Schon Friedrich der Große wollte bekanntermaßen, dass ein jeder nach seiner Façon glücklich werde. Doch ist wirklich alles erlaubt, was sich Religion nennt? Das Grundgesetz schützt und begrenzt die Religionsfreiheit gleichermaßen.
Auf die Frage, ob nicht die katholischen Schulen in Preußen abzuschaffen seien, antwortete Friedrich der Große 1740: „Die Religionen müssen alle toleriert werden, und der Fiskus muss nur das Auge darauf haben, dass keine der anderen Abbruch tue, denn hier muss ein jeder nach seiner Façon selig werden.“ Und auf die Frage, ob ein Katholik Bürger des preußischen Staates werden dürfe, antwortete der Preußenkönig: „Alle Religionen sind gleich und gut, wenn nur die Leute, die sie ausüben, ehrliche Leute sind; und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land bevölkern, so wollen wir ihnen Moscheen und Kirchen bauen.“
Sicher hätte er als Befürworter eines weltanschaulich neutralen Staates auch den Schöpfungs-Mythos der umstrittenen Scientology-Organisation toleriert. Laut Scientology entstand menschliches Leben auf diesem Globus, weil ein „Xenu-Herrscher über eine Konföderation von 21 Sonnen und 76 Planeten“ seine Leute wegen Überbevölkerung auf die Erde geschickt hat und die Menschen seitdem von diesen Wesen besessen seien.
Doch wie hätte es der König mit Gruppen gehalten, die an seinem Thron sägen wollten? Schließlich hat die Scientology-Organisation, die kürzlich im Zentrum Berlins repräsentative Räume eröffnete, nach Einschätzung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen (EZW) nichts Geringeres im Sinn, als den Staat zu übernehmen. Auch vertrete die Organisation Werte, die mit der Menschenwürde nicht zu vereinbaren sind. Dass die Scientology-Ideologie verfassungswidrig ist, scheint unstrittig. Auch das Berliner Verwaltungsgericht, das die weitere Beobachtung der Hubbard-Jünger durch den Verfassungsschutz untersagte, sah durchaus eine Bedrohung. Doch die Grenzen für die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zog das Gericht sehr eng. Zumindest Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten wollte das Gericht bekommen. Die bloße Ideologie zur Errichtung einer scientologischen Weltherrschaft reicht also nicht aus.
Deutlich wird durch die Auseinandersetzung um Scientology, dass die Demokratie des Schutzes vor autoritären Bestrebungen bedarf, gleich ob der Totalitarismus unter politischem oder unter religiösem Deckmantel daherkommt. Nicht alles mit dem Etikett „Religion“ ist gut. Die Religionsfreiheit hat genau dort ihre Grenzen, wo sie andere Grundrechte gefährdet.
Doch dies zu beurteilen ist für einen zur weltanschaulichen Neutralität verpflichteten Staat nicht einfach: Ist die Gleichberechtigung von Mann und Frau durch das verpflichtende Tragen des Kopftuches gefährdet oder durch das Verbot, am Turnunterricht teilzunehmen? Ist das Recht der freien Entfaltung der Persönlichkeit dadurch verletzt, dass Kindern eine langjährige Ausbildung vorenthalten wird, weil die Eltern glauben, dass die Apokalypse kurz bevorsteht? Dürfen Eltern ihre Kinder selbst unterrichten, weil in den Schulen Sexualkundeunterricht und die Evolutionstheorie gelehrt werden?
Fragen, mit denen sich der Staat zu Zeiten des Preußenkönigs nicht auseinandersetzen musste. Heute aber müssen Antworten gefunden werden.
Kurt-Helmuth Eimuth
Evangelisches Frankfurt Mai 2007