Recht auf Bildung

Evangelisches Frankfurt Juni 2010

Schulbesuch für Statuslose gefordert

Recht auf Bildung

Die Kinder von „Illegalen“ sollen in Deutschland Kindergarten und Schule besuchen können, ohne dass ihre Familien die Entdeckung durch die Ausländerbehörde fürchten müssen. Dies forderte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, und verwies darauf, dass bislang in den meisten Ländern der Zugang von Kindern ohne Aufenthaltstitel nicht eindeutig geregelt ist. Sie will nun erreichen, dass die Meldepflichten der Schulen gegenüber den Ausländerbehörden in allen Bundes­ländern aufgehoben werden. In Hessen ist dies bereits geschehen. Den Kindern von Statuslosen müsse zumindest ein Recht auf den Schulbesuch eingeräumt werden. Union und FDP hätten schon im Koalitionsvertrag vereinbart, „dass Übermittlungspflichten so geändert werden, dass der Schulbesuch von Kindern generell ermöglicht wird“. Mit dieser Änderung begingen Schulleiter kein Dienstpflichtvergehen mehr, wenn sie bei Bekanntwerden einer Anmeldung eines statuslosen Kindes dieses nicht der zuständigen Ausländerbehörde melden, sagte die CDU-Politikerin.

Böhmer will sich auch dafür einsetzen, dass illegal in Deutschland lebende Kinder den Kindergarten besuchen können.

Kurt-Helmuth Eimuth / AP

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