Lauterbach: Regelung zur Suizidhilfe noch in dieser Legislatur notwendig

Der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) ist Mitglied einer interfraktionellen Initiative, die einen Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes zur Suizidhilfe verfasst hat.  |  Foto: Pressefoto
Der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) ist Mitglied einer interfraktionellen Initiative, die einen Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes zur Suizidhilfe verfasst hat. | Foto: Pressefoto

von Kurt-Helmuth Eimuth 31. März 2021

Über 700 Teilnehmende verfolgten online eine Diskussion über die Neufassung des Paragrafen 217 „Suizidhilfe“ der Evangelischen Akademie Frankfurt. Dies lag sicher auch an dem prominenten Gesprächsteilnehmer: Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach (SPD) erläuterte den auch von ihm initiierten interfraktionellen Gesetzentwurf.

Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Fassung des Paragrafen 217, der das Thema Suizidhilfe regelt, für nichtig erklärt hat. Das Gericht stellte fest, dass es ein grundsätzliches Recht auf Suizid und Suizidhilfe gibt. Auch in den Kirchen wird seither kontrovers darüber diskutiert.

Eine interfraktionelle Initiative hat nun den Entwurf für eine Neufassung des Gesetzes vorgelegt. Auch der SPD-Politiker Karl Lauterbach gehört zu den Initiatoren. Beim Online-Gespräch der Evangelischen Akademie fasste er die Absicht seiner Gesetzesinitiative so zusammen: „Der assistierte Suizid soll möglich gemacht werden für Menschen mit unheilbarer Erkrankung und großem Leidensdruck.“

Bei dem Entwurf orientierte man sich offensichtlich an den Regelungen zum § 218, also dem Paragrafen, der den Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen regelt: Ein Beratungsgespräch muss dem Suizid vorausgehen und erst nach zehn Tagen kann die Assistenz durchgeführt werden. Die Berater:in darf nicht dieselbe Person sein, die die Suizidhilfe durchführt und soll aus zu definierenden Berufsgruppen wie Medizin, Psychologie oder Sozialpädagogik kommen.

Die Beratung, so Lauterbach, solle verhindern, dass etwa psychisch Erkrankte den Suizid begehen. Die freie Willensbildung müsse in der Beratung festgestellt werden. Hierzu bedürfe es eines bundesweiten engmaschigen Netzes an Beratungsstellen. Lauterbach: „Ich würde es begrüßen, wenn sich die Kirchen daran beteiligten.“

Allerdings können Mediziner:innen bei einer solchen Regelung bisher nicht tätig werden, da das Standesrecht ihnen die Mitwirkung an einem assistierten Suizid verbietet.

Den Einwand, es müsse statt Suizidhilfe mehr Angebote zur Suizidprävention geben, lässt Lauterbach nicht gelten. Im Gegenteil: „Ein Ausbau der Suizidprävention wäre ganz im Sinne des Antrages.“ Denn bei den Beratungsstellen gehe es ja gerade darum, Alternativen auszuloten, und dazu gehöre es auch, etwa die Palliativversorgung bekannter zu machen.

Für Lauterbach ist „jeder verhinderte Suizid ein Gewinn.“ Die derzeitige rechtliche Situation sei „sehr problematisch“, denn sie begünstige Sterbehilfevereine. Lauterbach: „Ich halte es für notwendig, es noch in dieser Legislatur zu regeln.“

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