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Kirchensteuer-Rabatt für Jüngere? Drei Gründe, warum das keine gute Idee ist.

von Kurt-Helmuth Eimuth 5. August 2020

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, schlägt vor, die Kirchensteuer für Berufseinsteiger*innen zu senken. Klingt auf den ersten Blick zwar plausibel, wird aber so nicht funktionieren.

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, will jüngere Kirchenmitglieder finanziell entlasten. | Foto: BayernSPD, Flickr.com (cc by-nc-sa)
Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, will jüngere Kirchenmitglieder finanziell entlasten. | Foto: BayernSPD, Flickr.com (cc by-nc-sa)

Die Evangelische Kirche in Deutschland diskutiert, ob für Berufseinsteiger die Kirchensteuer ausgesetzt oder reduziert werden soll. „Viele junge Menschen sind mit Studium und Ausbildung beschäftigt, verlieren womöglich den Kontakt zur Kirche. Und wenn sie dann ihr erstes Gehalt bekommen, fragen sie sich, warum sie Kirchensteuern zahlen sollen und treten aus“, sagte der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Beford-Strohm in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“. Ziel sei es, die Gruppe der 25- bis 35-Jährigen „in möglichst hoher Zahl in der Kirche zu halten“.

Tatsächlich tritt vor allem diese Altersgruppe in sehr hohen Zahlen aus der Kirche aus, dem will man verständlicherweise entgegenwirken. Bei der ersten Lohnabrechnung stellen viele erstaunt fest, wie viele Abzüge vom Bruttogehalt es gibt, wie groß die Differenz zwischen Netto und Brutto. Die einzige Stellschraube, an der sich dann etwas ändern lässt, ist die Kirchenmitgliedschaft. Denn bei der Kirchensteuer handelt es sich nicht um eine unvermeidliche Steuer, sondern um einen Mitgliedsbeitrag – und wer nicht Mitglied ist, zahlt auch keinen Beitrag.

Das ist der Grund, warum der Ratsvorsitzende diesen Beitrag am Anfang des Berufslebens möglichst klein halten will, und damit auch die Austrittsneigung. Zumal gerade die 25- bis 35-Jährigen für Wohnungseinrichtung oder auch Familiengründung jeden Cent gebrauchen können.

Trotzdem greift die Überlegung in dreifacher Hinsicht zu kurz. Erstens: Ein Produkt, das ich nicht verwenden kann, kaufe ich nicht. Als Nichtschwimmer werde ich nicht in den Schwimmclub eintreten, egal wie hoch der Rabatt ist. Mag sein, dass mit so einer Maßnahme einige Hundert oder auch Tausende vom sofortigen Austritt aus der Kirche abgehalten werden. Aber werden sie damit auch für die Kirche gewonnen? Die mangelnde Akzeptanz dafür, eine Mitgliedsbeitrag zu zahlen, reicht tiefer, ihr Grund liegt in einer Entfremdung von Kirche und Glauben. Ein Kirchenaustritt steht meist am Ende eines langen Entfremdungsprozesse, der oftmals bereits über Generationen angedauert hat.

Zweitens: Die Rabattierung des Mitgliedsbeitrages für bestimmte Gruppen konterkariert das Prinzip des heutigen Mitgliedsbeitrages, der an die Lohn- oder Einkommenssteuer gekoppelt ist: Neun Prozent davon gehen zusätzlich an die Kirche. Indem der Kirchenmitgliedsbeitrag analog zur Einkommensteuer steigt und fällt, ist er an die wirtschaftliche Lage der Mitglieder angepasst. Wer viel verdient, zahlt auch viel Kirchensteuer, wer kein Einkommen hat, muss auch der Kirche nichts bezahlen. Das ist sozial gerecht. Außerdem ist die Kirchensteuer als Mitgliedsbeitrag für eine gemeinnützige Organisation wiederum steuerlich absetzbar, was bedeutet, dass sich die tatsächliche Belastung noch um 20 bis 48 Prozent verringert. Das ist ein kompliziertes System, aber im Ergebnis sozial ausgewogen.

Übrigens erhebt der Staat die Mitgliedsbeiträge für die Kirchen keineswegs umsonst, sondern lässt sich dafür bezahlen. Das Land Hessen zum Beispiel behält drei Prozent der erhobenen Beiträge als Verwaltungspauschale ein. Dass die Mitgliedsbeiträge der Kirchen vom Finanzamt erhoben werden ist ein historisch entstandenes Arrangement, das aber für beide Seiten Vorteile hat.

Drittens schließlich erhebt nicht die EKD, sondern die einzelnen Landeskirchen die Steuern. Bevor der Vorschlag des Ratsvorsitzenden Wirklichkeit werden kann, müssten sich also alle 20 Landeskirchen auf ein solches Vorgehen einigen. Und es ist auch eine gute Tradition, dass man sich hier ebenfalls mit der katholischen Kirche abstimmt. Das wird kein einfacher Prozess.

Klar ist: Die christlichen Kirchen in Deutschland stehen vor gewaltigen – auch finanziellen – Herausforderungen, die aktuell durch den coronabedingten Einbruch bei der Kirchensteuer noch einmal verstärkt werden. Das kirchliche Angebot und die kirchlichen Strukturen werden sich grundlegend verändern. Die Diskussion darüber wird jetzt auch öffentlich geführt.