Gegen das im Entwurf vorgelegte Hessische Kinderförderungsgesetz (HessKifög) laufen die Träger von Krippen, Kindertagesstätten und Horten Sturm. Zu Recht.
Das neue Gesetz soll zum Januar 2014 in Kraft treten. Am 7. März ist eine Anhörung im Sozialausschuss des Landtags geplant, im April soll das Gesetz beschlossen werden. Derzeit werden in den Kindertagesstätten Unterschriften gesammelt und Demonstrationen dagegen vorbereitet.
Das Gesetz vereint Rechtsvorschriften und Verordnungen und gibt vor – so Sozialminister Stefan Grüttner – die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern. Die Wohlfahrtsverbände, auch die Kirchen, weisen demgegenüber darauf hin, dass die Versäumnisse der letzten Jahre auf Kosten der Qualität gelöst werden sollen. Um den im Jahr 2008 beschlossenen Rechtsanspruch für Kinder unter 3 Jahren am 1. August 2013 umsetzen zu können, werden die Standards für Personal und Öffnungszeiten heruntergeschraubt.
Zwanzig Prozent Personal mit “fachfremder” Ausbildung
So sieht das KiFöG vor, dass Personen mit fachfremder Ausbildung in den Gruppen arbeiten. Dies widerspricht allen Empfehlungen wissenschaftlicher Studien, die besagen, dass unterhalb des Fachschulniveaus keine Kräfte eingestellt werden sollten. Das KiFög möchte hingegen bis zu zwanzig Prozent „fachfremder“ Personen zulassen.
Und dieses weniger für die Aufgabe von Erziehung und Bildung vorbereitete Personal soll dann auch noch eine zu große Zahl von Kindern betreuen. In allen Altersstufen unterläuft Hessen schon jetzt das gebotene Verhältnis von Fachkräften und Kindern. Bildung braucht Bindung. Erst wenn sich ein Kind sicher und geborgen fühlt, kann es sich für die ihm eigenen Bildungsprozesse öffnen.
Jüngere Kinder brauchen individuelle Zuwendung
Je jünger die Kinder sind, desto mehr individuelle Zuwendung benötigen sie. Scharf verurteilt deshalb auch Norbert Neuß, Pädagogik-Professor an der Universität Gießen, dass künftig bis zu 16 Kinder im „U3-Bereich“ (also in Krippen) in einer Gruppe aufgenommen werden können sollen: „Das widerspricht nicht nur den wissenschaftlichen Mindeststandards, sondern auch allen Forschungsergebnissen aus der Bindungsforschung! Unter den durch das HessKifög geplanten Umständen wird eine Krippenbetreuung zu einem nicht einschätzbaren Risiko für die psychische Gesundheit der jungen Kinder.“
Auch die Finanzierung von Öffnungszeiten wird bei 42 Stunden pro Woche gekappt. Das bedeutet aber für viele Eltern das Ende einer möglichen Vollerwerbstätigkeit. Das Gesetz unterläuft damit die Bestrebungen der Wirtschaft, Fachkräfte zu halten und zu gewinnen. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer hat einen unmittelbaren Zusammenhang von Kinderbetreuungsangeboten und Fachkräftegewinnung festgestellt. Das nun vorgelegte Gesetz widerspricht also nicht nur pädagogischen, sondern auch wirtschaftlichen Notwendigkeiten.
Nicht nur Quantität zählt, sondern auch Qualität
Frankfurt, die Familienstadt, hat dies längst erkannt und sich beim Ausbau der Krippenplätze an die Spitze derer gesetzt, die nicht nur Quantität sondern auch Qualität wollen. Mit städtischen Mitteln finanziert sie seit langem weit mehr als das, was das Land Hessen als Minimum fordert. „Ausgehend von der Finanzierungsvereinbarung zwischen der Stadt und den freien Trägern gibt es derzeit in Frankfurt standardisierte Öffnungszeiten, eine Regelung zu angemessenen Gruppengrößen in den verschiedenen Altersgruppen und der Personalbemessung. Dies gilt es zu halten und auszubauen“, betont der Fachausschuss Kinderbetreuung der Stadt Frankfurt. Daran könnte sich das Land ein Beispiel nehmen. Oder sollte wirklich angesichts der Milliarden, die für Banken und Rettungsschirme ausgegeben werden, kein Geld für die Kinder da sein?