Die Dotationsverträge gehören abgelöst

Von Kurt-Helmuth Eimuth – 12. Oktober 2013

Obgleich es einen Verfassungsauftrag gibt, Dotationsverträge abzulösen, kommt seit über neun Jahrzehnten keine Bewegung in die Angelegenheit. Doch im Interesse der Glaubwürdigkeit sollten Staat und Kirche gemeinsam nach Regelungen suchen. Ein Kommentar von Kurt-Helmuth Eimuth.

Kurt-Helmuth Eimuth ist Leiter der Redaktion von „Evangelisches Frankfurt“. Foto: Rolf Oeser

Seien wir einmal ehrlich: Wer verzichtet schon gerne auf Geld? Dafür muss man nicht besonders raffgierig sein. Wenn man sich an erst einmal an regelmäßige Einkünfte gewöhnt hat, fällt der Verzicht darauf schwer. Erst recht, wenn man Gutes damit tut.

So kommt es nicht von ungefähr, dass die Kirchen sich mit der Aufgabe ihrer Privilegien aus alten Dotationsregelungen schwer tun. Die Übersicht der in den Haushaltsplänen der Bundesländer ausgewiesenen Staatsleistungen an die Kirchen ergibt für das Jahr 2012 insgesamt 475 Millionen Euro, die die deutschen Amtskirchen als Zuschüsse erhalten haben. Obgleich es einen Verfassungsauftrag gibt, diese Verträge abzulösen, kommt seit über neun Jahrzehnten keine Bewegung in die Angelegenheit. Als der kirchenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion der Linken dazu einen Gesetzentwurf einbrachte, stieß er auf taube Ohren. Nicht einmal eine Anhörung wollten die etablierten Parteien zulassen.

Ein Grund für das Zögern der Politik ist sicher, dass einmalige Entschädigungszahlungen ein laufendes Haushaltsjahr sehr stark belasten würden, während sich die Ablöse erst in den folgenden Jahren für den Staat „rechnet“. Doch es muss im Interesse der Kirche selbst liegen, die alten Dotationen neu zu regeln.

Entgegen der immer wieder geäußerten Hoffnung, dass die institutionalisierte Religion doch wieder an Bedeutung gewinnen könnte, ist es leider anders. Antikirchliche Strömungen nehmen zu. In Berlin wurden kürzlich per Verwaltungsakt Weihnachtsmärkte zu Wintermärkten umdeklariert und religiöses Engagement aus der Liste bürgerlichen Engagements gestrichen. Die Auseinandersetzung um das Tanzverbot an Karfreitag zeigt, dass solche Tendenzen längst in die Mitte der Gesellschaft vorstoßen, auch in Frankfurt.

Historisch bedingte Privilegien, an denen die Kirche heute noch festhält, sind Wasser auf die Mühlen einer solchen Kirchenkritik. Deshalb sollte die Frage der Ablösung der Dotationsverpflichtungen kreativ und konstruktiv in Angriff genommen werden. Sicher wird man dabei sehr sorgfältig fragen müssen, welches Interesse eine Stadtgesellschaft etwa an bestimmten Gebäuden und Dienstleistungen hat. Die Hauptwache ohne Katharinenkirche, der Römerberg ohne Dom und Nikolaikirche wären doch kaum denkbar.

Im Interesse der Glaubwürdigkeit sollten Staat und Kirche hier gemeinsam nach Regelungen suchen. Denn jetzt gibt es noch Gestaltungsspielräume.

Beitrag von Kurt-Helmuth Eimuth, veröffentlicht am 12. Oktober 2013 in der Rubrik Meinungen, erschienen in der Ausgabe 2013/6 – Oktober.

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