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Warum es sinnvoll ist, für den Todesfall vorzusorgen

von Kurt-Helmuth Eimuth 11. Mai 2018

Auch der Tod ist nicht um­sonst. Wer noch im Leben klare Anweisungen gibt, kann sicher gehen, dass der letzte Wille umgesetzt wird. Und die Hinterbliebenen sind finan­ziell entlastet.

Verkaufsgespräch in einer Pietät.  |
Verkaufsgespräch in einer Pietät. | Bild: http://www.colourbox.de

Bestattung ist eine Dienstleistung. Dienstleistungen müssen bezahlt werden. Doch in diesem Fall findet in den wenigsten Fällen ein Preis­vergleich statt. Nach Erhebung der Stiftung Warentest zahlen die meisten Kunden viel mehr, als sie ausgeben wollten, weil es an Bera­tung und fairen Kostenvoranschlä­gen fehlt. Wer will auch schon im Angesicht des Verlustes eines lie­ben Menschen über so etwas Pro­fanes wie Geld reden. Da ist man eher froh, wenn einem von der Ge­staltung der Traueranzeige bis zur Ausrichtung des Kaffees nach der Trauerfeier alles abgenommen wird. Nur: Auch hier muss jeder Handgriff bezahlt werden.

Wer seinen Hinterbliebenen das alles ersparen will, plant seinen Abschied. Welche Form der Beerdigung ist erwünscht: Erd­bestattung, Urne, Rasengrab oder Friedwald? Auch der Ort der Be­stattung will wohlüberlegt sein. Soll es der Geburtsort des Verstor­benen sein oder der letzte Wohn­ort? Da ein Grab, gleich in welcher Form, immer auch ein Ort des Ge­denkens ist, brauchen es vor allem die Hinterbliebenen. Deshalb ist es ratsam, diese Fragen mit den nächsten Verwandten zu bespre­chen und deren Wünsche zu hö­ren. Man kann dieses in einer Bestattungsverfügung zusammen­tragen. Diese ist für die Hinter­bliebenen genau wie ein Testa­ment bindend. Übrigens sollte man eine solche Verfügung nicht dem Testament beilegen, sondern sie gehört ins Stammbuch. Denn das benötigen die Angehörigen zuerst

Wer darüber hinaus seine An­gehörigen auch finanziell entlas­ten will, kann dies bei jedem Be­statter tun. Mit Hilfe von Treuhandgesellschaften, die das Geld verwahren, wird die eigene Beerdi­gung vorab gezahlt. Preis und Leis­tung werden beim Bestatter festgelegt und sind so vergleichbar. Es gibt also einen Vertrag über die Leistung des Bestatters und einen über die Finanzierung. Finanztest hat aktuell vier Treuhandgesell­schaften getestet (Heft 2/18). Bei dreien ist das Geld gut geschützt. Bei vorzeitiger Kündigung fallen aber teils hohe Kosten an.

In Frankfurt fungiert die Ge­nossenschaft der Friedhofsgärt­ner als Treuhandgesellschaft. Da­bei können persönliche Wünsche und Vorstellungen zu Lebzeiten mit einem Friedhofsgärtner, Be­stattungsunternehmen oder ei­nem Steinmetz vertraglich verein­bart werden, angefangen vom Ab­lauf der Beisetzung, der Gestaltung des Grabmals bis hin zur Grabbepflanzung und der an­schließenden Grabpflege. Die Ge­nossenschaft der Friedhofsgärt­ner garantiert im Todesfall die Ausführung der festgelegten Leis­tungen. Neu in Frankfurt sind die Friedfelder. Parkähnlich angelegte Areale, die über die gesamte Dau­er der Ruhefrist von den Gärtnern harmonisch gestaltet werden. Dort finden sich alle Grabarten, vom Einzelurnengrab bis zum Fa­miliengrab. Die Kosten für ein Ur­nengrab belaufen sich auf 3000 Euro, für ein Erdwahlgrab auf 7500 Euro.