von Kurt-Helmuth Eimuth 11. Mai 2018
Auch der Tod ist nicht umsonst. Wer noch im Leben klare Anweisungen gibt, kann sicher gehen, dass der letzte Wille umgesetzt wird. Und die Hinterbliebenen sind finanziell entlastet.
Bestattung ist eine Dienstleistung. Dienstleistungen müssen bezahlt werden. Doch in diesem Fall findet in den wenigsten Fällen ein Preisvergleich statt. Nach Erhebung der Stiftung Warentest zahlen die meisten Kunden viel mehr, als sie ausgeben wollten, weil es an Beratung und fairen Kostenvoranschlägen fehlt. Wer will auch schon im Angesicht des Verlustes eines lieben Menschen über so etwas Profanes wie Geld reden. Da ist man eher froh, wenn einem von der Gestaltung der Traueranzeige bis zur Ausrichtung des Kaffees nach der Trauerfeier alles abgenommen wird. Nur: Auch hier muss jeder Handgriff bezahlt werden.
Wer seinen Hinterbliebenen das alles ersparen will, plant seinen Abschied. Welche Form der Beerdigung ist erwünscht: Erdbestattung, Urne, Rasengrab oder Friedwald? Auch der Ort der Bestattung will wohlüberlegt sein. Soll es der Geburtsort des Verstorbenen sein oder der letzte Wohnort? Da ein Grab, gleich in welcher Form, immer auch ein Ort des Gedenkens ist, brauchen es vor allem die Hinterbliebenen. Deshalb ist es ratsam, diese Fragen mit den nächsten Verwandten zu besprechen und deren Wünsche zu hören. Man kann dieses in einer Bestattungsverfügung zusammentragen. Diese ist für die Hinterbliebenen genau wie ein Testament bindend. Übrigens sollte man eine solche Verfügung nicht dem Testament beilegen, sondern sie gehört ins Stammbuch. Denn das benötigen die Angehörigen zuerst
Wer darüber hinaus seine Angehörigen auch finanziell entlasten will, kann dies bei jedem Bestatter tun. Mit Hilfe von Treuhandgesellschaften, die das Geld verwahren, wird die eigene Beerdigung vorab gezahlt. Preis und Leistung werden beim Bestatter festgelegt und sind so vergleichbar. Es gibt also einen Vertrag über die Leistung des Bestatters und einen über die Finanzierung. Finanztest hat aktuell vier Treuhandgesellschaften getestet (Heft 2/18). Bei dreien ist das Geld gut geschützt. Bei vorzeitiger Kündigung fallen aber teils hohe Kosten an.
In Frankfurt fungiert die Genossenschaft der Friedhofsgärtner als Treuhandgesellschaft. Dabei können persönliche Wünsche und Vorstellungen zu Lebzeiten mit einem Friedhofsgärtner, Bestattungsunternehmen oder einem Steinmetz vertraglich vereinbart werden, angefangen vom Ablauf der Beisetzung, der Gestaltung des Grabmals bis hin zur Grabbepflanzung und der anschließenden Grabpflege. Die Genossenschaft der Friedhofsgärtner garantiert im Todesfall die Ausführung der festgelegten Leistungen. Neu in Frankfurt sind die Friedfelder. Parkähnlich angelegte Areale, die über die gesamte Dauer der Ruhefrist von den Gärtnern harmonisch gestaltet werden. Dort finden sich alle Grabarten, vom Einzelurnengrab bis zum Familiengrab. Die Kosten für ein Urnengrab belaufen sich auf 3000 Euro, für ein Erdwahlgrab auf 7500 Euro.