens – und dies spiegelt sich auch im Willen des Gesetzgebers wider – dass die Pflege vorrangig als Aufgabe der familiären Einstands- und Unterhaltspflichten erbracht werden soll. Danach sollen möglichst Angehörige für die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder sorgen. … Die Leistungen der Pflegeversicherung und die ggf. darüber hinaus zu gewährenden Leistungen der Sozialhilfe bei Pflegebedürftigkeit wirken insoweit ergänzend und sollen die Pflege durch Angehörige unterstützen.“

Klartext: Der Staat fühlt sich nicht dafür zuständig, die Pflege kranker und alter Menschen sicherzustellen, sondern sieht seine Aufgabe lediglich darin, für eine minimale Grundausstattung zu sorgen, falls die „Normalität“ – dass also Angehörige gratis und ohne große Entschädigung die Pflege übernehmen – einmal ausfällt. Konsequenterweise wendet Deutschland auch nur 1,4 Prozent seines Bruttosozialprodukts für die Pflege auf, die skandinavischen Länder hingegen fast vier Prozent.

Ob diese Einschätzung der Realität auch für die Zukunft noch realistisch ist, ist jedoch fraglich. Immerhin haben politische Debatten zu dem Thema inzwischen begonnen. So sieht zum Beispiel die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Grund dafür, dass so viele Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, nicht in den komplizierten Antragsverfahren, sondern in der Unkenntnis der Betroffenen. Deshalb möchte man die Informationsmöglichkeiten verstärken.

Auf professionelle Beratung setzt auch der Frankfurter Bundestagsabgeordnete Omid Nouripour von Bündnis90/Die Grünen: „Pflegebedürftigen Menschen in schwierigen Versorgungssituationen (und was anderes wäre eine vielleicht sogar überraschende Pflegesituation) soll bei Bedarf ein individueller Case-Manager zur Seite gestellt, der ein passendes Versorgungssetting zusammenstellen kann.“ Nur: Diese Case-Manager müssten ja auch bezahlt werden – wäre es nicht besser, das Geld für die Pflege selbst auszugeben?

Die FDP hingegen stimmt dem Vorschlag der Pauschalierung zu. „Gerade im Bereich der Pflege spielt der Zeitfaktor eine große Rolle. Je mehr bürokratische Pflichten von den Pflegenden erfüllt werden müssen, umso weniger Zeit steht für den Pflegebedürftigen zur Verfügung“, sagt der Vorsitzende der hessischen Landtagsfraktion René Rock.

Eine deutlich andere Akzentuierung als ihr Parteifreund Nouripour setzt auch Elisabeth Scharfenberg, die im vorigen Bundestag Sprecherin der Grünen für Altenpolitik und Pflege war. Sie stellt sich hinter eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft für Freie Wohlfahrtspflege, die gefordert hatte, „die Leistungen der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen … in einem so genannten Entlastungsbetrag zusammenzufassen, damit sie ganz flexibel je nach Bedarf eingesetzt und kombiniert werden können“. Damit wären die Angehörigen von vielen bürokratischen Lasten und Antragsverfahren befreit.

Dieser erste kleine Schritt der Entbürokratisierung findet sich auch im aktuellen Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU im Bund. Die neue Bundesregierung will „Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie in der Tages-und Nachtpflege, die besonders pflegende Angehörige entlasten, zu einer guten pflegerischen Infrastruktur“ zusammenfassen. Bleibt abzuwarten, wann und wie das umgesetzt wird.