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Alle Kinder sind legal

Kommentar Evangelisches Frankfurt Juni 2010
Alle Kinder sind legal
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Kinder von sich in Deutschland illegal aufhaltenden Familien sollen Kindergarten und Schule angstfrei besuchen können. Dies fordert die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer. Immerhin eine CDU-Politikerin. Eine Forderung, die die Hessische Landesregierung zumindest für den Schulbereich seit kurzem erfüllt. Gut so. Aber leider kann man trotzdem noch nicht zur Tagesordnung übergehen. Seit gut einem Jahrzehnt engagiert sich die evangelische Kirche, insbesondere in Frankfurt, für diejenigen, die gekommen sind, um für ihre Familien den Lebensunterhalt verdienen zu können. Sie sind oft in Privathaushalten angestellt oder arbeiten in ebenso schlechten wie niedrig bezahlten Beschäftungsverhältnissen. Etwa 25 bis 40 000 so genannter „Illegaler“ sollen sich 2006 nach einer vom Evangelischen Regionalverband und der Diakonie in Auftrag gegebenen Studie in Frankfurt aufgehalten haben. Davon sollen etwa fünf bis zehn Prozent Kinder sein.

Auch wenn erfreulicherweise die Kinder in Hessen inzwischen zur Schule gehen können, bleibt dieses doch nur ein erster Schritt. Beim Kindergarten wird es schon schwieriger. Die Kirchen können hier Plätze bieten und den Elternbeitrag übernehmen. Doch trotz solcher geschmeidiger Einzelfallregelung fehlt die Durchsetzung des Rechtes aller Kinder auf Bildung – und auf medizinische Versorgung. Kinder, die in Deutschland aufwachsen, sollten nicht nur ein Recht auf Bildung haben, sie sollten auch die Pflicht zur Bildung haben. So genannte statuslose Kinder sollten ebenso der Schulpflicht unterstehen wie alle anderen Kinder.

Noch problematischer ist es bei der medizinischen Versorgung. Schon 2006 wurde in der zitierten Studie festgestellt: „Die medizinische Versorgung von Menschen ohne Papiere ist eines der vordringlichen Probleme. Statuslose sind infolge ihrer Lebensbedingungen, ihrer psychischen Belastung, ungesunder Ernährung und körperlich stark belastender Arbeitsbedingungen besonderen gesundheitlichen Gefährdungen ausgesetzt. Ein Krankenhausaufenthalt ist für die Betroffenen mit einem maximalen Risiko ihrer Entdeckung verbunden, wenn sie die Kosten nicht selbst bezahlen können. Dies gilt auch für Schwangere, die für eine Geburt mit medizinischer Betreuung das Krankenhaus aufsuchen.“

Eine humane Gesellschaft sollte Kinder, die in ihr leben, zunächst als Kinder, die gefördert werden müssen, sehen. Gleich, welchen Status ihre Eltern haben. Denn es gibt keine illegalen Kinder.

Kurt-Helmuth Eimuth

Recht auf Bildung

Evangelisches Frankfurt Juni 2010

Schulbesuch für Statuslose gefordert

Recht auf Bildung

Die Kinder von „Illegalen“ sollen in Deutschland Kindergarten und Schule besuchen können, ohne dass ihre Familien die Entdeckung durch die Ausländerbehörde fürchten müssen. Dies forderte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Maria Böhmer, und verwies darauf, dass bislang in den meisten Ländern der Zugang von Kindern ohne Aufenthaltstitel nicht eindeutig geregelt ist. Sie will nun erreichen, dass die Meldepflichten der Schulen gegenüber den Ausländerbehörden in allen Bundes­ländern aufgehoben werden. In Hessen ist dies bereits geschehen. Den Kindern von Statuslosen müsse zumindest ein Recht auf den Schulbesuch eingeräumt werden. Union und FDP hätten schon im Koalitionsvertrag vereinbart, „dass Übermittlungspflichten so geändert werden, dass der Schulbesuch von Kindern generell ermöglicht wird“. Mit dieser Änderung begingen Schulleiter kein Dienstpflichtvergehen mehr, wenn sie bei Bekanntwerden einer Anmeldung eines statuslosen Kindes dieses nicht der zuständigen Ausländerbehörde melden, sagte die CDU-Politikerin.

Böhmer will sich auch dafür einsetzen, dass illegal in Deutschland lebende Kinder den Kindergarten besuchen können.

Kurt-Helmuth Eimuth / AP