Archiv für 26. April 2021

Wie den Kollaps der Pflege verhindern? Warum die Resolution der Kirchensynode zu unkonkret ist

von Kurt-Helmuth Eimuth 26. April 2021

Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins. | Foto: Tamara Jung
Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins. | Foto: Tamara Jung

Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat bei ihrer Tagung im April eine Resolution zur Pflege beschlossen. Gut, dass sich das Kirchenparlament mit dieser uns alle betreffenden Situation auseinandersetzt. Leider bleibt das Papier zu unkonkret. So wurde eine Chance vertan.

Allein im Laufe des Jahres 2020 haben in Deutschland 9.000 Pflegekräfte ihren Beruf verlassen. Der Mangel an Pflegefachkräften wird immer größer. Das geht uns alle an, und sei es nur, dass wir mal wegen eines Beinbruchs ins Krankenhaus müssen. „Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte machen den Beruf unattraktiv“, stellt die EKHN-Synode in ihrer Resolution fest. Nur, was folgt daraus? Fordert die Kirche andere Pflegeschlüssel und bessere Bezahlung? Setzt sie sich dafür ein, dass in evangelischen Krankenhäusern und Pflegeheimen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und bessere Bezahlung eingeführt werden? Gibt es Modellprojekte, die mögliche Verbesserungen ausloten?

Der Hinweis, dass Einrichtungen in diakonischer Trägerschaft gemessen an anderen Tarifverträgen ihre Fachkräfte relativ gut bezahlen, reicht nicht. Von einer Institution, die gerade in diesem Bereich ein so großer und wichtiger Arbeitgeber ist, wäre da mehr zu erwarten.

In der ambulanten Pflege sieht es nicht besser aus. Von den rund 3,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden gut drei Viertel zu Hause versorgt, wie eine Datenerhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 ergeben hat. 1,76 Millionen werden demnach allein durch Angehörige gepflegt. Die Kirchensynode schreibt dazu in ihrer Resolution: „Die wesentliche Säule der Pflegeversorgung, die Familie, wird brüchig, weil die Übernahme von Sorgetätigkeiten Frauen zunehmend in die Armut führt, die Zahl der Kinder zurückgegangen und die der Kinderlosen gestiegen ist.“

Auch hier mangelt es an einer Konkretisierung. Zum Beispiel hätte man die Regierungsparteien auffordern können, die zahllosen verschiedenen Fördertatbestände zusammenzuführen, um Hilfen und Zuschüsse transparenter und für die Pflegenden unbürokratischer zu machen. Eigentlich war das im Koalitionsvertrag verabredet, umgesetzt ist es aber noch nicht. Nur ein Fünftel der pflegenden Angehörigen nehmen derzeit die Förderung für Kurzeitpflege in Anspruch. Und eine neu eingeführte monatliche Entlastung von 120 Euro ist an Bedingungen der Bundesländer geknüpft, die dazu führen, dass sie kaum eine wirkliche Entlastung bedeutet.

Man hätte auch gerne gewusst, wie die EKHN in Zukunft mit ihren eigenen ambulanten Pflegediensten umgehen will. Denn als Teil eines Pflegemarktes stehen auch die kirchlichen Anbieter hier unter einem erheblichen Finanzierungsdruck.

Grundsätzlich stellt die Synode fest, dass Pflege eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ sei und man eine umfassende „Struktur- und Finanzreform“ brauche. Dem wird kaum jemand widersprechen. Doch die Gelegenheit, Ross und Reiter zu nennen, wird leider nicht genutzt. Ein zum großen Teil privatwirtschaftlich organisiertes Pflegesystem muss nicht nur das Wohl der Patientinnen und Patienten im Blick haben, sondern auch die Rendite – inzwischen sind europaweit agierende Aktiengesellschaften auf dem Pflegemarkt aktiv. „Wir brauchen eine Finanz- und Strukturreform, die gewährleistet, dass Pflegeleistungen an allen Orten in gleicher Weise finanziell gefördert und qualitativ hochstehend erbracht werden, also unabhängig davon, wo die Pflege geleistet wird“, heißt es in der Resolution dazu. In der Tat: Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens war ein Fehler, der kaum rückgängig gemacht werden kann. Allenfalls ist er zu stoppen. Aber genau deshalb bleiben Resolutionen wie diese zu allgemein.

Und dann spricht die Synode noch einen wichtigen Punkt an, der vielen gar nicht klar ist, nämlich das „Teilkaskoprinzip“ der Pflege. Darunter ist zu verstehen, dass im jetzigen System nur ein Teil der Pflegekosten übernommen wird. Die Pflegeversicherung ist, anders als die Krankenversicherung, keine Vollkaskoversicherung, sondern übernimmt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Völlig zu Recht heißt es in der Resolution, dass dieses Prinzip überholt ist und „durch ein solidarisches Finanzierungssystem abgelöst werden“ muss. Aber auch hier drückt man sich vor der Konkretion: Will man also eine Erhöhung des Pflegebeitrags? Soll die Pflege über Steuern finanziert werden? Oder gibt es noch eine andere Idee?

Die hessen-nassauische Kirchensynode hat in ihrer Resolution zur Pflege alle wichtigen Fragen angesprochen – aber sie hat keine Lösungen aufgezeigt. Es wird nicht einmal gesagt, an wen sich die Resolution überhaupt richtet. Damit wurde eine Chance vertan.

Die Gehörlosengemeinde wird aufgelöst, aber der Pfarrer bleibt

von Kurt-Helmuth Eimuth 13. April 2021

Sie ist eine der kleinsten Kirchengemeinden in Hessen – und hat in den vergangen drei Jahrzehnten die Hälfte ihrer Mitglieder verloren. Die Gehörlosengemeinde wird deshalb zum Jahresende als eigenständige Gemeinde aufgelöst, aber die Pfarrstelle und ihre Angebote für gehörlose und schwerhörige Menschen bleiben erhalten.

Auch wenn die Gemeinde formal aufgelöst, wird es weiter Gottesdienste in Gebärdensprache in Frankfurt geben. Hier eine Aufnahme mit Pfarrer Gerhard Wegner vor einigen Jahren. | Foto: Ilona Surrey
Auch wenn die Gemeinde formal aufgelöst, wird es weiter Gottesdienste in Gebärdensprache in Frankfurt geben. Hier eine Aufnahme mit Pfarrer Gerhard Wegner vor einigen Jahren. | Foto: Ilona Surrey

Wer nicht hören kann, ist in normalen Gottesdiensten aufgeschmissen: Die 1982 gegründete Gehörlosengemeinde ist die einzige in ganz Hessen, wo man die Kirche in Gebärdensprache erleben kann, wo gebärdensprachliche Gottesdienste gefeiert werden oder man mit dem Pfarrer Seelsorgegespräche in dieser Sprache führen kann.

Deshalb hat die Gehörlosengemeinde im Alltag ihrer gut sechzig Mitglieder einen sehr hohen Stellenwert, wie Pfarrer Gerhard Wegner betont. Und dennoch gelang es in diesem Jahr nicht mehr genügend Kandidatinnen und Kandidaten für die anstehenden Kirchenvorstandswahlen zu finden. Dies hat vielfältige Gründe, einer ist das große Einzugsgebiet der Gemeinde, das nicht nur Frankfurt und Offenbach, sondern auch große Teile des Rhein-Main-Gebietes umfasst. Die Wege für Zusammenkünfte sind entsprechend lang. Dass der Kreis der Gehörlosen immer kleiner wird, liegt aber auch am medizinischen Fortschritt: So genannte Cochlea-Implantate ermöglichen es inzwischen vielen wieder zu hören. Auf tausend Menschen komme mindestens ein Implantatträger:in, sagt Pfarrer Wegner.

Deshalb wird die Gemeinde als juristisch eigenständige Institution zum Ende des Jahres aufgelöst. Das Angebot mit Gottesdiensten, Seelsorge, Diakonie und Bildung soll jedoch erhalten bleiben. Zwar gehören die Menschen dann künftig wieder ihren jeweiligen Ortsgemeinden an, aber die Gehörlosenseelsorge als Institution der Landeskirche wird weiter für sie da sein. Auch die Pfarrstelle soll erhalten bleiben.

Auch deshalb, weil gerade während der Pandemie viele erlebt haben, wie schnell man ohne soziale Kontakte vereinsamt. Gehörlose müssen ihr Leben lang um solche Kontakte kämpfen. Nicht zufällig gibt es das Sprichwort: „Der Blinde verliert die Dinge, der Gehörlose verliert die Menschen.“

Wenn man Menschen, die etwa nach einem Schlaganfall weder Laufen noch Sprechen können, fragt, was für sie die größte Herausforderung ist, so antworten sie: „Die Sprache.“ Ohne Sprache kann sozialer Austausch mit anderen Menschen nur sehr erschwert stattfinden. Insofern ist die Gehörlosengemeinde – ob als eigenständige Kirchengemeinde oder als seelsorgerliches Angebot – spirituell und sozial ein wichtiger Ort für die Betroffenen.

Ostergruß

Osterruhe – Ein sprachlicher Fehlgriff

Das Wort Osterruhe kommt sicher in die engere Wahl zum Wort des Jahres. Wir wissen, sie kommt nicht. Sie ist aber auch im christlichen Festkreis nicht vorgesehen. Denn Ostern ist das Fest des Jubels. Da läuten die Glocken wieder, da rufen die Christ:innen „Hallelujah“. Dass, was die Politik meinte, eine Ruhe von Gründonnerstag an, wäre eine Kar-Ruhe. Dem Neuen Testament zufolge verbrachte Jesus die Nacht zum Karfreitag in Todesangst, während seine Jünger schliefen. Daran erinnert der Name Gründonnerstag, der sich nicht von der Farbe Grün ableitet, sondern vermutlich vom althochdeutschen „Grunen“, dem „Greinen“ oder „Weinen“. Auch die Bezeichnung der Karwoche stammt wohl aus dem Althochdeutschen. „Kara“ bedeutet Klage, Trauer, die am Todestag Jesu (Karfreitag) im Mittelpunkt des Gottesdienstes steht. Und am Ostersonntag wird eben an die Auferstehung erinnert. An die Überwindung des Todes durch das Leben. Alles andere als ein Grund zum Leisetreten.

Die Idee war ein politischer Fehlgriff, das ist klar. Sie war aber auch eine sprachliche Verirrung. Nun gut, kann nachts um halbfrei passieren.

Kurt-Helmuth Eimuth

Lauterbach: Regelung zur Suizidhilfe noch in dieser Legislatur notwendig

Der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) ist Mitglied einer interfraktionellen Initiative, die einen Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes zur Suizidhilfe verfasst hat.  |  Foto: Pressefoto
Der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) ist Mitglied einer interfraktionellen Initiative, die einen Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes zur Suizidhilfe verfasst hat. | Foto: Pressefoto

von Kurt-Helmuth Eimuth 31. März 2021

Über 700 Teilnehmende verfolgten online eine Diskussion über die Neufassung des Paragrafen 217 „Suizidhilfe“ der Evangelischen Akademie Frankfurt. Dies lag sicher auch an dem prominenten Gesprächsteilnehmer: Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) erläuterte den auch von ihm initiierten interfraktionellen Gesetzentwurf.

Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Fassung des Paragrafen 217, der das Thema Suizidhilfe regelt, für nichtig erklärt hat. Das Gericht stellte fest, dass es ein grundsätzliches Recht auf Suizid und Suizidhilfe gibt. Auch in den Kirchen wird seither kontrovers darüber diskutiert.

Eine interfraktionelle Initiative hat nun den Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes vorgelegt. Auch der SPD-Politiker Karl Lauterbach gehört zu den Initiatoren. Beim Online-Gespräch der Evangelischen Akademie fasste er die Absicht seiner Gesetzesinitiative so zusammen: „Der assistierte Suizid soll möglich gemacht werden für Menschen mit unheilbarer Erkrankung und großem Leidensdruck.“

Bei dem Entwurf orientierte man sich offensichtlich an den Regelungen zum § 218, also dem Paragrafen, der den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen regelt: Ein Beratungsgespräch muss dem Suizid vorausgehen und erst nach zehn Tagen kann die Assistenz durchgeführt werden. Die Berater:in darf nicht dieselbe Person sein, die die Suizidhilfe durchführt und soll aus zu definierenden Berufsgruppen wie Medizin, Psychologie oder Sozialpädagogik kommen.

Die Beratung, so Lauterbach, solle verhindern, dass etwa psychisch Erkrankte den Suizid begehen. Die freie Willensbildung müsse in der Beratung festgestellt werden. Hierzu bedürfe es eines bundesweiten engmaschigen Netzes an Beratungsstellen. Lauterbach: „Ich würde es begrüßen, wenn sich die Kirchen daran beteiligten.“

Allerdings können Mediziner:innen bei einer solchen Regelung bisher nicht tätig werden, da das Standesrecht ihnen die Mitwirkung an einem assistierten Suizid verbietet.

Den Einwand, es müsse statt Suizidhilfe mehr Angebote zur Suizidprävention geben, lässt Lauterbach nicht gelten. Im Gegenteil: „Ein Ausbau der Suizidprävention wäre ganz im Sinne des Antrages.“ Denn bei den Beratungsstellen gehe es ja gerade darum, Alternativen auszuloten, und dazu gehöre es auch, etwa die Palliativversorgung bekannter zu machen.

Für Lauterbach ist „jeder verhinderte Suizid ein Gewinn.“ Die derzeitige rechtliche Situation sei „sehr problematisch“, denn sie begünstige Sterbehilfevereine. Lauterbach: „Ich halte es für notwendig, es noch in dieser Legislatur zu regeln.“