Archiv für 24. August 2023

Nicht-Fachkräfte sollten wenigstens die Betreuung in den Kitas sicher stellen

Irgendwann riss bei ihm die Hutschnur. Dekan Volkhard Guth war es leid Eltern und Bürgermeistern zu erklären, warum das Dekanat Wetterau in seinen elf Kitas Betreuungszeiten einschränken und sogar Gruppen schließen musste. Er schrieb einen offenen Brief an den Hessischen Sozialminister. Darin schlug er vor, auch Nicht-Fachkräfte für die Betreuung einsetzen zu können. Denn für den Kirchenmann ist klar: Lieber eine sicher gestellte Betreuung als eine qualitativ hochwertige Bildungseinrichtung für wenige. Am liebsten natürlich beides. Inwischen denkt die Politik auch in die Richtung, aber der Dekan warnt im Podcast Conny&Kurt. Es dürfe keine Billiglösung mit Hilfskräften, die weniger verdienen, geben. Vielmehr sollten die mitgebrachten Kompetenzen der Nicht-Fachkräfte in die Kita eingebunden und die Nicht-Fachkräfte entsprechend geschult werden. So etwas verändert die gesamte Struktur eines Teams. Dies wird nur mit fachlicher Begleitung zum Erfolg führen. Aber auch die kostet Geld.

Yoga als Gesundheutsübung

In diesem Lehrbuch für Sek 2 wurde ein Beitrag von mir in Auszügen über Yoga aus dem EFO übernommen.

https://www.efo-magazin.de/magazin/leben-alltag/zwischen-glauben-und-gymnastik-wie-viel-religion-steckt-im-yoga/

Fachkräftemangel auf der Kanzel

Pfarrer Martin Zentgraf, über drei Jahrzehnte Vorsitzender des Pfarrerinnen- und Pfarrervereins der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau berichtet im Podcast Conny&Kurt über die Probleme Nachwuchs für seinen Berufsstand zu finden. Seit Jahren nehmen die Zahlen der Theologiestudierenden an den Hochschulen ab. Dies habe auch mit Ängsten um die berufliche Zukunft in einer schrumpfenden Kirche zu tun, meint Zentgraf. Dabei sei der Pfarrberuf eine wunderbare Möglichkeit seine Talente weiter zu entwickeln.

Betriebsrenten unterliegen einer strukturellen Kürzung – Petition gestartet

Betriebsrenten unterliegen einer strukturellen Kürzung
Petition gestartet

In Anbetracht der Inflation muss die zweite Säule der Alterssicherung, die Betriebsrente, in den Blick genommen werden. Gemäß § 16 des Betriebsrentengesetzes sind Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet, alle drei Jahre die Betriebsrenten an die Inflation anzupassen. Doch wie sich zeigt, eröffnen Ausnahmen und Spielräume Raum für Interpretation. Ergebnis: Jahr für Jahr verliert die Betriebsrente an Kaufkraft. Im Podcast sprechen Conny&Kurt über die Initiative. Kurt-Helmuth Eimuth hat eine Petition (155384) an den Deutschen Bundestag gestartet.

Die Passage in § 16 des Betriebsrentengesetzes lautet: „Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entscheiden; dabei sind insbesondere die Belange des Versorgungsempfängers und die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.“ Diese Formulierung lässt Raum für Unsicherheiten und Auslegungen.

Klarheit könnte durch Absatz 3 geschaffen werden, in dem es heißt: „Die Verpflichtung nach Absatz 1 entfällt, wenn 1. der Arbeitgeber sich verpflichtet, die laufenden Leistungen jährlich um wenigstens ein Prozent anzupassen…“. Demnach wäre eine jährliche Anpassung um 1 Prozent ausreichend, um den Inflationsausgleich zu gewährleisten.

Doch diese Regelung hat negative Konsequenzen: In den 2010er Jahren lag die durchschnittliche Inflationsrate bei 1,9 Prozent, 3,1 Prozent im Jahr 2021 und 7,9 Prozent im Jahr 2022. Für das laufende Jahr wird eine Inflation von 7 Prozent erwartet. Dadurch haben Rentnerinnen und Rentner, die seit 2010 in Rente gegangen sind, bereits einen Kaufkraftverlust von 20 Prozent hinnehmen müssen – eine drastische Einbuße.

Gleichzeitig konnten Unternehmen beträchtliche Einsparungen verbuchen. Laut der Wirtschaftswoche vom 28. März 2023 verzeichneten die 40 DAX-Unternehmen Pensionsverpflichtungen in Höhe von 308 Milliarden Euro, was einem Rückgang von einem Viertel im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Verpflichtungen beinhalten die Leistungen, insbesondere Renten, die Unternehmen ihren aktuellen und zukünftigen Betriebsrentnern zahlen müssen.

Angesichts der häufig kapitalgedeckten Natur von Betriebsrenten und der erzielten Renditen, selbst während der Niedrigzinsphase, ist es gerechtfertigt, die Anpassungsregelungen zu überdenken. Der Arbeitskreis Kirchlicher Investoren verzeichnete beispielsweise eine Rendite von 2 bis 5 Prozent, auch in der Niedrigzinsphase. Dies eröffnet Versicherungskassen die Möglichkeit, den realen Kaufkraftverlust effektiv auszugleichen.

In Anbetracht dieser Aspekte und des immer deutlicher werdenden Ungleichgewichts zwischen Betriebsrenten und Zinserlösen appelliert Eimuth in der Petition an den Deutschen Bundestag um eine Überprüfung der bestehenden Regelungen. Die Frage nach einer fairen und angemessenen Anpassung von Betriebsrenten an die Inflation ist von höchster Bedeutung für die etwa 7 Millionen Beschäftigte im öffentlichen und kirchlichen Dienst. Das Betriebsrentengesetz muss geändert werden.

Wege zu einer Wirtschaft, die nicht zerstört

Selbst Ex-Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse zeigte sich beeindruckt. Der Wirtschaftsjournalist Wolfgang Kessler zeige in seinem neuen Buch „Das Ende des billigen Wohlstands“ auf, wie wir der Zukunft gerecht werden könnten. Im Podcast Conny&Kurt kommt der Autor selbst zu Wort und benennt für viele Bereiche Lösungen. Dabei geht er von dem Dreiklang Ausbau (erneuerbare Energien), Veränderung (Kreislaufwirtschaft, Gesundheitswesen) und Rückbau (Verkehr) aus. Kessler schafft es auf 125 Seiten alle wesentlichen wirtschaftlichen Herausforderungen anzusprechen und Handlungsoptionen aufzuzeigen. So sollte die Privatisierung im Gesundheitswesen gestoppt, Kleidung länger getragen und nachhaltig produziert und – als Schlüssel zur Akzeptanz – der gesellschaftliche Reichtum gerecht verteilt werden.