von Kurt-Helmuth Eimuth 5. Januar 2022
Die neue Bundesregierung ist weniger christlich geprägt als die alte. Interessant wird das vor allem in Bezug auf die historischen Staatsleistungen an die Kirchen. Das könnte sich auch in Frankfurt auswirken.
Die Ampel steht. Die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre religiöse Prägung ist stärker ein Spiegelbild der Gesellschaft, als die der Vorgängerregierung unter der Leitung von Pfarrerstochter Angela Merkel. Der Koalitionsvertrag und das erste Auftreten der neuen Regierungsparteien zeugen von einer größeren Distanz zu den christlichen Kirchen. Und dies gilt nicht nur für das Kabinett, sondern zeigt sich im ganzen Bundestag.
Trotzdem steht im Koalitionsvertrag, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften „ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens“ seien, die „einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung“ leisteten. Thematisch finden sich zahlreiche Punkte, die den Kirchen in ihren Forderungen nach einer menschlichen und gerechten Gesellschaft durchaus entsprechen. Etwa die Haltung zu Migration oder zur Notwendigkeit der Verbesserung der Pflege. Und vor allem beim Thema Bewahrung der Schöpfung. Das Thema Klimaschutz zieht sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag. So gesehen atmet der Vertrag durchaus christlichen Geist. Die Repräsentanz muslimischer Gemeinden will man verbessern. Dabei sollen „neuere, progressive und in Deutschland beheimatete islamische Gemeinschaften“ eingebunden werden.
Aber die wachsende Distanz zur Kirche zeigt sich in den Forderungen, das kirchliche Arbeitsrecht und die Staatsleistungen an die Kirchen zu überprüfen. Beim Arbeitsrecht hat das Bundesarbeitsgericht 2019 schon die Richtung vorgegeben. Damals ging es um den Chefarzt eines katholischen Krankenhauses, dem gekündigt worden war, weil er ein zweites Mal heiratete. Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Denn eine kirchenrechtlich nicht zu beanstandende Ehe sei für einen Chefarzt keine gerechtfertigte berufliche Anforderung. Zwar erkannte das Gericht ein grundsätzliches Recht der Kirche auf besondere Loyalitätsanforderungen an – aber nur, wenn es im Einzelfall begründbar ist, zum Beispiel, weil zum Arbeitsauftrag die Vermittlung von Glaubensüberzeugungen gehört. Bei einem Arzt kommt es aber auf seine medizinische Kompetenz an und nicht auf seine private Lebensführung. Es war zu erwarten, dass die Entwicklung in diese Richtung weitergeht – immerhin betrifft das Arbeitsrecht 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, die bei den beiden großen christlichen Kirchen angestellt sind.
Überraschender ist, dass die Bundesregierung die Staatsleistungen an die Kirchen beenden will. In den vergangenen hundert Jahren ist dieses Vorhaben stets gescheitert. Dass die Kirchen Zuwendungen vom Staat bekommen, geht auf ein unübersichtliches Gemisch von Regelungen zurück, vor allem auf den so genannten „Reichsdeputationshauptschluss“ von 1803. Damals enteignete der Staat die Kirchen und verleibte sich deren Ländereien und Vermögen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren zum Unterhalt von Gebäuden und auch zur Finanzierung bestimmter kirchlicher Würdenträger. Hier sind in der Rechtsnachfolge vor allem die Bundesländer zuständig. Sie wurden eigentlich schon in der Weimarer Verfassung aufgefordert, andere Regelungen zu finden und die Entschädigung abzulösen; auch im Grundgesetz steht das. Geschehen ist bisher aber nichts, es wurde nur vorsichtig andiskutiert.
Es geht dabei durchaus um viel Geld. Die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau erhält nach Mitteilung ihres Sprechers Volker Rahn bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt rund 700 Millionen Euro derzeit etwa 13 Millionen Euro an „Dotationen“ aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Grundsätzlich sei man aber mit einer Ablöse einverstanden – die Frage ist nur, wie hoch diese ausfallen soll. Die AfD will die Zahlungen nach fünf Jahren einfach auslaufen lassen. FDP, Grüne und Linke sprachen in der letzten Legislatur von einer Ablösung durch Zahlung des 16,6-Fachen der jährlichen Zuwendung. Für die Haushalte der Bundesländer würde das eine Einmalzahlung von zwei- oder dreistelligen Millionenbeträgen bedeuten. In der Praxis ist es für sie einfacher, die jährlichen Zahlungen im Budget zu belassen.
Aber es gibt auch inhaltliche Gründe, warum es in manchen Bereichen sinnvoll ist, die alten Verfahren beizubehalten. In Frankfurt zum Beispiel werden die acht Dotationskirchen in der Innenstadt und das Dominikanerkloster als städtisches Eigentum von der Stadt unterhalten und den Kirchen zur Verfügung gestellt, darunter der Dom und die Katharinenkirche an der Hauptwache. Dafür wendet die Stadt derzeit 3,4 Millionen Euro jährlich auf. Dass eine Kommune einen eigenen Dotationsvertrag hat, ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Es geht auf einen 1830 zwischen der Freien Stadt Frankfurt und den christlichen Gemeinden geschlossenen Vertrag zurück. Zuständig ist dafür im Magistrat der Grüne Bastian Bergerhoff, der sagt: „Sollte die Bundesregierung eine Änderung anstreben, werden wir als Kommune eine Beteiligung am im Koalitionsvertrag angekündigten Dialog zwischen Bund, Ländern und Kirchen einfordern.“ Denn die Innenstadtkirchen seien zentrale Gebäude, die zur Identität der Stadt gehören. Auch bei einer möglichen Ablösung müssen deshalb laut Bergerhoff „die Innenstadtkirchen als prägende Elemente unserer Stadt auch weiterhin gesichert sein“.
Grundsätzlich wäre aber eine Ablösung der Dotationsverpflichtungen durchaus auch im Sinne der Kirchen. In einer Gesellschaft, in der nur noch zur Hälfte der Bevölkerung evangelisch oder katholisch ist, leidet ansonsten die Glaubwürdigkeit. Deshalb wollen die Verantwortlichen sich Veränderungen nicht verweigern.