Tag Archiv für Staat

Neue Akzente in der Religionspolitik: Es geht um viel Geld

von Kurt-Helmuth Eimuth 5. Januar 2022

Die neue Bundesregierung ist weniger christlich geprägt als die alte. Interessant wird das vor allem in Bezug auf die historischen Staatsleistungen an die Kirchen. Das könnte sich auch in Frankfurt auswirken.

Der Frankfurter Kirchendezernent Bastian Bergerhoff auf dem Römerberg. Zuständig ist er unter anderem für den Unterhalt der historischen Kirchengebäude in Frankfurt. | Foto: Rolf Oeser

Die Ampel steht. Die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre religiöse Prägung ist stärker ein Spiegelbild der Gesellschaft, als die der Vorgängerregierung unter der Leitung von Pfarrerstochter Angela Merkel. Der Koalitionsvertrag und das erste Auftreten der neuen Regierungsparteien zeugen von einer größeren Distanz zu den christlichen Kirchen. Und dies gilt nicht nur für das Kabinett, sondern zeigt sich im ganzen Bundestag.

Trotzdem steht im Koalitionsvertrag, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften „ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens“ seien, die „einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung“ leisteten. Thematisch finden sich zahlreiche Punkte, die den Kirchen in ihren Forderungen nach einer menschlichen und gerechten Gesellschaft durchaus entsprechen. Etwa die Haltung zu Migration oder zur Notwendigkeit der Verbesserung der Pflege. Und vor allem beim Thema Bewahrung der Schöpfung. Das Thema Klimaschutz zieht sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag. So gesehen atmet der Vertrag durchaus christlichen Geist. Die Repräsentanz muslimischer Gemeinden will man verbessern. Dabei sollen „neuere, progressive und in Deutschland beheimatete islamische Gemeinschaften“ eingebunden werden.

Aber die wachsende Distanz zur Kirche zeigt sich in den Forderungen, das kirchliche Arbeitsrecht und die Staatsleistungen an die Kirchen zu überprüfen. Beim Arbeitsrecht hat das Bundesarbeitsgericht 2019 schon die Richtung vorgegeben. Damals ging es um den Chefarzt eines katholischen Krankenhauses, dem gekündigt worden war, weil er ein zweites Mal heiratete. Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Denn eine kirchenrechtlich nicht zu beanstandende Ehe sei für einen Chefarzt keine gerechtfertigte berufliche Anforderung. Zwar erkannte das Gericht ein grundsätzliches Recht der Kirche auf besondere Loyalitätsanforderungen an – aber nur, wenn es im Einzelfall begründbar ist, zum Beispiel, weil zum Arbeitsauftrag die Vermittlung von Glaubensüberzeugungen gehört. Bei einem Arzt kommt es aber auf seine medizinische Kompetenz an und nicht auf seine private Lebensführung. Es war zu erwarten, dass die Entwicklung in diese Richtung weitergeht – immerhin betrifft das Arbeitsrecht 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, die bei den beiden großen christlichen Kirchen angestellt sind.

Überraschender ist, dass die Bundesregierung die Staatsleistungen an die Kirchen beenden will. In den vergangenen hundert Jahren ist dieses Vorhaben stets gescheitert. Dass die Kirchen Zuwendungen vom Staat bekommen, geht auf ein unübersichtliches Gemisch von Regelungen zurück, vor allem auf den so genannten „Reichsdeputationshauptschluss“ von 1803. Damals enteignete der Staat die Kirchen und verleibte sich deren Ländereien und Vermögen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren zum Unterhalt von Gebäuden und auch zur Finanzierung bestimmter kirchlicher Würdenträger. Hier sind in der Rechtsnachfolge vor allem die Bundesländer zuständig. Sie wurden eigentlich schon in der Weimarer Verfassung aufgefordert, andere Regelungen zu finden und die Entschädigung abzulösen; auch im Grundgesetz steht das. Geschehen ist bisher aber nichts, es wurde nur vorsichtig andiskutiert.

Es geht dabei durchaus um viel Geld. Die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau erhält nach Mitteilung ihres Sprechers Volker Rahn bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt rund 700 Millionen Euro derzeit etwa 13 Millionen Euro an „Dotationen“ aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Grundsätzlich sei man aber mit einer Ablöse einverstanden – die Frage ist nur, wie hoch diese ausfallen soll. Die AfD will die Zahlungen nach fünf Jahren einfach auslaufen lassen. FDP, Grüne und Linke sprachen in der letzten Legislatur von einer Ablösung durch Zahlung des 16,6-Fachen der jährlichen Zuwendung. Für die Haushalte der Bundesländer würde das eine Einmalzahlung von zwei- oder dreistelligen Millionenbeträgen bedeuten. In der Praxis ist es für sie einfacher, die jährlichen Zahlungen im Budget zu belassen.

Aber es gibt auch inhaltliche Gründe, warum es in manchen Bereichen sinnvoll ist, die alten Verfahren beizubehalten. In Frankfurt zum Beispiel werden die acht Dotationskirchen in der Innenstadt und das Dominikanerkloster als städtisches Eigentum von der Stadt unterhalten und den Kirchen zur Verfügung gestellt, darunter der Dom und die Katharinenkirche an der Hauptwache. Dafür wendet die Stadt derzeit 3,4 Millionen Euro jährlich auf. Dass eine Kommune einen eigenen Dotationsvertrag hat, ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Es geht auf einen 1830 zwischen der Freien Stadt Frankfurt und den christlichen Gemeinden geschlossenen Vertrag zurück. Zuständig ist dafür im Magistrat der Grüne Bastian Bergerhoff, der sagt: „Sollte die Bundesregierung eine Änderung anstreben, werden wir als Kommune eine Beteiligung am im Koalitionsvertrag angekündigten Dialog zwischen Bund, Ländern und Kirchen einfordern.“ Denn die Innenstadtkirchen seien zentrale Gebäude, die zur Identität der Stadt gehören. Auch bei einer möglichen Ablösung müssen deshalb laut Bergerhoff „die Innenstadtkirchen als prägende Elemente unserer Stadt auch weiterhin gesichert sein“.

Grundsätzlich wäre aber eine Ablösung der Dotationsverpflichtungen durchaus auch im Sinne der Kirchen. In einer Gesellschaft, in der nur noch zur Hälfte der Bevölkerung evangelisch oder katholisch ist, leidet ansonsten die Glaubwürdigkeit. Deshalb wollen die Verantwortlichen sich Veränderungen nicht verweigern.

Gangster mit weißem Kragen: Wir müssen uns mehr über den Cum-Ex-Betrug empören

von Kurt-Helmuth Eimuth 23. Oktober 2018

Ein Netzwerk aus Anwälten, Investment-Bankern und superreichen Investoren hat mit den sogenannten Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften die Staatskassen in ganz Europa ausgeplündert. Wo bleiben eigentlich all die Talkshows und Sondersendungen dazu?

Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins.  |  Foto: Tamara Jung
Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins. | Foto: Tamara Jung

Sicher haben Sie sich auch schon einmal überlegt, was Sie mit einem Lotto-Gewinn von einer Million Euro machen würden: Ein Haus kaufen, den Kindern was geben, Reisen, vielleicht auch einen Teil einem karitativem Zweck spenden. Bliebe vermutlich immer noch was über. Eine Million ist viel Geld. Wenn Sie gut, sehr sehr gut verdienen, dauert es zehn Jahre, bis Sie soviel Geld zusammen haben. Ausgeben dürfen Sie in dieser Zeit leider nichts.

Und nun stellen Sie sich vor, was Sie mit 1.000 Millionen machen würden. Sicher nicht einfach, so viel Geld auszugeben. Da wird man schon lange überlegen müssen, was man damit machen kann. Den europäischen Staaten sind sagenhafte 55.000 Millionen Euro geklaut worden, davon allein Deutschland 31.800 Millionen Euro. Mit dieser unvorstellbaren Summe hätte man jeder Schule hierzulande eine Million Euro zur Verfügung stellen können. Oder etwa alle Dieselautos nachrüsten. Oder man könnte den Hunger in der Welt bekämpfen – denn immerhin leiden auf dieser so reichen Welt 705 Millionen Menschen Hunger.

Aber das Geld ist futsch: Ein Netzwerk aus Anwälten, Investment-Bankern und superreichen Investoren hat mit den sogenannten Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften die Staatskassen auf dem ganzen Kontinent ausgeplündert. Und die Gangster mit weißem Kragen wussten, was sie tun: „Wer sich nicht damit identifizieren kann, dass in Deutschland weniger Kindergärten gebaut werden, weil wir solche Geschäfte machen, der ist hier falsch“ – ein Zitat, das so bei einem Meeting von Cum-Ex-Investoren in Frankfurt gefallen sein soll.

Die Vorstellung dieses Diebstahls sprengt offenbar unsere Phantasie. Denn alle Warnzeichen wurden übersehen und überhört. Schon vor 25 Jahren wurden die Finanzpolitiker von einem Staatskommissar gewarnt. Und noch 2017 wurde das wahre Ausmaß des Betruges klein geredet oder nicht gesehen. Rund eine Milliarde sei der Schaden groß wurde in einem Bundestagsausschuss behauptet.

Über den Steuersünder Uli Hoeneß wurde wochenlang öffentlich diskutiert. Dabei sind die von ihm hinterzogenen Steuern in Höhe von 28,5 Millionen Euro Peanuts im Vergleich zu diesem Betrug. Immerhin hat Hoeneß sich auch sozial engagiert und schien Reue zu zeigen. Dies ist bei den Herren (vermutlich kaum Damen) der Cum-Ex-Verbrechen kaum zu vermuten. Und doch bleibt die öffentliche Aufregung mau. Im ersten Halbjahr 2018 konnten wir schon neun Talkshows zum Thema „Flüchtlinge“ sehen, aber keine zum größten Betrugsfall der Geschichte.

Auch wenn das Ausmaß kaum fassbar ist, so müssen sich alle, die ein Interesse an einer solidarischen Gesellschaft haben, empören. Ja, etwas Wut gehört auch zur Empörung. Über die, die betrügen, und über die, die es nicht mit aller Macht bekämpfen.

Die Dotationsverträge gehören abgelöst

Von Kurt-Helmuth Eimuth – 12. Oktober 2013

Obgleich es einen Verfassungsauftrag gibt, Dotationsverträge abzulösen, kommt seit über neun Jahrzehnten keine Bewegung in die Angelegenheit. Doch im Interesse der Glaubwürdigkeit sollten Staat und Kirche gemeinsam nach Regelungen suchen. Ein Kommentar von Kurt-Helmuth Eimuth.

Kurt-Helmuth Eimuth ist Leiter der Redaktion von „Evangelisches Frankfurt“. Foto: Rolf Oeser

Seien wir einmal ehrlich: Wer verzichtet schon gerne auf Geld? Dafür muss man nicht besonders raffgierig sein. Wenn man sich an erst einmal an regelmäßige Einkünfte gewöhnt hat, fällt der Verzicht darauf schwer. Erst recht, wenn man Gutes damit tut.

So kommt es nicht von ungefähr, dass die Kirchen sich mit der Aufgabe ihrer Privilegien aus alten Dotationsregelungen schwer tun. Die Übersicht der in den Haushaltsplänen der Bundesländer ausgewiesenen Staatsleistungen an die Kirchen ergibt für das Jahr 2012 insgesamt 475 Millionen Euro, die die deutschen Amtskirchen als Zuschüsse erhalten haben. Obgleich es einen Verfassungsauftrag gibt, diese Verträge abzulösen, kommt seit über neun Jahrzehnten keine Bewegung in die Angelegenheit. Als der kirchenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken dazu einen Gesetzentwurf einbrachte, stieß er auf taube Ohren. Nicht einmal eine Anhörung wollten die etablierten Parteien zulassen.

Ein Grund für das Zögern der Politik ist sicher, dass einmalige Entschädigungszahlungen ein laufendes Haushaltsjahr sehr stark belasten würden, während sich die Ablöse erst in den folgenden Jahren für den Staat „rechnet“. Doch es muss im Interesse der Kirche selbst liegen, die alten Dotationen neu zu regeln.

Entgegen der immer wieder geäußerten Hoffnung, dass die institutionalisierte Religion doch wieder an Bedeutung gewinnen könnte, ist es leider anders. Antikirchliche Strömungen nehmen zu. In Berlin wurden kürzlich per Verwaltungsakt Weihnachtsmärkte zu Wintermärkten umdeklariert und religiöses Engagement aus der Liste bürgerlichen Engagements gestrichen. Die Auseinandersetzung um das Tanzverbot an Karfreitag zeigt, dass solche Tendenzen längst in die Mitte der Gesellschaft vorstoßen, auch in Frankfurt.

Historisch bedingte Privilegien, an denen die Kirche heute noch festhält, sind Wasser auf die Mühlen einer solchen Kirchenkritik. Deshalb sollte die Frage der Ablösung der Dotationsverpflichtungen kreativ und konstruktiv in Angriff genommen werden. Sicher wird man dabei sehr sorgfältig fragen müssen, welches Interesse eine Stadtgesellschaft etwa an bestimmten Gebäuden und Dienstleistungen hat. Die Hauptwache ohne Katharinenkirche, der Römerberg ohne Dom und Nikolaikirche wären doch kaum denkbar.

Im Interesse der Glaubwürdigkeit sollten Staat und Kirche hier gemeinsam nach Regelungen suchen. Denn jetzt gibt es noch Gestaltungsspielräume.

Beitrag von Kurt-Helmuth Eimuth, veröffentlicht am 12. Oktober 2013 in der Rubrik Meinungen, erschienen in der Ausgabe 2013/6 – Oktober.