SHZ 9.10.2026
Archiv für Privat
Schleswig-Holstein Magazin 18. September 2026
Woche der pflegenden Angehörigen in Kiel. In Schleswig-Holstein arbeiten über 200.000 Menschen unentgeltlich in der Pflege. Und das in der Regel an sieben Tagen, täglich 24 Stunden. Es sind die An- und Zugehörigen. Sie leisten Großartiges. An sie und alle Interessierten richtet sich die Woche der pflegenden Angehörigen mit mehr als einhundert Veranstaltungen vom 14. bis 18. September in ganz Schleswig Holstein.
Das Schleswig-Holstein Magazin besuchte Marion und Kurt-Helmuth Eimuth, Bericht:Ezgi Demirbaş
Schosch zum Siebzigsten
Ökumene
Das Reimen ist zwar sonst nicht unser Metier,
doch für den Schorsch tut uns die Mühe nicht weh.
Ihm im Beruf und im Leben zu begegnen,
war ein wahrer Glücksfall auf all unseren Wegen.
Mit Humor und Kompetenz stand er stets zur Seite,
und half mit Rat und Tat durch manche Weite.
Obwohl er der anderen Fraktion angehört,
dachte er protestantischer als manch anderer, den man hörte.
(Dem Bistum verraten wir das aber nicht!)
Ganz besonders bleibt Brebbia in Erinnerung stehen,
kaum ein Lehrer wagt es noch, auf solche Fahrten zu gehen.
Es war einfach toll, dass wir dies durften erleben.
Was wir von der Trennung der Konfessionen halten,
ließ Schorsch selbst in eigenen Zeilen gestalten.
Er verfasste den Text, den wir gemeinsam sangen,
sodass wir im Geiste stets zusammen fanden.
Marion und Kurt-Helmuth
Kurt in der Pflege

Kurt-Helmuth pflegt seit 6 Jahren seine Frau, die gelähmt ist und nicht sprechen kann. In Deutschland gibt es 4,1 Millionen Pflegebedürftige. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige. Häufig unterstützt sie dabei ein ambulanter Pflegedienst. Offen spricht Kurt über die Situation und darüber, was sich verbessern muss.
Zu guter Letzt
Fünf Punkte für eine dringend notwendige Pflegereform
von Kurt-Helmuth Eimuth 4. August 2021
Die größte Gruppe von Menschen, die in der Pflege tätig sind, gingen bei der jüngsten Reform leer aus: die Angehörigen. Unser Autor, selbst pflegender Angehöriger, nennt fünf Punkte, die dringend nötig wären, um die Situation kurzfristig zu verbessern.
Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland 1995 eingeführt, gegen den Widerstand der Wirtschaft, die eine weitere Belastung durch Sozialabgaben ablehnte. Als Kompromiss wurde ein gesetzlicher Feiertag, der evangelische Buß- und Bettag abgeschafft. Heute profitieren rund 4,1 Millionen Menschen von ihr.
Doch Vorsicht: Die Pflegeversicherung ist anders als die Krankenversicherung nur eine Teilkaskoversicherung. Das heißt, ein erheblicher Teil der Pflegekosten muss selbst aufgebracht werden. So übersteigen zum Beispiel die Heimkosten den Zuschuss der Pflegeversicherung oft erheblich, und auch bei der ambulanten Pflege ist der Zuschuss der Pflegekasse schnell aufgebraucht.
Rund 3,3 Millionen pflegebedürftige Menschen werden derzeit zuhause versorgt, davon 2,1 Millionen ausschließlich von ihren Angehörigen. Die von der Regierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserung und Entbürokratisierung der Pflege wurde im letzten Moment bei der Pflegereform im Juni wieder gestrichen. Das Diakonische Werk Hessen Nassau stellte fest: „Die notwendige, umfassende Reform des Pflegesystems ist nicht erreicht! Eine demografiefeste und für alle Menschen bezahlbare Pflege ist nicht in Sicht.“
Was wäre zu tun? Unser Autor, selbst pflegender Angehöriger, hat die wichtigsten fünf Punkte zusammengetragen:
Erstens: Die Pflegeversicherung muss die entstehenden Kosten in ähnlicher Höhe wie die Krankenversicherung abdecken. Für die Grundversorgung muss vollumfänglich gesorgt sein: Vollkasko statt Teilkasko.
Zweitens: Die Abrechnung muss entbürokratisiert werden. Eigentlich war bei der jüngsten Pflegereform geplant, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem Budget zusammenzufassen. Das wäre ein erster Schritt gewesen. So wie die Abrechnungsmodalitäten jetzt sind, verhindern sie, dass zahlreiche Anspruchsberechtigte die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. Dies ist zutiefst unsozial.
Drittens: Das Pflegegeld ist jährlich an die Inflationsrate anzupassen. Der relativ neue Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) kann derzeit zur Bezahlung von zertifizierten Dienstleistern genutzt werden, dazu kann auch die Reinigung der Wohnung gehören. Allerdings: Es finden sich kaum Angebote hierfür bei den Anbietern. Hinzu kommt, dass die Ausführungsbestimmungen in den 16 Bundesländern unterschiedlich sind. Selbst Nachbar:innen müssen sich erst qualifizieren, wenn sie einen Obolus aus diesem Budget erhalten sollen. Einfacher und eine wirkliche Entlastung wäre es, wenn das Pflegegeld um den Entlastungsbetrag aufgestockt würde.
Viertens: Pflegende Angehörige sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Berufstätigkeit vorübergehend einzuschränken oder aufzugeben, ohne zu verarmen und ihre Arbeitsstelle zu verlieren. Für entsprechende Regelungen könnte das Elterngeld Pate stehen.
Fünftens: Die derzeit je nach Pflegegrad verpflichtende halb- oder vierteljährliche Pflegeberatung ist sicher hilfreich und auch im Sinne der Pflegenden eine Kontrolle. Doch sollten die Berater:innen auch in Sachen Finanzierung kompetent sein. So könnte die Beratung wirklich einen Lotsendienst erfüllen.
Pflegereform: Die pflegenden Angehörigen schauen in die Röhre
von Kurt-Helmuth Eimuth 15. Juni 2021
Während professionelle Pflegekräfte durch die Pflegereform auf mehr Geld hoffen können, gehen Angehörige leer aus: Anders als im Entwurf vorgesehen wird das Pflegegeld für sie doch nicht angehoben. Und, was fast noch schlimmer ist: Auch das versprochene Pflegebudget wird es nicht geben, die Abrechnungsmodalitäten bleiben also weiterhin ein bürokratischer Kraftakt. Das ist zutiefst unsozial.

Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat die regierende große Koalition im Bund doch noch ein Gesetz hinbekommen, das auf eine faire Bezahlung von Pflegekräften abzielt. Allerdings sind von der Öffentlichkeit fast unbemerkt diejenigen Teile des Gesetzesentwurfes gestrichen worden, die die ehrenamtliche Pflegearbeit der Angehörigen gestärkt hätten. Dies betrifft vor allem das Pflegegeld, aber auch die Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten.
Auf Anfrage hin teilte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung mit: „Aufgrund der pandemiebedingten Umstände war es nicht mehr möglich, einen eigenständigen Gesetzgebungsprozess zur Pflegereform in Gang zu setzen.“ Das klingt aber vorgeschoben. Noch wenige Wochen vor der Entscheidung im Bundestag stand ja zumindest eine Anhebung des Pflegegeldes im Entwurf.
Pflegegeld erhalten die Pflegebedürftigen, um damit etwa Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuung auszugleichen. Oft wird es genutzt, um pflegende Angehörigen, die ihren Beruf aufgegeben haben, damit sie die 24-Stunden-Pflege zu Hause stemmen können, zu entschädigen.
Diese Form der Pflege, die häusliche Pflege, ist keine Kleinigkeit, sondern sie ist das Rückgrat unseres Pflegesystems: Rund 2,9 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. Davon werden 2,08 Millionen zu Hause versorgt, 1,39 Millionen davon von Angehörigen und Bekannten. Demgegenüber stehen 783 000 Pflegebedürftige, die in Einrichtungen gepflegt werden.
Die pflegende Care-Arbeit zu Hause, meist von Frauen geleistet, wurde also im Kern bei dieser Reform nicht berücksichtigt. Lediglich das Budget für die ambulanten Dienste wurde erhöht, um auch hier Kostensteigerungen, die durch verbesserte Zahlung der Pflegekräfte entstehen, auszugleichen. Die professionelle Hilfe wurde gestärkt, aber der größte Bereich der Pflege ging leer aus. Und dies ist keine Kleinigkeit. Seit Januar 2017 wurde das Pflegegeld nicht erhöht. Die fünfprozentige Steigerung, die im Entwurf noch vorgesehen war, wäre also mehr als angemessen gewesen.
Noch im Koalitionsvertrag hatte man zudem versprochen, verschiedene Leistungen in einem Entlastungsbudget zusammenzufassen. „Damit können wir“ so hieß es im Koalitionsvertrag vor vier Jahren, „erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten.“ Das wäre schön gewesen.
Für die Angehörigen ist es oft ein Ritt durch Instanzen und Verordnungen. Ein kleines Beispiel: Der Bund beschließt einen monatlichen Betrag für ambulante Pflege von 125 Euro. Die Ausführungsbestimmungen überlässt er den Ländern. Das heißt, es gibt 16 verschiedene Ausführungsbestimmungen. In Hessen lässt man sich Zeit. Es dauert fast zwei Jahre, bis die Ausführungsbestimmungen kommen, erst dann können Angehörige das Geld bekommen. Zu Pandemiezeiten wird in Hessen per Verordnung die Möglichkeit des Zugriffes erweitert, wenn man nachweist, dass man einen Hol- und Bringdienst bezahlt. Nur wer informiert die Angehörigen? Das Hessische Sozialministerium verweist auf die Internetseite und schreibt auf Anfrage: „Auf dieser Plattform wird beispielsweise auch informiert, dass das Leistungsangebot der Unterstützungsleistungen im Alltag bis zum 30.06.2021 um die sogenannten „Dienstleistungen bis zu Haustür“ erweitert wurde.“
Interessehalber habe ich selbst das einmal ausprobiert und diese Dienstleistung abgerechnet: Weder die Krankenkasse noch die Beihilfe kannten offenbar diese Erweiterung und verweigerten die Zahlung. Diese Erfahrung machen pflegende Angehörige immer wieder: Bevor sie Geld, das ihnen rechtlich zusteht, auch bekommen, müssen sie ein langes Procedere absolvieren mit Einspruch, Begründung und viel Geduld.
In der Tat hätte das in der Pflegereform ursprünglich versprochene Entlastungsbudget, dessen Ziel es war, das alles zu vereinfachen, viel Geld gekostet. Aber nicht, weil neue Leistungen hinzugekommen wären, sondern weil mehr Menschen die Hilfen, die ihnen zustehen, auch in Anspruch genommen hätten. 2016 gab man für solche Leistungen 2,6 Milliarden Euro aus. Würde nur ein Viertel der Anspruchsberechtigen die Leistungen des einst anvisierten Entlastungsbudget abrufen, würde es zehn Milliarden Euro kosten.
Es beschleicht einen der Verdacht, dass die bürokratischen Hürden auch dazu dienen, Geld zu sparen. Oder ist das zu einfach gedacht? Mitnichten. Auf eine Anfrage unsererseits im Jahr 2018 teilte das Gesundheitsministerium genau das mit: Eine pauschale Abrechnung sei nicht möglich, weil das den Finanzrahmen sprengen würde.
Der derzeitige bürokratische Pflegedschungel ist also gewollt oder, wie die Jurist:innen sagen, er wird billigend in Kauf genommen. Aber er ist zutiefst unsozial. Denn es können sich nur diejenigen zu ihrem Recht verhelfen, die neben der eigentlich Pflegearbeit sich auch noch Woche für Woche viele Stunden Zeit haben, und die nötige bürokratische Kompetenz, um sich mit Krankenkassen, Pflegekassen und Abrechnungsvorschriften und dergleichen auseinanderzusetzen.
Trotz einiger Verbesserungen im professionellen Care-Bereich, die bei den Pflegekräften hoffentlich auch ankommen, sind der Bundesgesundheitsminister und die Große Koalition mit diesem Gesetzentwurf ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht geworden. In die Röhre schauen die pflegenden Angehörigen.
Der „Nicht ganz Ruheständler“
von Bettina Behler 25. Juni 2020
Der Pädagoge und Publizist Kurt-Helmuth Eimuth verabschiedet sich aus dem hauptamtlichen Dienst, vielfältig engagiert wird er bleiben.

„Sich einzumischen“, ob im Abschiedsvideo, aufgenommen anlässlich des Beginns seines Ruhestandes am 1. Juli, oder im Gespräch: Kurt-Helmuth Eimuth gebraucht diesen Begriff wiederholt, wenn es darum geht zu beschreiben, was ihm in seinen 40 Jahren als Hauptamtlicher des Evangelischen Regionalverbandes wichtig war. Zuletzt leitete der 66-Jährige den Arbeitsbereich Kindertagesstätten des Diakonischen Werks für Frankfurt und Offenbach, die Leitung der Erzieherinnenschule der Diakonissen im Holzhausenviertel war eine Station davor, auch der hiesigen Evangelischen Öffentlichkeitsarbeit stand der waschechte Frankfurter, aufgewachsen im Stadtteil Bockenheim, schon vor. Pädagoge und Publizist – beides prägt sein Schaffen.
Viele kennen Kurt-Helmuth Eimuth auch als „Sekten-Eimuth“, wie er selbstironisch sagt. Der Evangelische Regionalverband beauftragte ihn mit der Arbeitsstelle für Weltanschauungsfragen, zusammen mit seinem katholischen Kollegen Lutz Lemhöfer sorgte er in den 1980er und 1990er Jahren in Frankfurt für Aufklärung, wenn es um spirituelle Splittergruppen unterschiedlicher Couleur ging. Und nicht nur in der Region, bundesweit wurde Eimuth als Experte gefragt, wenn Informationen zu sektiererischen Seelenfängern gefragt waren. Eimuths Wissen – auch zu dem Thema – ist enorm. Besorgte Eltern, Institutionen, Medien ließ er an seinen Kenntnissen teilhaben.
In seinem Abschiedsvideo, anzuschauen auf www.eimuth.de, tauchen Beispiele seiner TV-Auftritte auf. Er war bei allen Talk-Sendungen jener Zeit Gast. Ob im Sat.1 Talk oder mit hr-Urgestein Holger Weinert: Eimuth zeigt wechselnde Brillen, mal rundgefasst, mal dick gerahmt, mal Glas und Draht pur, „immer vom selben Optiker“. Sein Ansatz blieb über die Jahre Haltung zeigen – und Engagement für die Menschen. Aufgrund der Corona-Krise fällt der Abschiedsempfang für Eimuth aus, ansonsten wäre von beidem sicher in mancherlei Ansprache die Rede gewesen. So berichtet er per Handyaufnahme von seiner Berufsvita. Zu Hause hat er sie aufgenommen. Das Bücherregal quillt über, CDs reihen sich ein, dazwischen sitzt aus Plüsch die Maus, bekannt aus der nach ihr benannten Sendung. Passt alles.
Eine wilde Lockenpracht trug Kurt-Helmuth Eimuth zu den Zeiten, als er nach dem Zivildienst in der Evangelischen Kirchengemeinde Cantate Domino vom Frankfurter Stadtjugendpfarrer Martin Jürges gewonnen wurde. 1976, schon vor dem Pädagogik-Diplom, das er 1982 ablegte, begann Kurt-Helmuth Eimuth sich vom Nordend aus einzumischen „für Kinderrechte, für Jugendliche“. Eher im Alternativmilieu sei er angesiedelt gewesen, die Rockergangs, auf die er im Umfeld von Cantate Domino stieß, seien nicht so seins gewesen, bekennt er offen.
Kurz bevor er 2001 zur Erzieherinnenschule wechselte, betreute Eimuth noch seitens der Evangelischen Öffentlichkeitsarbeit Frankfurt einen Auftritt beim Deutschen Evangelischen Kirchentag, der damals ebenfalls am Main stattfand. Gerne erinnert er sich an das Bühnenprogramm an der Hauptwache „und als Highlight eine Oldtimer Straßenbahn, die wir extra haben umspritzen lassen und mit der wir moderierte Stadtrundfahrten zwischen Messegelände und Zoo machten“. Neu zu denken, das hilft ihm bis heute.
Seine Frau Marion, eine Theologin, mit der Eimuth seit 39 Jahren verheiratet ist, erlitt vor fünf Jahren einen Schlaganfall. Beider Bereitschaft die Welt neu zu gestalten, andere Wege einzuschlagen, sich nicht zurückzuziehen, kam ihnen in den vergangenen Jahren zugute. Ihr gemeinsames Ziel: Die „Kommunikation mit dem Evangelium ermöglichen, Glauben erfahrbar zu machen“.
Gemeinsam haben die zwei einige Pläne, wenn der offizielle Dienst jetzt endet. Aber auch die Evangelische Kirche in Frankfurt und Offenbach muss nicht ganz auf Kurt-Helmuth Eimuth verzichten: neben Lehraufträgen in der Erzieherinnenausbildung sowie an der Hochschule und Ehrenämtern, zum Beispiel im Vorstand des Institutes für Medienpädagogik und Kommunikation Hessen e.V., wird er der Mitgliederzeitung der hiesigen Kirche, dem Evangelischen Frankfurt und Offenbach, kurz EFO-Magazin, als Redakteur erhalten bleiben. Und sich gewiss weiter mit Geschichten und Kommentaren einmischen.
Öffentlichkeitsarbeiter, Sektenbeauftragter, Schulleiter und Kita-Manager
Vier Jahrzehnte im kirchlichen Dienst in 16 Minuten schlaglichtartig erzählt mit überraschenden Bildern

