Archiv für Allgemein

Es ist unerträglich – Zur Situation der Ukrainer:innen in Deutschland

„Ich bewundere viele Frauen“ sagt Tanja Sacher über geflüchtete Urkrainerinnen „und frage mich gleichzeitig, woher nehmen sie die Kraft. Und dann plötzlich kommen die Tränen. Eigentlich ist es unerträglich aber es gibt keine Ende.“ So schildert die Pfarrerin die Situation der hier lebenden Ukrainer:innen. Tanja Sacher hat einen Spezialauftrag der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau zur Betreuung dieser Geflüchteten. Sie selbst spricht russisch. Die Geflüchteten seien dauerhaft mit ihren Angehörigen verbunden. Das mache es schwer hier anzukommen, da man sich um die Menschen in der Heimat Sorge. Eine solche Situation zermürbe. Schlaflosigkeit, Panikattacken und Depression seien häufig die Folge. Sacher wünscht sich die Möglichkeit einer schnelleren Integration in den Arbeitsmarkt. Dazu sei es notwendig Sprache nicht nur im Unterricht zu erlernen, sondern sie auch im Arbeitsprozess anzuwenden.

Zur Person:
Tanja Sacher kam mit neun Jahren aus Russland nach Deutschland. Aufgewachsen ist sie im Badischen. Nach mehreren Stationen als Gemeindepfarrerin unter anderem in Oberursel und in Steinbach arbeitet sie seit 2021 im Kirchlichen Flüchtlingsdienst am Frankfurter Flughafen. Seit September 2023 ist sie zudem Seelsorgerin für Menschen aus der Ukraine.

Digitale Kommunikation

Deutsches Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt 01/2025

Junge Abgeordnete vermisst Weitblick

Natalie Pawlik bedauert als junge Abgeordnete des Deutschen Bundestages im Podcast Conny&Kurt, dass Politik so wenig auf Nachhaltigkeit angelegt ist. Pawlik, die dem Ausschuss für Arbeit und Soziales angehört und wieder für ein Direktmandat im Wetteraukreis kandidiert, führt als Beispiel die demographische Entwicklung an, auf die man sich nicht entsprechend vorbereitet habe. Dies gelte für den Fachkräftemangel ebenso wie für die Sozialsysteme. Eine kontroverse Diskussion entwickelt sich im Podcast am Beispiel des Berufes der Erzieher:in. Assistenzkräfte könnten jetzt etwa zum Wickeln eingestellt werden. Dem entgegnen Conny&Kurt, dass gerade das Wickeln eine intime Situation mit hohem pädagogischen Anspruch sei.

Zur Person
Natalie Pawlik, MdB, geboren 1992 in Wostok, in Russland in Sibirien. Mitglied im Ausschuss Arbeit und Soziales im Deutschen Bundestag. Seit 04/2022 Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten

Zur Debatte CDU – AfD: Wer Anstand hat, hält Abstand

Der gestrige Mittwoch war für Conny&Kurt aufregend und aufwühlend. Aufregend das Handballspiel, aufwühlend die Bundestagsdebatte. Beide haben sich darüber gefreut, dass die katholische und evangelische Kirche den Abgeordneten zuvor einen Brandbrief geschrieben haben. Die beiden Kirchen argumentieren in dem vierseitigen Schreiben vor allem juristisch und heben hervor, dass die geplanten regelungen geltendem Recht widersprechen. Vor allem über den Stopp des Familiennachzuges zeigen sich die Kirchen empört. Nach Meinung von Conny von Schumann und Kurt-Helmuth Eimuth widerspricht eine solche Regelung dem christlichen Menschenbild und einer christlichen Vorstellung von Familie. Der CDU/CSU empfehlen die beiden Podcaster Abstand zur AfD zu halten. Sie zitieren die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland Anna-Nicole Heinrich: „Alle reden von Brandmauer, zuallererst brauchen wir Anstand. Wer Anstand hat, macht keine Sache mit Rechtsextremen. Wer Anstand hat, hält Abstand. Und zwar den größtmöglichen.“

Spirituelle Porträts von 22 Pop- und Rockkünstler:innen

„Spirituelle Porträts“ nennt der Theologe und Musiker seine Form der Auseinandersetzung mit Rock- und Popkultur. Gemeinsam mit Volker Eichener, Professor für Politikwissenschaften in Düsseldorf, nimmt er die Leser:in mit auf eine spannende Reise der himmlischen Songs von AC/DC, Black Sabbath, Johnny Cash oder Udo Lindenberg inj ihrem Buch „Highway to Heaven“ mit. Im Podcast Conny&Kurt erläutert er, dass die Popkultur eben vom Leben, also auch von Religion erzählt.

Rezension

Bahnhofsvorplatz soll nach Emilie und Oskar Schindler benannt werden

Oskar Schindler, durch den Film von Steven Spielberg weltbekannt, verstarb am 9. Oktober 1974. Aus Anlass des 50. Todestages kommt dieser Podcast etwas früher. Wir sprachen mit Ulrike Trautwein, die Oskar Schindler als Kind in Frankfurt kennen lernte. Ihr Vater, der spätere Propst für Frankfurt, Dieter Trautwein, damals Stadtjugendpfarrer, entdeckte den unbekannten Retter der Juden bei Recherchen. Es entwickelte sich eine Freundschaft, von der Ulrike Trautwein berichtet. Vor allem die unendliche Großzügigkeit Schindlers ist ihr in Erinnerung. Aber auch die Melancholie, die ihn umgab. Am 9. Oktober 1974 starb Oskar Schindler in einem Hildesheimer Krankenhaus. Nach der Trauerfeier auf dem Frankfurter Hauptfriedhof und dem Requiem im Frankfurter Kaiserdom wurde Oskar Schindler, seinem Wunsch entsprechend, auf dem katholischen Friedhof am Berg Zion in Jerusalem beigesetzt.

Auf Betreiben von Ursula und Dieter Trautwein wurde eine Straße in Frankfurt nach Oskar Schindler benannt. Leider nur ein „Sträßchen“ wie die Initator:innen bedauernd feststellen. Es steht die Idee und Forderung im Raum, den Bahnhofsvorplatz nach Emilie und Oskar Schindler zu benennen. Die Kommunalpolitik ist gefragt.

Zur Person: Ulrike Trauwein, seit 2011 Generalsuperintendentin für den Sprengel Berlin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz

Oskar Schindler (zweiter von rechts) neben Dieter Trautwein (rechts) 1967 bei einer Veranstaltung der Evangelischen Jugend in Frankfurt

Quellen:
Dieter Trautwein, Oskar Schindler …immer neue Geschichten, Frankfurt 2000, Societätsverlag
Hessenschau: https://www.ardmediathek.de/video/hr-retro-oder-hessenschau/interview-mit-oskar-schindler/hr-fernsehen/Y3JpZDovL2hyLW9ubGluZS8xNzY3MjY

Yoga als Gesundheutsübung

In diesem Lehrbuch für Sek 2 wurde ein Beitrag von mir in Auszügen über Yoga aus dem EFO übernommen.

https://www.efo-magazin.de/magazin/leben-alltag/zwischen-glauben-und-gymnastik-wie-viel-religion-steckt-im-yoga/

Termine 40. Todestag Familie Jürges

Sonntag 21. Mai, 11 Uhr, Matthäuskirche, Friedrich-Ebert-Anlage 33
Friedensgottesdienst mit Erinnerung an Martin Jürges in der Matthäuskirche
mit Karsten Petersen, Stadtdekan Achim Knecht und Andreas Klein

Montag 22. Mai, 18 Uhr
Gedenkplakette am „Familie Jürges Haus , Gutleutstr. 131
anschließend
Erinnerungstafel im Jugendzentrum des IB, der ehemaligen Gutleutkirche
Gutleutstraße 121

Pfingstsonntag 28. Mai, 12 Uhr
Gang zum Kreuz an der Absturzstelle
Treffpunkt mit Rädern 11:30 Uhr Paul-Gerhardt-Gemeinde
12 Uhr am Kreuz

Neue Akzente in der Religionspolitik: Es geht um viel Geld

von Kurt-Helmuth Eimuth 5. Januar 2022

Die neue Bundesregierung ist weniger christlich geprägt als die alte. Interessant wird das vor allem in Bezug auf die historischen Staatsleistungen an die Kirchen. Das könnte sich auch in Frankfurt auswirken.

Der Frankfurter Kirchendezernent Bastian Bergerhoff auf dem Römerberg. Zuständig ist er unter anderem für den Unterhalt der historischen Kirchengebäude in Frankfurt. | Foto: Rolf Oeser

Die Ampel steht. Die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre religiöse Prägung ist stärker ein Spiegelbild der Gesellschaft, als die der Vorgängerregierung unter der Leitung von Pfarrerstochter Angela Merkel. Der Koalitionsvertrag und das erste Auftreten der neuen Regierungsparteien zeugen von einer größeren Distanz zu den christlichen Kirchen. Und dies gilt nicht nur für das Kabinett, sondern zeigt sich im ganzen Bundestag.

Trotzdem steht im Koalitionsvertrag, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften „ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens“ seien, die „einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung“ leisteten. Thematisch finden sich zahlreiche Punkte, die den Kirchen in ihren Forderungen nach einer menschlichen und gerechten Gesellschaft durchaus entsprechen. Etwa die Haltung zu Migration oder zur Notwendigkeit der Verbesserung der Pflege. Und vor allem beim Thema Bewahrung der Schöpfung. Das Thema Klimaschutz zieht sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag. So gesehen atmet der Vertrag durchaus christlichen Geist. Die Repräsentanz muslimischer Gemeinden will man verbessern. Dabei sollen „neuere, progressive und in Deutschland beheimatete islamische Gemeinschaften“ eingebunden werden.

Aber die wachsende Distanz zur Kirche zeigt sich in den Forderungen, das kirchliche Arbeitsrecht und die Staatsleistungen an die Kirchen zu überprüfen. Beim Arbeitsrecht hat das Bundesarbeitsgericht 2019 schon die Richtung vorgegeben. Damals ging es um den Chefarzt eines katholischen Krankenhauses, dem gekündigt worden war, weil er ein zweites Mal heiratete. Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Denn eine kirchenrechtlich nicht zu beanstandende Ehe sei für einen Chefarzt keine gerechtfertigte berufliche Anforderung. Zwar erkannte das Gericht ein grundsätzliches Recht der Kirche auf besondere Loyalitätsanforderungen an – aber nur, wenn es im Einzelfall begründbar ist, zum Beispiel, weil zum Arbeitsauftrag die Vermittlung von Glaubensüberzeugungen gehört. Bei einem Arzt kommt es aber auf seine medizinische Kompetenz an und nicht auf seine private Lebensführung. Es war zu erwarten, dass die Entwicklung in diese Richtung weitergeht – immerhin betrifft das Arbeitsrecht 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, die bei den beiden großen christlichen Kirchen angestellt sind.

Überraschender ist, dass die Bundesregierung die Staatsleistungen an die Kirchen beenden will. In den vergangenen hundert Jahren ist dieses Vorhaben stets gescheitert. Dass die Kirchen Zuwendungen vom Staat bekommen, geht auf ein unübersichtliches Gemisch von Regelungen zurück, vor allem auf den so genannten „Reichsdeputationshauptschluss“ von 1803. Damals enteignete der Staat die Kirchen und verleibte sich deren Ländereien und Vermögen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren zum Unterhalt von Gebäuden und auch zur Finanzierung bestimmter kirchlicher Würdenträger. Hier sind in der Rechtsnachfolge vor allem die Bundesländer zuständig. Sie wurden eigentlich schon in der Weimarer Verfassung aufgefordert, andere Regelungen zu finden und die Entschädigung abzulösen; auch im Grundgesetz steht das. Geschehen ist bisher aber nichts, es wurde nur vorsichtig andiskutiert.

Es geht dabei durchaus um viel Geld. Die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau erhält nach Mitteilung ihres Sprechers Volker Rahn bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt rund 700 Millionen Euro derzeit etwa 13 Millionen Euro an „Dotationen“ aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Grundsätzlich sei man aber mit einer Ablöse einverstanden – die Frage ist nur, wie hoch diese ausfallen soll. Die AfD will die Zahlungen nach fünf Jahren einfach auslaufen lassen. FDP, Grüne und Linke sprachen in der letzten Legislatur von einer Ablösung durch Zahlung des 16,6-Fachen der jährlichen Zuwendung. Für die Haushalte der Bundesländer würde das eine Einmalzahlung von zwei- oder dreistelligen Millionenbeträgen bedeuten. In der Praxis ist es für sie einfacher, die jährlichen Zahlungen im Budget zu belassen.

Aber es gibt auch inhaltliche Gründe, warum es in manchen Bereichen sinnvoll ist, die alten Verfahren beizubehalten. In Frankfurt zum Beispiel werden die acht Dotationskirchen in der Innenstadt und das Dominikanerkloster als städtisches Eigentum von der Stadt unterhalten und den Kirchen zur Verfügung gestellt, darunter der Dom und die Katharinenkirche an der Hauptwache. Dafür wendet die Stadt derzeit 3,4 Millionen Euro jährlich auf. Dass eine Kommune einen eigenen Dotationsvertrag hat, ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Es geht auf einen 1830 zwischen der Freien Stadt Frankfurt und den christlichen Gemeinden geschlossenen Vertrag zurück. Zuständig ist dafür im Magistrat der Grüne Bastian Bergerhoff, der sagt: „Sollte die Bundesregierung eine Änderung anstreben, werden wir als Kommune eine Beteiligung am im Koalitionsvertrag angekündigten Dialog zwischen Bund, Ländern und Kirchen einfordern.“ Denn die Innenstadtkirchen seien zentrale Gebäude, die zur Identität der Stadt gehören. Auch bei einer möglichen Ablösung müssen deshalb laut Bergerhoff „die Innenstadtkirchen als prägende Elemente unserer Stadt auch weiterhin gesichert sein“.

Grundsätzlich wäre aber eine Ablösung der Dotationsverpflichtungen durchaus auch im Sinne der Kirchen. In einer Gesellschaft, in der nur noch zur Hälfte der Bevölkerung evangelisch oder katholisch ist, leidet ansonsten die Glaubwürdigkeit. Deshalb wollen die Verantwortlichen sich Veränderungen nicht verweigern.

Dorothee Sölle: Mytik und Widerstand

https://pfarrverein-ekhn.de/wp-content/uploads/2023/03/Eimuth.pdf