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Kirchenvorstände zum Mitbestimmen

Von Kurt-Helmuth Eimuth – 22. Oktober 2014

Mitbestimmung muss man einüben. Nur so kann der abstrakte Begriff „Demokratie“ auch mit Leben gefüllt werden. Die evangelische Kirche hat jetzt einen weiteren Schritt getan: In den neuen Kirchenvorständen, die im kommenden Frühjahr gewählt werden, können erstmals auch Jugendliche mitarbeiten.

Kurt-Helmuth Eimuth ist Leiter der Redaktion von „Evangelisches Frankfurt“. Foto: Rolf Oeser

Schon immer zeichnet sich der Protestantismus durch ein klares demokratisches Kirchenprinzip aus. Ausgehend von der reformatorischen Überzeugung des „Priestertums aller Gläubigen“ haben nicht Pfarrer und Pfarrerinnen das letzte Sagen, sondern vielfältige Gremien, in denen in der Regel die Ehrenamtlichen in der Mehrheit sind. Im deutschlandweiten Vergleich ist die hessen-nassauische Kirche noch einmal besonders demokratisch geprägt. Ihr erster Kirchenpräsident war der NS-Widerstandskämpfer Martin Niemöller. Aus der Erfahrung mit einem autoritären Staat heraus war es ihm wichtig, die Kirche strikt von unten her aufzubauen.

Momentan sind viele Gemeinden in Frankfurt auf der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten für die Kirchenvorstandswahlen am 26. April 2015. Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan jeder Gemeinde. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Personen plus den Pfarrern und Pfarrerinnen. Er entscheidet über die Finanzen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Dingen, trägt die Mitverantwortung für Seelsorge und Gottesdienstgestaltung und beschließt sämtliche Personalangelegenheiten, auch bei einer Neubesetzung der Pfarrstelle.

Der Kirchenvorstand wählt außerdem Delegierte für die Synode des Frankfurter Stadtdekanats, und diese wiederum entsendet Delegierte in die Synode der Landeskirche, der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). In diesen Kirchenparlamenten wird über überregionale Belange entschieden, wobei zahlreiche Ausschüsse und Kommissionen in diese Entscheidungen einbezogen werden. Das ist zwar mühsam und zuweilen auch langwierig, allerdings können so auch keine Alleingänge einzelner „Kirchenfürsten“ passieren. Die Finanzhaushalte von Gemeinde, Dekanat und Landeskirche werden zudem öffentlich ausgelegt.

Wer teilhaben will an den Entscheidungen der evangelischen Kirche, sollte also für den Kirchenvorstand kandidieren. Und genauso braucht Partizipation Wählerinnen und Wähler. Auch bei der Kirchenvorstandswahl gilt darum: Wählen gehen!

Kirchenvorstände werden gewählt

Evangelisches Frankfurt 2009

Kirchenvorstände werden gewählt

Annähernd tausend Männer und Frauen kandidieren für die Kirchenvorstände in den Frankfurter Gemeinden. Diese werden am 21. Juni für sechs Jahre neu gewählt. Derzeit liegen die Wahl-listen in den Gemeinden aus. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der evangelischen Kirche, die am Wahltag 14 Jahre alt sind.

Bis 14 Tage vor der Wahl können Gemeindemitglieder Auskunft darüber verlangen, ob sie im Wählerverzeichnis aufgeführt werden. Eine Berichtigung ist bis zum Wahltag möglich.

Der Kirchenvorstand ist das oberste Organ der Kirchengemeinde. Er verwaltet die Finanzen, wählt die Pfarrerin oder den Pfarrer und verantwortet die Gemeindearbeit. Vorsitzender des Kirchenvorstandes soll ein ehrenamtliches Mitglied sein.

Kurt-Helmuth Eimuth