Tag Archiv für Mitgliedsbeitrag

Eine Moschee-Steuer braucht es nicht

von Kurt-Helmuth Eimuth 2. Januar 2019

Um die Abhängigkeit deutscher Moscheegemeinden von ausländischen Geldgebern zu verringern, steht der Vorschlag einer „Moschee-Steuer“ im Raum. Keine gute Idee. Die Rahmenbedingungen in Deutschland geben schon alles her, was nötig ist. Jede Gemeinde, die finanziell unabhängig sein will, kann das.

Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins.  |  Foto: Tamara Jung
Kurt-Helmuth Eimuth ist Mitglied in der Redaktion des EFO-Magazins. | Foto: Tamara Jung

Da brandete eine Diskussion über die Finanzierung islamischer Gemeinden mit einem löblichen Ziel auf. Die Finanzierung deutscher Moscheen durch das Ausland müsse aufhören, damit sich ein deutscher Islam entfalten könne. Zum Beispiel müsse die Abhängigkeit vieler Gemeinden von der Türkei aufhören – so würden von dort entsendete und bezahlte Imame in den Gemeinden des Verbandes Ditib arbeiten, dem etwa 900 Moscheen angehören.

Um solche Abhängigkeiten zu durchbrechen braucht es aber keine Sonderregelung für eine Moschee-Steuer. Auch jetzt stehen den islamischen Gemeinden die rechtlichen Wege für eine selbstständige Finanzierung offen, so wie allen Religionsgemeinschaften. Es sind ja nicht nur die evangelischen und katholischen Kirchen, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind, was Voraussetzung ist für eine Erhebung von „Kirchensteuer“ ist. Nach jahrelangem Rechtsstreit sind etwa auch die Zeugen Jehovas als eine solche Körperschaft anerkannt worden. Viele Glaubensgemeinschaften, etwa die Jüdische Gemeinde, die Freireligiöse Gemeinde, einige Pfingstkirchen, die Unitarier, die Heilsarmee, die Bahai, die Mormonen oder auch die muslimische Ahmadiyya-Gemeinde (um nur einige zu nennen) haben diesen Status in Hessen. Drei Bedingungen muss eine Religionsgemeinschaft dafür erfüllen: eine große Anzahl von Mitgliedern, die Dauerhaftigkeit der Organisation und die Treue zum Grundgesetz.

Nun wird dem entgegengehalten, dass der Islam sich nun mal anders organisiere. Er kenne keine Mitgliedschaft und keine Organisationsformen wie sie hier in Deutschland üblich sind. Aber die klassische „Kirchensteuer“ ist ja auch nicht der einzige Weg, der Moscheegemeinden offen steht. Tatsächlich finanzieren sich auch die meisten Religionsgemeinschaften, die als Körpersschaften anerkannt sind (bis auf die Jüdische Gemeinde), nicht über vom Staat eingesammelte Mitgliedsbeiträge. Eine andere Finanzierungsmöglichkeit sind freiwillige Spenden, so finanziert sich etwa die von Seyran Ates gegründete Ibn-Rushd-Goethe-Moschee in Berlin. Auch dafür gibt es in Detuschland rechtliche Formate, etwa die einer gemeinnützige GmbH, sodass Spenden steuerlich absetzbar sind.

Wenn die deutschen Moscheegemeinden von ausländischen Finanzgebern unabhängig sein wollen, braucht es daher weniger eine Moschee-Steuer als vielmehr den Willen, unabhängig zu werden.

Übrigens ist die Kirchensteuer mit neun Prozent der zu zahlenden Lohn- und Einkommenssteuer ein gerechtes Mitgliedsbeitragssystem. Wer viel hat, zahlt viel, wer nichts hat, zahlt nichts. Und zudem ist es der Verwaltungsaufwand gering. Die Religionsgemeinschaft braucht dafür keine eigene Abteilung, der Staat bucht sich für seine Dienste drei Prozent des Beitragsaufkommens ab. Das ist für beide Seiten vorteilhaft.