Rechtsanspruch auf Kita für Krabbelkinder ist nicht erfüllbar
Ab Sommer 2013 soll es einen Rechtsanspruch auf deinen Kita-Platz auch für Unter-Dreijährige geben. Doch der geschätzte Bedarf für 60 Prozent aller Kinder wird in Frankfurt bis dahin nicht einzulösen sein.
Hort-, Kita- oder Krabbelstubenplätze sind noch immer Mangelware, vor allem in den innenstadtnahen Stadtteilen wie Bornheim und Sachsenhausen und in den Neubaugebieten. Frankfurt hat entgegen dem Trend seit elf Jahren steigende Kinderzahlen. Allein dafür musste die Stadt in den vergangenen acht Jahren 3000 zusätzliche Betreuungsplätze schaffen.
Bei den ganz Kleinen ist der Nachholbedarf noch größer. Mit der Ankündigung eines Rechtsanspruchs für Unter-Dreijährige hat die Politik einen Verhaltenswandel in den Familien noch beschleunigt: Deutlich mehr Eltern als vermutet wollen ihr Kind in eine Krippe geben. Im Magistrat geht man davon aus, dass ein Versorgungsgrad von 35 Prozent, wie von der Bundesregierung vorgesehen, in Frankfurt nicht ausreicht. Laut Martin Müller-Bialon, dem persönlichen Referenten der Bildungsdezernentin, steht bis Ende 2013 voraussichtlich für 42 Prozent, bis 2015 für 48 Prozent der Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung. Den tatsächlichen Bedarf schätzen Fachleute auf 60 Prozent.
Es ist schwer, Fachkräfte in die Stadt zu locken
Der Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab einem Jahr wird in Frankfurt also nicht zu erfüllen sein. Da helfen auch keine von Berlin in Aussicht gestellten Kredite. Es sind enorme Summen, um die es hier geht: 2008 sah der städtische Etat für Kita-Betriebskosten noch 248 Millionen Euro vor, kommendes Jahr sind es schon 364 Millionen. Und dies, obgleich die Stadt in allen anderen Bereichen spart.
Auch die evangelische Kirche beteiligt sich am Ausbauprogramm. Über 1000 zusätzliche Plätze schafft sie bis 2013. Gemeindekitas werden erweitert oder neu gebaut, Ladenlokale angemietet, um dort Krabbelstuben einzurichten. Über 40 Millionen Euro werden derzeit verbaut. Aber es bleibt das Fachkräfteproblem. Trotz einer Vervielfachung der Ausbildungskapazitäten und anderer Maßnahmen wird es äußerst schwer sein, genügend Fachkräfte in die Städte zu locken.
Familienministerin Kristina Schröder beteuert zurzeit noch, dass der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf alle Fälle am 1. August 2013 kommen wird. Doch wenn Eltern diesen Anspruch gerichtlich einklagen, kommen auf die Kommunen Regresszahlungen zu. Es sei denn, es gäbe dann doch noch schnell eine Übergangsregelung.
Beitrag von Kurt-Helmuth Eimuth, veröffentlicht am 24. Juni 2012 in der Rubrik Stadtkirche, erschienen in der Ausgabe 2012/4 – Juli.