Tag Archiv für Kirchensteuer

Kirchensteuer-Rabatt für Jüngere? Drei Gründe, warum das keine gute Idee ist.

von Kurt-Helmuth Eimuth 5. August 2020

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, schlägt vor, die Kirchensteuer für Berufseinsteiger*innen zu senken. Klingt auf den ersten Blick zwar plausibel, wird aber so nicht funktionieren.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, will jüngere Kirchenmitglieder finanziell entlasten. | Foto: BayernSPD, Flickr.com (cc by-nc-sa)
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, will jüngere Kirchenmitglieder finanziell entlasten. | Foto: BayernSPD, Flickr.com (cc by-nc-sa)

Die Evangelische Kirche in Deutschland diskutiert, ob für Berufseinsteiger die Kirchensteuer ausgesetzt oder reduziert werden soll. „Viele junge Menschen sind mit Studium und Ausbildung beschäftigt, verlieren womöglich den Kontakt zur Kirche. Und wenn sie dann ihr erstes Gehalt bekommen, fragen sie sich, warum sie Kirchensteuern zahlen sollen und treten aus“, sagte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Beford-Strohm in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“. Ziel sei es, die Gruppe der 25- bis 35-Jährigen „in möglichst hoher Zahl in der Kirche zu halten“.

Tatsächlich tritt vor allem diese Altersgruppe in sehr hohen Zahlen aus der Kirche aus, dem will man verständlicherweise entgegenwirken. Bei der ersten Lohnabrechnung stellen viele erstaunt fest, wie viele Abzüge vom Bruttogehalt es gibt, wie groß die Differenz zwischen Netto und Brutto. Die einzige Stellschraube, an der sich dann etwas ändern lässt, ist die Kirchenmitgliedschaft. Denn bei der Kirchensteuer handelt es sich nicht um eine unvermeidliche Steuer, sondern um einen Mitgliedsbeitrag – und wer nicht Mitglied ist, zahlt auch keinen Beitrag.

Das ist der Grund, warum der Ratsvorsitzende diesen Beitrag am Anfang des Berufslebens möglichst klein halten will, und damit auch die Austrittsneigung. Zumal gerade die 25- bis 35-Jährigen für Wohnungseinrichtung oder auch Familiengründung jeden Cent gebrauchen können.

Trotzdem greift die Überlegung in dreifacher Hinsicht zu kurz. Erstens: Ein Produkt, das ich nicht verwenden kann, kaufe ich nicht. Als Nichtschwimmer werde ich nicht in den Schwimmclub eintreten, egal wie hoch der Rabatt ist. Mag sein, dass mit so einer Maßnahme einige Hundert oder auch Tausende vom sofortigen Austritt aus der Kirche abgehalten werden. Aber werden sie damit auch für die Kirche gewonnen? Die mangelnde Akzeptanz dafür, eine Mitgliedsbeitrag zu zahlen, reicht tiefer, ihr Grund liegt in einer Entfremdung von Kirche und Glauben. Ein Kirchenaustritt steht meist am Ende eines langen Entfremdungsprozesse, der oftmals bereits über Generationen angedauert hat.

Zweitens: Die Rabattierung des Mitgliedsbeitrages für bestimmte Gruppen konterkariert das Prinzip des heutigen Mitgliedsbeitrages, der an die Lohn- oder Einkommenssteuer gekoppelt ist: Neun Prozent davon gehen zusätzlich an die Kirche. Indem der Kirchenmitgliedsbeitrag analog zur Einkommensteuer steigt und fällt, ist er an die wirtschaftliche Lage der Mitglieder angepasst. Wer viel verdient, zahlt auch viel Kirchensteuer, wer kein Einkommen hat, muss auch der Kirche nichts bezahlen. Das ist sozial gerecht. Außerdem ist die Kirchensteuer als Mitgliedsbeitrag für eine gemeinnützige Organisation wiederum steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass sich die tatsächliche Belastung noch um 20 bis 48 Prozent verringert. Das ist ein kompliziertes System, aber im Ergebnis sozial ausgewogen.

Übrigens erhebt der Staat die Mitgliedsbeiträge für die Kirchen keineswegs umsonst, sondern lässt sich dafür bezahlen. Das Land Hessen zum Beispiel behält drei Prozent der erhobenen Beiträge als Verwaltungspauschale ein. Dass die Mitgliedsbeiträge der Kirchen vom Finanzamt erhoben werden ist ein historisch entstandenes Arrangement, das aber für beide Seiten Vorteile hat.

Drittens schließlich erhebt nicht die EKD, sondern die einzelnen Landeskirchen die Steuern. Bevor der Vorschlag des Ratsvorsitzenden Wirklichkeit werden kann, müssten sich also alle 20 Landeskirchen auf ein solches Vorgehen einigen. Und es ist auch eine gute Tradition, dass man sich hier ebenfalls mit der katholischen Kirche abstimmt. Das wird kein einfacher Prozess.

Klar ist: Die christlichen Kirchen in Deutschland stehen vor gewaltigen – auch finanziellen – Herausforderungen, die aktuell durch den coronabedingten Einbruch bei der Kirchensteuer noch einmal verstärkt werden. Das kirchliche Angebot und die kirchlichen Strukturen werden sich grundlegend verändern. Die Diskussion darüber wird jetzt auch öffentlich geführt.

Kirchlicher Mitgliederschwund: Es gibt kein Patentrezept dagegen

von Kurt-Helmuth Eimuth 30. Juni 2020

Immer mehr Menschen treten aus der Kirche aus. Allein 540.000 Mitglieder haben die beiden großen christlichen Konfessionen in Deutschland im vorigen Jahr verloren. So richtig viel können die Kirchen nicht gegen diesen Trend tun. Denn Glaube wird in allererster Linie in den Familien weitergegeben. Oder eben auch nicht.

Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins.  |  Foto: Tamara Jung
Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins. | Foto: Tamara Jung

Die Bekanntgabe ihrer Mitgliederzahlen ist für die evangelische und katholische Kirche alljährlich ein unangenehmer Termin: Seit Jahren ist der Trend nach unten ungebrochen. Der Mitgliederschwund durch Austritte schmerzt. Mehr als 540.000 Menschen haben die beiden großen Konfessionen im vergangenen Jahr verlassen. Das entspricht etwa der Einwohnerzahl von Nürnberg oder Dresden. Manch Kommentator spricht von einem „Massenexodus“.

Was tun? Die Evangelische Kirche Hessen und Nassau (EKHN) betont zunächst einmal die positiven Seiten der Statistik: Die Konfirmationen blieben der Eckpfeiler der Kirche für junge Menschen, denn immerhin ließen sich 87 Prozent eines evangelischen Jahrgangs in der Landeskirche konfirmieren. Auch die Zahl der Taufen bliebe stabil. Die Zahl derjenigen, die in die Kirche eingetreten sind, hat leicht zugenommen, es waren voriges Jahr 2812 Personen. Demgegenüber sind allerdings 21.071 ausgetreten. Dazu kommen noch Sterbefälle und Zu- und Wegzüge. Im Saldo ist die Zahl der Mitglieder im Kirchengebiet um 2,2 Prozent gesunken. Damit wird der langfristige bundesweite Trend bestätigt. Bis 2060, so die Prognose, wird sich die Zahl der Mitglieder aller Wahrscheinlichkeit nach halbiert haben.

Nicht alles von dieser Entwicklung liegt speziell an den christlichen Kirchen. Manches ist einfach ein gesellschaftlicher Trend. Auch andere große Institutionen wie die Parteien und die Gewerkschaften haben ihre Bindungsfähigkeit verloren. Anderes sind hausgemachte Fehler, wie zum Beispiel Versäumnisse bei der Aufarbeitung sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen.

Was aber wirklich an den Kern geht, ist etwas anderes: Schaut man sich die Ergebnisse der „Allgemeinen Bevölkerungsumfrage der Sozialwissenschaften“ (ALLBUS) aus dem Jahr 2018 an, so wird klar, dass der Glaube an Gott bei vielen Menschen schwindet. Nur noch 44 Prozent der Befragten gaben an, im weitesten Sinne an Gott zu glauben. Zwar kommen noch einmal 20,8 Prozent hinzu, die die Antwort gaben: „Ich glaube nicht an einen leibhaftigen Gott, aber ich glaube, dass es irgendeine höhere geistige Macht gibt.“ Es sind also noch fast zwei Drittel der Menschen in Deutschland, die eine überirdische Macht für möglich halten. Allerdings ist auch hier ist die Tendenz seit Jahren fallend.

ALLBUS bestätigt in Zahlen, was schon vielfach erhoben wurde und sich auch im Alltag leicht beobachten lässt: Der Glaube – und auch das Wissen vom Glauben – schwindet stetig. Aber warum?

Nicht, wie man vielleicht meinen könnte, weil die Pfarrerinnen und Religionslehrer schlechte Arbeit machen. Denn wesentlich für die Glaubensvermittlung sind nicht die Kirchen und ihr Personal. Die Grundlage für Gottvertrauen wird in jungen Jahren in den Familien gelegt. Hier werden religiöse Traditionen weitergegeben, gebetet und aus der Kinderbibel vorgelesen – oder eben auch nicht. Und es sind ganz konkret meist die Großmütter, die kleinen Kindern im Herzen etwas vom Glauben weitergeben.

Fehlende religiöse Sozialisation im Kindesalter, in den Familien, können Kirchengemeinden nicht kompensieren. Pfarrer, Gemeindepädagoginnen, Bibelkurse und gute kirchliche Angebote können Eltern und Großeltern darin unterstützen. Auch christliche Kindertagesstätten können in Familien hineinwirken. Aber das alles kann die Familie in der religiösen Erziehung nicht ersetzen.

Die moderne Gesellschaft mit ihren Leistungsanforderungen, ihrer Individualisierung und auch der Institutionalisierung von Erziehung verstärkt den Trend von Generation zu Generation. Für die Kirchen bedeutet das, dass ein „Weiter so“ keine Option ist. Schon allein die knapper werdenden Finanzen fordern zum Handeln auf. Und Corona verstärkt den Druck: Allein die EKHN erwartet in diesem Jahr Mindereinnahmen von 50 Millionen Euro.

Zwei Strategien stehen im Raum und werden derzeit diskutiert: Entweder kann sich die Kirche auf ihr „Kerngeschäft“ zurückziehen, sich darauf beschränken, gute Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten, Beerdigungen abzuhalten. Doch damit würde sie ihren Anspruch, in die Gesellschaft hineinwirken zu wollen, aufgeben. Sie verzwergt. Das andere Extrem wäre ein weiter gesteigertes Engagement für die Schwächsten, für Verfolgte und Abgehängte, ohne dabei allzu sehr von Bibel und Co. zu sprechen. Dann würde aus der Kirche so etwas wie ein Wohlfahrtsverband mit angeschlossener spiritueller Abteilung. Auch keine Lösung.

Ein Patentrezept gibt es wahrscheinlich nicht. Irgendwo zwischen diesen beiden Optionen wird sich der künftige Weg finden. Immerhin wurde in der Zeit der Corona-Krise deutlich, dass die Organisation Kirche durchaus kreatives Potenzial hat und sich auf Veränderungen einstellen kann.

Eine Moschee-Steuer braucht es nicht

von Kurt-Helmuth Eimuth 2. Januar 2019

Um die Abhängigkeit deutscher Moscheegemeinden von ausländischen Geldgebern zu verringern, steht der Vorschlag einer „Moschee-Steuer“ im Raum. Keine gute Idee. Die Rahmenbedingungen in Deutschland geben schon alles her, was nötig ist. Jede Gemeinde, die finanziell unabhängig sein will, kann das.

Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins.  |  Foto: Tamara Jung
Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins. | Foto: Tamara Jung

Da brandete eine Diskussion über die Finanzierung islamischer Gemeinden mit einem löblichen Ziel auf. Die Finanzierung deutscher Moscheen durch das Ausland müsse aufhören, damit sich ein deutscher Islam entfalten könne. Zum Beispiel müsse die Abhängigkeit vieler Gemeinden von der Türkei aufhören – so würden von dort entsendete und bezahlte Imame in den Gemeinden des Verbandes Ditib arbeiten, dem etwa 900 Moscheen angehören.

Um solche Abhängigkeiten zu durchbrechen braucht es aber keine Sonderregelung für eine Moschee-Steuer. Auch jetzt stehen den islamischen Gemeinden die rechtlichen Wege für eine selbstständige Finanzierung offen, so wie allen Religionsgemeinschaften. Es sind ja nicht nur die evangelischen und katholischen Kirchen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind, was Voraussetzung ist für eine Erhebung von „Kirchensteuer“ ist. Nach jahrelangem Rechtsstreit sind etwa auch die Zeugen Jehovas als eine solche Körperschaft anerkannt worden. Viele Glaubensgemeinschaften, etwa die Jüdische Gemeinde, die Freireligiöse Gemeinde, einige Pfingstkirchen, die Unitarier, die Heilsarmee, die Bahai, die Mormonen oder auch die muslimische Ahmadiyya-Gemeinde (um nur einige zu nennen) haben diesen Status in Hessen. Drei Bedingungen muss eine Religionsgemeinschaft dafür erfüllen: eine große Anzahl von Mitgliedern, die Dauerhaftigkeit der Organisation und die Treue zum Grundgesetz.

Nun wird dem entgegengehalten, dass der Islam sich nun mal anders organisiere. Er kenne keine Mitgliedschaft und keine Organisationsformen wie sie hier in Deutschland üblich sind. Aber die klassische „Kirchensteuer“ ist ja auch nicht der einzige Weg, der Moscheegemeinden offen steht. Tatsächlich finanzieren sich auch die meisten Religionsgemeinschaften, die als Körpersschaften anerkannt sind (bis auf die Jüdische Gemeinde), nicht über vom Staat eingesammelte Mitgliedsbeiträge. Eine andere Finanzierungsmöglichkeit sind freiwillige Spenden, so finanziert sich etwa die von Seyran Ates gegründete Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin. Auch dafür gibt es in Detuschland rechtliche Formate, etwa die einer gemeinnützige GmbH, sodass Spenden steuerlich absetzbar sind.

Wenn die deutschen Moscheegemeinden von ausländischen Finanzgebern unabhängig sein wollen, braucht es daher weniger eine Moschee-Steuer als vielmehr den Willen, unabhängig zu werden.

Übrigens ist die Kirchensteuer mit neun Prozent der zu zahlenden Lohn- und Einkommenssteuer ein gerechtes Mitgliedsbeitragssystem. Wer viel hat, zahlt viel, wer nichts hat, zahlt nichts. Und zudem ist es der Verwaltungsaufwand gering. Die Religionsgemeinschaft braucht dafür keine eigene Abteilung, der Staat bucht sich für seine Dienste drei Prozent des Beitragsaufkommens ab. Das ist für beide Seiten vorteilhaft.

Die Dotationsverträge gehören abgelöst

Von Kurt-Helmuth Eimuth – 12. Oktober 2013

Obgleich es einen Verfassungsauftrag gibt, Dotationsverträge abzulösen, kommt seit über neun Jahrzehnten keine Bewegung in die Angelegenheit. Doch im Interesse der Glaubwürdigkeit sollten Staat und Kirche gemeinsam nach Regelungen suchen. Ein Kommentar von Kurt-Helmuth Eimuth.

Kurt-Helmuth Eimuth ist Leiter der Redaktion von „Evangelisches Frankfurt“. Foto: Rolf Oeser

Seien wir einmal ehrlich: Wer verzichtet schon gerne auf Geld? Dafür muss man nicht besonders raffgierig sein. Wenn man sich an erst einmal an regelmäßige Einkünfte gewöhnt hat, fällt der Verzicht darauf schwer. Erst recht, wenn man Gutes damit tut.

So kommt es nicht von ungefähr, dass die Kirchen sich mit der Aufgabe ihrer Privilegien aus alten Dotationsregelungen schwer tun. Die Übersicht der in den Haushaltsplänen der Bundesländer ausgewiesenen Staatsleistungen an die Kirchen ergibt für das Jahr 2012 insgesamt 475 Millionen Euro, die die deutschen Amtskirchen als Zuschüsse erhalten haben. Obgleich es einen Verfassungsauftrag gibt, diese Verträge abzulösen, kommt seit über neun Jahrzehnten keine Bewegung in die Angelegenheit. Als der kirchenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken dazu einen Gesetzentwurf einbrachte, stieß er auf taube Ohren. Nicht einmal eine Anhörung wollten die etablierten Parteien zulassen.

Ein Grund für das Zögern der Politik ist sicher, dass einmalige Entschädigungszahlungen ein laufendes Haushaltsjahr sehr stark belasten würden, während sich die Ablöse erst in den folgenden Jahren für den Staat „rechnet“. Doch es muss im Interesse der Kirche selbst liegen, die alten Dotationen neu zu regeln.

Entgegen der immer wieder geäußerten Hoffnung, dass die institutionalisierte Religion doch wieder an Bedeutung gewinnen könnte, ist es leider anders. Antikirchliche Strömungen nehmen zu. In Berlin wurden kürzlich per Verwaltungsakt Weihnachtsmärkte zu Wintermärkten umdeklariert und religiöses Engagement aus der Liste bürgerlichen Engagements gestrichen. Die Auseinandersetzung um das Tanzverbot an Karfreitag zeigt, dass solche Tendenzen längst in die Mitte der Gesellschaft vorstoßen, auch in Frankfurt.

Historisch bedingte Privilegien, an denen die Kirche heute noch festhält, sind Wasser auf die Mühlen einer solchen Kirchenkritik. Deshalb sollte die Frage der Ablösung der Dotationsverpflichtungen kreativ und konstruktiv in Angriff genommen werden. Sicher wird man dabei sehr sorgfältig fragen müssen, welches Interesse eine Stadtgesellschaft etwa an bestimmten Gebäuden und Dienstleistungen hat. Die Hauptwache ohne Katharinenkirche, der Römerberg ohne Dom und Nikolaikirche wären doch kaum denkbar.

Im Interesse der Glaubwürdigkeit sollten Staat und Kirche hier gemeinsam nach Regelungen suchen. Denn jetzt gibt es noch Gestaltungsspielräume.

Beitrag von Kurt-Helmuth Eimuth, veröffentlicht am 12. Oktober 2013 in der Rubrik Meinungen, erschienen in der Ausgabe 2013/6 – Oktober.