80 Jahre Schleswig-Holstein: wir pflegen gratuliert und fordert mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
Möge das Land Schleswig-Holstein nur kein Pflegefall werden. Denn in einem solchen Fall sind die Aussichten derzeit nicht rosig. Mit diesem Wunsch gratuliert der Landesverein „wir pflegen Schleswig-Holstein e.V.“ herzlich zum 80. und nutzt den Jahrestag, um auf eine Gruppe aufmerksam zu machen, die den Alltag im Land seit Jahrzehnten mitträgt, in der öffentlichen Wahrnehmung aber selten vorkommt: pflegende Angehörige.
Über 175.000 Menschen im Land sind pflegebedürftig. Über 80 Prozent von ihnen werden zu Hause von ihren Angehörigen versorgt, mit oder ohne ambulante Pflegedienst. Pflegende Angehörige, meist Frauen, pflegen häufig neben Erwerbstätigkeit und ohne ausreichende Entlastung.
„Pflegende Angehörige haben dieses Land in den vergangenen 80 Jahren mitgetragen, ohne dass es dafür bislang die notwendige Anerkennung und Unterstützung gab“, sagt Kurt-Helmuth Eimuth, Mitglied des Landesvorstands von wir pflegen Schleswig-Holstein. „Zum Landesgeburtstag wünschen wir uns von der Landesregierung ein klares Bekenntnis: mehr wohnortnahe Beratung, spürbaren Bürokratieabbau sowie verlässliche Entlastungsangebote in der Fläche.“
Der Verein fordert die Landesregierung auf, die Interessen pflegender Angehöriger bei der Weiterentwicklung der Landespflegepolitik stärker zu berücksichtigen. Bund und Länder verhandeln derzeit über eine Reform der sozialen Pflegeversicherung. Der Verein erwartet, dass sich Schleswig-Holstein dabei aktiv für pflegende Angehörige einsetzt, etwa für eine volle rentenrechtliche Anerkennung der Pflegejahre, den Erhalt der Einstufung in die Pflegegrade oder eine wirksame Entlastung bei den Eigenanteilen. Und damit meint der Verein nicht nur die gestiegenen Eigenanteile in der stationären Versorgung. Bewertet man die unbezahlte Pflegearbeit der Angehörigen monetär, liegt die häusliche Eigenbelastung bei über der Hälfte der Betroffenen bei über 2.000 Euro und erreicht bei hohem Pflegebedarf mehr als 7.000 Euro im Monat – ein Vielfaches des vergleichbaren Heim-Werts von rund 2.200 Euro, welches dem Heim-Eigenanteil abzüglich Unterkunft und Verpflegung entspricht.
Über wir pflegen Schleswig-Holstein e.V.
wir pflegen SH e.V. vertritt die Interessen sorgender, pflegender und begleitender An- und Zugehöriger auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen.
Acht von zehn pflegebedürftigen Menschen werden in Schleswig-Holstein von Angehörigen und Freunden versorgt. Bisher wurde diese wertvolle Arbeit viel zu wenig gewürdigt. Das wollen wir ändern.
Zu unseren Zielen gehört die Stärkung der Selbsthilfe. Außerdem setzen wir uns für mehr Wertschätzung und Mitspracherecht der häuslich Pflegenden in Gesellschaft und Politik ein.
Die deutsche Pflegepolitik steht vor einem Trümmerhaufen aus ungelösten Strukturproblemen und einer Reformunfähigkeit, die zunehmend zulasten der Schwächsten geht. Während die öffentliche Debatte oft um die Zustände in Heimen kreist, wird die Realität der Versorgung meist übersehen: „Das größte Pflegeheim ist sozusagen der eigene Haushalt“, stellt Kurt-Helmuth Eimuth, Vorstandsmitglied von „Wir Pflegen Schleswig-Holstein“, im Podcast Conny&Kurt nüchtern fest. Über 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – eine Herkulesaufgabe, die größtenteils von Frauen und Angehörigen ohne nennenswerte Lobby geleistet wird.
Der Kern des Übels liegt in einem systemimmanenten „Webfehler“: der Privatisierung. Wo Investoren Renditen zwischen 6 und 10 Prozent erwarten, wird das Pflegebudget zur Beute von Kapitalinteressen. „Privatisierung kostet uns heute richtig Geld“, so die Kritik an den Strukturen, die den Fokus von der Menschlichkeit auf die Bilanz verschoben haben. Die Pflegeversicherung, einst von Norbert Blüm als Teilkasko-System eingeführt, erweist sich heute als unzureichend, während eine notwendige Vollkasko-Lösung an den massiven Kosten scheitert.
Was die Politik derzeit als Reform verkauft, wird von Experten als reines Sparprogramm entlarvt. „Reform bei uns heißt einfach nur Einsparung“, kritisiert Eimuth. Besonders drastisch zeigt sich dies bei der geplanten Erhöhung der Hürden für die Pflegestufe 1. Diese Stufe sollte ursprünglich prophylaktisch wirken, um Schlimmeres zu verhindern; nun droht dieser Präventionsgedanke dem Rotstift zum Opfer zu fallen. Gleichzeitig werden pflegende Eltern behinderter Kinder durch Kürzungen bei der Rentenversicherung zusätzlich belastet – ein Vorgang, der als „völlig irre“ bezeichnet wird.
Über allem thront ein „Bürokratie-Wanst“, der den Alltag der Betroffenen lähmt. 16 verschiedene Landesverordnungen regeln beispielsweise den Entlastungsbetrag, was das System für Laien nahezu undurchdringlich macht. Dies führt zu einer tiefen sozialen Ungerechtigkeit: Nur wer wortgewaltig ist und die bürokratischen Hürden überwinden kann, erhält die ihm zustehende Unterstützung.
Ein Blick über die Grenze, etwa auf dänische Modelle wie den „Altersbauernhof“ oder inklusive Konzepte in Südeuropa, zeigt, dass andere Wege möglich sind. Doch in Deutschland fehlt bisher die Fantasie für echte Reformen, die über bloße Verwaltung und Kürzung hinausgehen. Am Ende bleibt die Erkenntnis, dass die Menschlichkeit einer Gesellschaft daran zu messen ist, wie sie mit ihren behinderten und pflegebedürftigen Mitgliedern umgeht. Ein Maßstab, an dem die aktuelle Politik zu scheitern droht.
Kieler Sozialdezernent fordert Einbeziehung in die Pflegebedarfsplanung
Gerwin Stöcken, Kieler Sozialdezernent, fordert im Podcast Conny&Kurt eine „stärkere Verankerung der Kommunen in der Pflegebedarfsplanung“. Das bisherige System gehe davon aus, dass sich jede:r mit dem Pflegegeld die benötigte Pflegeleistung einkaufen könne. Das setze ein reichhaltiges Angebot voraus. Auch seien die Dienstleistungen von den Kassen stark reglementiert und hätten mit der Lebenswirklichkeit nicht viel zu tun. Etwa wenn der Partner dement werde oder man seine Wohnung im zweiten Stock nicht mehr erreichen könne. Stöcken fordert eine stärkere Einbindung der Kommunen, denn sie kennen den Bedarf vor Ort. Als Beispiel führt er an, dass ein Träger etwa in Kiel für 200 junge zu Pflegende, unter 50 Jahre, eine Einrichtung bauen wolle. Nur in Kiel ist der Bedarf nach so vielen Plätzen nicht vorhanden. Die Folge wäre, dass zahlreiche Menschen von ihrem Heimatort nach Kiel verlegt werden und dadurch ihr soziales Umfeld verlieren. Außerdem entzöge eine solche in Kiel in dieser Größe nicht benötigte Einrichtung Fachkräfte dem Arbeitsmarkt und belastet dadurch die bestehenden Pflegeangebote. Kiel setzt schon lange auf die Förderung von Nachbarschaften und fördert etwa mit Netzwerktagen für die 55- bis 65-Jährigen das ehrenamtliche Engagement.
Zur Person: Der Sozialpädagoge Gerwin Stöcken wurde 2014 zu Kiels hauptamtlichem Stadtrat für Soziales, Wohnen, Gesundheit und Sport gewählt.
Selbst Ex-Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse zeigte sich beeindruckt. Der Wirtschaftsjournalist Wolfgang Kessler zeige in seinem neuen Buch „Das Ende des billigen Wohlstands“ auf, wie wir der Zukunft gerecht werden könnten. Im Podcast Conny&Kurt kommt der Autor selbst zu Wort und benennt für viele Bereiche Lösungen. Dabei geht er von dem Dreiklang Ausbau (erneuerbare Energien), Veränderung (Kreislaufwirtschaft, Gesundheitswesen) und Rückbau (Verkehr) aus. Kessler schafft es auf 125 Seiten alle wesentlichen wirtschaftlichen Herausforderungen anzusprechen und Handlungsoptionen aufzuzeigen. So sollte die Privatisierung im Gesundheitswesen gestoppt, Kleidung länger getragen und nachhaltig produziert und – als Schlüssel zur Akzeptanz – der gesellschaftliche Reichtum gerecht verteilt werden.
Beate Hofmann, Bischöfin der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) initiiert Modellprojekt in der Pflege, da dass jetzige System an seine Grenzen stößt. Dies hat die Bischöfin in der eigenen Familie erfahren wie sie im Podcast Conny&Kurt erzählt. Trotz großer Anstrengungen gelang es nicht eine ambulante Pflege für ihre Mutter zu organisieren. „Wir müssen ein Sorge-Netz knüpfen“, sagt Hofmann. „Wir brauchen ein neues Miteinader von dem was jemand selber kann, was die Familie kann, was die Nachbarschaft kann, was ich durch ehrenamtliches Engagement organisieren kann, was ich professionell organisieren kann und was ich technologisch organisieren kann. Dieses Miteinander müssen wir neu organisieren. Dafür brauchen wir Modellprojekte.“ Für Hofmann ist das neue Zusammenspiel verschiedener Player eine Art „Gemeindeschwester 2.0, denn die Gemeindeschwester wusste, was jemand braucht.“ Gerade die Kirchen hätten hier gute Voraussetzungen, da sie mit den Gemeinden eine gute Basis in den Sozialräumen hätten. Die Entwicklung im stationären Bereich sieht Hofmann, die vor ihrem Bischofsamt einen Lehrstuhl für Diakoniewissenschaften inne hatte, alarmierend. „Es macht mich atemlos, dass die Situation in der Politik nicht wirklich wahrgenommen wird“, sagt Hofmann. Der Grundfehler bei der Einführung der Pflegeversicherung sei die Einführung der Ökonomisierung gewesen. Die Konzernbildung werde verstärkt und „die Kleinen kommen unter die Räder“. Ihr Fazit: „Das bisherige Konzept kommt an sein Ende.“
Kurt-Helmuth pflegt seit 6 Jahren seine Frau, die gelähmt ist und nicht sprechen kann. In Deutschland gibt es 4,1 Millionen Pflegebedürftige. Rund vier von fünf Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Meist erfolgt die Pflege durch pflegende Angehörige. Häufig unterstützt sie dabei ein ambulanter Pflegedienst. Offen spricht Kurt über die Situation und darüber, was sich verbessern muss.
Die Impfpflicht scheiterte heute, 7. April 22, im Bundestag und damit ein Vorhaben von Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Doch, so meinen wir, die Aufgaben des klugen Professors sind viel, viel größer. Privatisierung, Konzentration und die Herausforderung der Pflege diskutieren wir. Immerhin werden hier über 500 Milliarden Euro und damit 13 Prozent des BIP umgesetzt. Diese Herkulesaufgabe konnte bisher niemand schultern. Lauterbach ist um diese Aufgabe nicht zu beneiden.
Die größte Gruppe von Menschen, die in der Pflege tätig sind, gingen bei der jüngsten Reform leer aus: die Angehörigen. Unser Autor, selbst pflegender Angehöriger, nennt fünf Punkte, die dringend nötig wären, um die Situation kurzfristig zu verbessern.
Die Pflegeversicherung wurde in Deutschland 1995 eingeführt, gegen den Widerstand der Wirtschaft, die eine weitere Belastung durch Sozialabgaben ablehnte. Als Kompromiss wurde ein gesetzlicher Feiertag, der evangelische Buß- und Bettag abgeschafft. Heute profitieren rund 4,1 Millionen Menschen von ihr.
Doch Vorsicht: Die Pflegeversicherung ist anders als die Krankenversicherung nur eine Teilkaskoversicherung. Das heißt, ein erheblicher Teil der Pflegekosten muss selbst aufgebracht werden. So übersteigen zum Beispiel die Heimkosten den Zuschuss der Pflegeversicherung oft erheblich, und auch bei der ambulanten Pflege ist der Zuschuss der Pflegekasse schnell aufgebraucht.
Rund 3,3 Millionen pflegebedürftige Menschen werden derzeit zuhause versorgt, davon 2,1 Millionen ausschließlich von ihren Angehörigen. Die von der Regierung im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbesserung und Entbürokratisierung der Pflege wurde im letzten Moment bei der Pflegereform im Juni wieder gestrichen. Das Diakonische Werk Hessen Nassau stellte fest: „Die notwendige, umfassende Reform des Pflegesystems ist nicht erreicht! Eine demografiefeste und für alle Menschen bezahlbare Pflege ist nicht in Sicht.“
Was wäre zu tun? Unser Autor, selbst pflegender Angehöriger, hat die wichtigsten fünf Punkte zusammengetragen:
Erstens: Die Pflegeversicherung muss die entstehenden Kosten in ähnlicher Höhe wie die Krankenversicherung abdecken. Für die Grundversorgung muss vollumfänglich gesorgt sein: Vollkasko statt Teilkasko.
Zweitens: Die Abrechnung muss entbürokratisiert werden. Eigentlich war bei der jüngsten Pflegereform geplant, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu einem Budget zusammenzufassen. Das wäre ein erster Schritt gewesen. So wie die Abrechnungsmodalitäten jetzt sind, verhindern sie, dass zahlreiche Anspruchsberechtigte die ihnen zustehenden Leistungen in Anspruch nehmen. Dies ist zutiefst unsozial.
Drittens: Das Pflegegeld ist jährlich an die Inflationsrate anzupassen. Der relativ neue Entlastungsbetrag (125 Euro monatlich) kann derzeit zur Bezahlung von zertifizierten Dienstleistern genutzt werden, dazu kann auch die Reinigung der Wohnung gehören. Allerdings: Es finden sich kaum Angebote hierfür bei den Anbietern. Hinzu kommt, dass die Ausführungsbestimmungen in den 16 Bundesländern unterschiedlich sind. Selbst Nachbar:innen müssen sich erst qualifizieren, wenn sie einen Obolus aus diesem Budget erhalten sollen. Einfacher und eine wirkliche Entlastung wäre es, wenn das Pflegegeld um den Entlastungsbetrag aufgestockt würde.
Viertens: Pflegende Angehörige sollten die Möglichkeit erhalten, ihre Berufstätigkeit vorübergehend einzuschränken oder aufzugeben, ohne zu verarmen und ihre Arbeitsstelle zu verlieren. Für entsprechende Regelungen könnte das Elterngeld Pate stehen.
Fünftens: Die derzeit je nach Pflegegrad verpflichtende halb- oder vierteljährliche Pflegeberatung ist sicher hilfreich und auch im Sinne der Pflegenden eine Kontrolle. Doch sollten die Berater:innen auch in Sachen Finanzierung kompetent sein. So könnte die Beratung wirklich einen Lotsendienst erfüllen.
Während professionelle Pflegekräfte durch die Pflegereform auf mehr Geld hoffen können, gehen Angehörige leer aus: Anders als im Entwurf vorgesehen wird das Pflegegeld für sie doch nicht angehoben. Und, was fast noch schlimmer ist: Auch das versprochene Pflegebudget wird es nicht geben, die Abrechnungsmodalitäten bleiben also weiterhin ein bürokratischer Kraftakt. Das ist zutiefst unsozial.
Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins. | Foto: Tamara Jung
Kurz vor dem Ende der Legislaturperiode hat die regierende große Koalition im Bund doch noch ein Gesetz hinbekommen, das auf eine faire Bezahlung von Pflegekräften abzielt. Allerdings sind von der Öffentlichkeit fast unbemerkt diejenigen Teile des Gesetzesentwurfes gestrichen worden, die die ehrenamtliche Pflegearbeit der Angehörigen gestärkt hätten. Dies betrifft vor allem das Pflegegeld, aber auch die Vereinfachung der Abrechnungsmodalitäten.
Auf Anfrage hin teilte das Bundesgesundheitsministerium zur Begründung mit: „Aufgrund der pandemiebedingten Umstände war es nicht mehr möglich, einen eigenständigen Gesetzgebungsprozess zur Pflegereform in Gang zu setzen.“ Das klingt aber vorgeschoben. Noch wenige Wochen vor der Entscheidung im Bundestag stand ja zumindest eine Anhebung des Pflegegeldes im Entwurf.
Pflegegeld erhalten die Pflegebedürftigen, um damit etwa Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuung auszugleichen. Oft wird es genutzt, um pflegende Angehörigen, die ihren Beruf aufgegeben haben, damit sie die 24-Stunden-Pflege zu Hause stemmen können, zu entschädigen.
Diese Form der Pflege, die häusliche Pflege, ist keine Kleinigkeit, sondern sie ist das Rückgrat unseres Pflegesystems: Rund 2,9 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig. Davon werden 2,08 Millionen zu Hause versorgt, 1,39 Millionen davon von Angehörigen und Bekannten. Demgegenüber stehen 783 000 Pflegebedürftige, die in Einrichtungen gepflegt werden.
Die pflegende Care-Arbeit zu Hause, meist von Frauen geleistet, wurde also im Kern bei dieser Reform nicht berücksichtigt. Lediglich das Budget für die ambulanten Dienste wurde erhöht, um auch hier Kostensteigerungen, die durch verbesserte Zahlung der Pflegekräfte entstehen, auszugleichen. Die professionelle Hilfe wurde gestärkt, aber der größte Bereich der Pflege ging leer aus. Und dies ist keine Kleinigkeit. Seit Januar 2017 wurde das Pflegegeld nicht erhöht. Die fünfprozentige Steigerung, die im Entwurf noch vorgesehen war, wäre also mehr als angemessen gewesen.
Noch im Koalitionsvertrag hatte man zudem versprochen, verschiedene Leistungen in einem Entlastungsbudget zusammenzufassen. „Damit können wir“ so hieß es im Koalitionsvertrag vor vier Jahren, „erheblich zur Entbürokratisierung in der ambulanten Pflege beitragen, die häusliche Versorgung stärken und pflegende Angehörige entlasten.“ Das wäre schön gewesen.
Für die Angehörigen ist es oft ein Ritt durch Instanzen und Verordnungen. Ein kleines Beispiel: Der Bund beschließt einen monatlichen Betrag für ambulante Pflege von 125 Euro. Die Ausführungsbestimmungen überlässt er den Ländern. Das heißt, es gibt 16 verschiedene Ausführungsbestimmungen. In Hessen lässt man sich Zeit. Es dauert fast zwei Jahre, bis die Ausführungsbestimmungen kommen, erst dann können Angehörige das Geld bekommen. Zu Pandemiezeiten wird in Hessen per Verordnung die Möglichkeit des Zugriffes erweitert, wenn man nachweist, dass man einen Hol- und Bringdienst bezahlt. Nur wer informiert die Angehörigen? Das Hessische Sozialministerium verweist auf die Internetseite und schreibt auf Anfrage: „Auf dieser Plattform wird beispielsweise auch informiert, dass das Leistungsangebot der Unterstützungsleistungen im Alltag bis zum 30.06.2021 um die sogenannten „Dienstleistungen bis zu Haustür“ erweitert wurde.“
Interessehalber habe ich selbst das einmal ausprobiert und diese Dienstleistung abgerechnet: Weder die Krankenkasse noch die Beihilfe kannten offenbar diese Erweiterung und verweigerten die Zahlung. Diese Erfahrung machen pflegende Angehörige immer wieder: Bevor sie Geld, das ihnen rechtlich zusteht, auch bekommen, müssen sie ein langes Procedere absolvieren mit Einspruch, Begründung und viel Geduld.
In der Tat hätte das in der Pflegereform ursprünglich versprochene Entlastungsbudget, dessen Ziel es war, das alles zu vereinfachen, viel Geld gekostet. Aber nicht, weil neue Leistungen hinzugekommen wären, sondern weil mehr Menschen die Hilfen, die ihnen zustehen, auch in Anspruch genommen hätten. 2016 gab man für solche Leistungen 2,6 Milliarden Euro aus. Würde nur ein Viertel der Anspruchsberechtigen die Leistungen des einst anvisierten Entlastungsbudget abrufen, würde es zehn Milliarden Euro kosten.
Es beschleicht einen der Verdacht, dass die bürokratischen Hürden auch dazu dienen, Geld zu sparen. Oder ist das zu einfach gedacht? Mitnichten. Auf eine Anfrage unsererseits im Jahr 2018 teilte das Gesundheitsministerium genau das mit: Eine pauschale Abrechnung sei nicht möglich, weil das den Finanzrahmen sprengen würde.
Der derzeitige bürokratische Pflegedschungel ist also gewollt oder, wie die Jurist:innen sagen, er wird billigend in Kauf genommen. Aber er ist zutiefst unsozial. Denn es können sich nur diejenigen zu ihrem Recht verhelfen, die neben der eigentlich Pflegearbeit sich auch noch Woche für Woche viele Stunden Zeit haben, und die nötige bürokratische Kompetenz, um sich mit Krankenkassen, Pflegekassen und Abrechnungsvorschriften und dergleichen auseinanderzusetzen.
Trotz einiger Verbesserungen im professionellen Care-Bereich, die bei den Pflegekräften hoffentlich auch ankommen, sind der Bundesgesundheitsminister und die Große Koalition mit diesem Gesetzentwurf ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht geworden. In die Röhre schauen die pflegenden Angehörigen.
Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins. | Foto: Tamara Jung
Die Synode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat bei ihrer Tagung im April eine Resolution zur Pflege beschlossen. Gut, dass sich das Kirchenparlament mit dieser uns alle betreffenden Situation auseinandersetzt. Leider bleibt das Papier zu unkonkret. So wurde eine Chance vertan.
Allein im Laufe des Jahres 2020 haben in Deutschland 9.000 Pflegekräfte ihren Beruf verlassen. Der Mangel an Pflegefachkräften wird immer größer. Das geht uns alle an, und sei es nur, dass wir mal wegen eines Beinbruchs ins Krankenhaus müssen. „Die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte machen den Beruf unattraktiv“, stellt die EKHN-Synode in ihrer Resolution fest. Nur, was folgt daraus? Fordert die Kirche andere Pflegeschlüssel und bessere Bezahlung? Setzt sie sich dafür ein, dass in evangelischen Krankenhäusern und Pflegeheimen familienfreundliche Arbeitszeitmodelle und bessere Bezahlung eingeführt werden? Gibt es Modellprojekte, die mögliche Verbesserungen ausloten?
Der Hinweis, dass Einrichtungen in diakonischer Trägerschaft gemessen an anderen Tarifverträgen ihre Fachkräfte relativ gut bezahlen, reicht nicht. Von einer Institution, die gerade in diesem Bereich ein so großer und wichtiger Arbeitgeber ist, wäre da mehr zu erwarten.
In der ambulanten Pflege sieht es nicht besser aus. Von den rund 3,5 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden gut drei Viertel zu Hause versorgt, wie eine Datenerhebung des Statistischen Bundesamtes im Jahr 2017 ergeben hat. 1,76 Millionen werden demnach allein durch Angehörige gepflegt. Die Kirchensynode schreibt dazu in ihrer Resolution: „Die wesentliche Säule der Pflegeversorgung, die Familie, wird brüchig, weil die Übernahme von Sorgetätigkeiten Frauen zunehmend in die Armut führt, die Zahl der Kinder zurückgegangen und die der Kinderlosen gestiegen ist.“
Auch hier mangelt es an einer Konkretisierung. Zum Beispiel hätte man die Regierungsparteien auffordern können, die zahllosen verschiedenen Fördertatbestände zusammenzuführen, um Hilfen und Zuschüsse transparenter und für die Pflegenden unbürokratischer zu machen. Eigentlich war das im Koalitionsvertrag verabredet, umgesetzt ist es aber noch nicht. Nur ein Fünftel der pflegenden Angehörigen nehmen derzeit die Förderung für Kurzeitpflege in Anspruch. Und eine neu eingeführte monatliche Entlastung von 120 Euro ist an Bedingungen der Bundesländer geknüpft, die dazu führen, dass sie kaum eine wirkliche Entlastung bedeutet.
Man hätte auch gerne gewusst, wie die EKHN in Zukunft mit ihren eigenen ambulanten Pflegediensten umgehen will. Denn als Teil eines Pflegemarktes stehen auch die kirchlichen Anbieter hier unter einem erheblichen Finanzierungsdruck.
Grundsätzlich stellt die Synode fest, dass Pflege eine „gesamtgesellschaftliche Aufgabe“ sei und man eine umfassende „Struktur- und Finanzreform“ brauche. Dem wird kaum jemand widersprechen. Doch die Gelegenheit, Ross und Reiter zu nennen, wird leider nicht genutzt. Ein zum großen Teil privatwirtschaftlich organisiertes Pflegesystem muss nicht nur das Wohl der Patientinnen und Patienten im Blick haben, sondern auch die Rendite – inzwischen sind europaweit agierende Aktiengesellschaften auf dem Pflegemarkt aktiv. „Wir brauchen eine Finanz- und Strukturreform, die gewährleistet, dass Pflegeleistungen an allen Orten in gleicher Weise finanziell gefördert und qualitativ hochstehend erbracht werden, also unabhängig davon, wo die Pflege geleistet wird“, heißt es in der Resolution dazu. In der Tat: Die Ökonomisierung des Gesundheitswesens war ein Fehler, der kaum rückgängig gemacht werden kann. Allenfalls ist er zu stoppen. Aber genau deshalb bleiben Resolutionen wie diese zu allgemein.
Und dann spricht die Synode noch einen wichtigen Punkt an, der vielen gar nicht klar ist, nämlich das „Teilkaskoprinzip“ der Pflege. Darunter ist zu verstehen, dass im jetzigen System nur ein Teil der Pflegekosten übernommen wird. Die Pflegeversicherung ist, anders als die Krankenversicherung, keine Vollkaskoversicherung, sondern übernimmt nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Völlig zu Recht heißt es in der Resolution, dass dieses Prinzip überholt ist und „durch ein solidarisches Finanzierungssystem abgelöst werden“ muss. Aber auch hier drückt man sich vor der Konkretion: Will man also eine Erhöhung des Pflegebeitrags? Soll die Pflege über Steuern finanziert werden? Oder gibt es noch eine andere Idee?
Die hessen-nassauische Kirchensynode hat in ihrer Resolution zur Pflege alle wichtigen Fragen angesprochen – aber sie hat keine Lösungen aufgezeigt. Es wird nicht einmal gesagt, an wen sich die Resolution überhaupt richtet. Damit wurde eine Chance vertan.