Osterhasen und bunte Ostereier haben schon längst Konjunktur. Dabei steht von dem Osterfest die Karwoche, die an das Leiden Jesu erinnert. In ihrem Podcast Conny&Kurt rücken die beiden den Inhalt der bevorstehenden Karwoche in den Mittelpunkt ihrer Folge zum Palmsonntag. Sie erinnern daran, dass früher das öffentliche Leben eher durchschnaufte. Selbst das Radio sendete gedämpfte Musik. Heute ist etwa das Tanzverbot an Karfreitag nicht mehr zeitgemäß. Es wäre aber eine Aufgabe der Kirche, den Inhalt der Karwoche zu vermitteln. Hierfür sollten zeitgemäße Formen entwickelt werden.
Tag Archiv für Tanzverbot
Die Dotationsverträge gehören abgelöst
Von Kurt-Helmuth Eimuth – 12. Oktober 2013
Obgleich es einen Verfassungsauftrag gibt, Dotationsverträge abzulösen, kommt seit über neun Jahrzehnten keine Bewegung in die Angelegenheit. Doch im Interesse der Glaubwürdigkeit sollten Staat und Kirche gemeinsam nach Regelungen suchen. Ein Kommentar von Kurt-Helmuth Eimuth.
Seien wir einmal ehrlich: Wer verzichtet schon gerne auf Geld? Dafür muss man nicht besonders raffgierig sein. Wenn man sich an erst einmal an regelmäßige Einkünfte gewöhnt hat, fällt der Verzicht darauf schwer. Erst recht, wenn man Gutes damit tut.
So kommt es nicht von ungefähr, dass die Kirchen sich mit der Aufgabe ihrer Privilegien aus alten Dotationsregelungen schwer tun. Die Übersicht der in den Haushaltsplänen der Bundesländer ausgewiesenen Staatsleistungen an die Kirchen ergibt für das Jahr 2012 insgesamt 475 Millionen Euro, die die deutschen Amtskirchen als Zuschüsse erhalten haben. Obgleich es einen Verfassungsauftrag gibt, diese Verträge abzulösen, kommt seit über neun Jahrzehnten keine Bewegung in die Angelegenheit. Als der kirchenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken dazu einen Gesetzentwurf einbrachte, stieß er auf taube Ohren. Nicht einmal eine Anhörung wollten die etablierten Parteien zulassen.
Ein Grund für das Zögern der Politik ist sicher, dass einmalige Entschädigungszahlungen ein laufendes Haushaltsjahr sehr stark belasten würden, während sich die Ablöse erst in den folgenden Jahren für den Staat „rechnet“. Doch es muss im Interesse der Kirche selbst liegen, die alten Dotationen neu zu regeln.
Entgegen der immer wieder geäußerten Hoffnung, dass die institutionalisierte Religion doch wieder an Bedeutung gewinnen könnte, ist es leider anders. Antikirchliche Strömungen nehmen zu. In Berlin wurden kürzlich per Verwaltungsakt Weihnachtsmärkte zu Wintermärkten umdeklariert und religiöses Engagement aus der Liste bürgerlichen Engagements gestrichen. Die Auseinandersetzung um das Tanzverbot an Karfreitag zeigt, dass solche Tendenzen längst in die Mitte der Gesellschaft vorstoßen, auch in Frankfurt.
Historisch bedingte Privilegien, an denen die Kirche heute noch festhält, sind Wasser auf die Mühlen einer solchen Kirchenkritik. Deshalb sollte die Frage der Ablösung der Dotationsverpflichtungen kreativ und konstruktiv in Angriff genommen werden. Sicher wird man dabei sehr sorgfältig fragen müssen, welches Interesse eine Stadtgesellschaft etwa an bestimmten Gebäuden und Dienstleistungen hat. Die Hauptwache ohne Katharinenkirche, der Römerberg ohne Dom und Nikolaikirche wären doch kaum denkbar.
Im Interesse der Glaubwürdigkeit sollten Staat und Kirche hier gemeinsam nach Regelungen suchen. Denn jetzt gibt es noch Gestaltungsspielräume.
Beitrag von Kurt-Helmuth Eimuth, veröffentlicht am 12. Oktober 2013 in der Rubrik Meinungen, erschienen in der Ausgabe 2013/6 – Oktober.
Die Freiheit des Verbots – Tanzverbot am Feiertag
Evangelisches Frankfurt Juni 2011
Frankfurts Ordnungsdezernent Volker Stein hat mit seiner Anordnung, die gesetzlich vorgeschriebene Achtung christlicher Feiertage in Clubs und Diskotheken zu kontrollieren, eine bundesweite Diskussion ausgelöst.
Die Online-Umfrage der Frankfurter Rundschau zeichnet ein eindeutiges Meinungsbild: Annähernd zwei Drittel stimmen der Aussage zu: „Die Kirche verliert immer mehr an Bedeutung. Konsequenter Weise sollte sie auch nicht länger in die Freizeitgestaltung der Menschen hinein regieren.“ Nur neun Prozent hingegen finden das Tanzverbot gut und meinen: „Christliche Traditionen müssen auch in der heutigen Zeit aufrecht erhalten werden.“ Zwanzig Prozent sprechen sich für ein moderates Tanzverbot aus: „Am Karfreitag sollte es ein Tanzverbot geben. Aber das ganze Wochenende nicht feiern zu dürfen, ist übertrieben.“
Die öffentliche Meinung ist also eindeutig – die Gesetzeslage allerdings auch. Gemäß dem hessischen Sonn- und Feiertagsgesetz herrscht von Gründonnerstag ab vier Uhr morgens bis Samstagnacht um 24 Uhr ein absolutes Verbot von Tanzveranstaltungen. Erst danach sind die Tanzflächen wieder freigegeben – allerdings nur für wenige Stunden. Denn auch von Ostersonntag ab vier Uhr bis Ostermontag um 12 Uhr verbietet das Gesetz aus dem Jahre 1952 jedwede Tanzveranstaltung. Diese Regelung gilt genauso für Neujahr, Himmelfahrt, Pfingstmontag und die Weihnachtstage, Einschränkungen gibt es auch am Gründonnerstag, Karsamstag, Volkstrauertag und Totensonntag.
Vor der Frühjahrssynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wies Kirchenpräsident Volker Jung auf das Grundproblem hin: „Ist der Feiertag überhaupt als gesetzlich geschützter Tag in unserer Gesellschaft konsensfähig?“ Die Kirche trete weiter dafür ein, den Karfreitag als gesetzlich geschützten Feiertag zu erhalten „und ihn mit dem Tanzverbot als besonderen Tag zu kennzeichnen“, sagte Jung. Das Tanzverbot an Ostern hingegen sei nicht zu begründen: „Ich halte es für un-nötig“, so der Kirchenpräsident.
Für Jung geht es dabei nicht um die Einschränkung individueller Freiheit. „Die Leitfrage ist für mich: Hat eine Gesellschaft die Freiheit, sich einen solchen Tag wie den Karfreitag zu gönnen? Gibt es damit eine innere gesellschaftliche Freiheit, diesen Tag in besonderer Weise zu gestalten?“ Er sieht einen Zusammenhang mit Tendenzen, das Gebot der Sonntagsruhe auszuhöhlen: „Sind nicht alle Argumente für die Liberalisierung des Sonntages Zeichen für eine ökonomische Fremdbestimmung und damit von Knechtschaft und nicht von Freiheit?“
Kurt-Helmuth Eimuth