Evangelisches Frankfurt März 2011
Alle wissen, dass es kommt, doch niemand weiß, wie es sein wird, das Ende des Lebens. Aber wohl niemand will dann lange leiden, an einer Maschine hängen und doch dem Tod nicht entrinnen können. Der Gesetzgeber hat in letzter Zeit das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und Patientinnen gestärkt. Seit 2009 ist die Patientenverfügung im Gesetz verankert. Darin kann man festhalten, welche Behandlung man wünscht oder ablehnt für den Fall, dass man sich selbst einmal nicht mehr äußern kann.
Doch Vorsicht: Der Patientenwille zählt, auch wenn er möglicherweise einer Heilung oder einer Linderung der Schmerzen entgegensteht. Bei Stiftung Warentest berichtet der Intensivmediziner Achim Jörres zum Beispiel von einem Patienten, der eine künstliche Beatmung generell ausgeschlossen hatte. „Zum Glück war er bei Bewusstsein, als er mit einer schweren Lungenentzündung qualvoll nach Atem rang.“ Er konnte die Verfügung widerrufen und wurde dann beatmet und erfolgreich behandelt.
Es ist also wichtig, sich vor dem Verfassen einer Patientenverfügung genau zu informieren. Eine Möglichkeit ist das Patientenseminar „Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?” des Zentrums für Ethik in der Medizin im Markuskrankenhaus. Nicht nur Juristen, sondern auch Ärzte und Pflegepersonal stehen dabei für Fragen zur Verfügung. Es gibt auch eine DVD, die das Zentrum zusammen mit anderen Trägern erstellt hat.
Übrigens bedarf die Patientenverfügung keiner besonderen Form. Sie sollte aber genau beschreiben, für welche Situationen sie gilt – ob immer dann, wenn der Mensch nicht einwilligungsfähig ist, oder nur in den Fällen, in denen er sich „im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befindet, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist“. Diese Formulierung schlägt das Bundesjustizministerium vor. Die Anweisungen für die Behandlung und Pflege sollten so konkret wie möglich sein. Auch ein Hinweis zu Organspenden ist hilfreich.
Auf alle Fälle ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll, und zwar auch für junge Leute. Denn damit kann man selbst bestimmen, wer im Fall der Fälle über notwendige Maßnahmen entscheidet und – falls vorhanden – die Patientenverfügung auslegt.
Das Patientenseminar findet am Mittwoch, 27. April, von 15 bis 18.30 Uhr im Markuskrankenhaus, in der Wilhelm-Epstein-Straße statt (Aula). Eine Anmeldung ist notwendig unter Telefon 069 95332020 oder bei cornelia.berger@agaplesion.de (20 Euro). Die DVD kann dort für 5 Euro gekauft oder bei den angegebenen Adressen zuzüglich Porto bestellt werden.
Kurt-Helmuth Eimuth