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Kinderschutz wird verstärkt

Evangelisches Frankfurt Juni 2011

Wer mit Kindern arbeitet, braucht erweitertes Führungszeugnis

Die evangelische Kirche in Frankfurt verstärkt ihre Bemühungen um den Kinderschutz. Nicht nur die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit sollen künftig ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen, sondern auch Ehrenamtliche, die sich in der übergemeindlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen engagieren. Das hat der Vorstand des Evangelischen Regionalverbandes beschlossen. Man hofft, dass sich auch viele Kirchengemeinden dieser Regelung anschließen.

Im erweiterten Führungszeugnis werden – anders als im einfachen Führungszeugnis – auch Straftaten festgehalten, die mit einem geringen Strafmaß belegt wurden, also mit weniger als drei Monaten Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätzen. Auch sind Straftaten oder Vergehen in kinder- und jugendschutzrelevanten Bereichen verzeichnet, wie Sexualdelikte oder Misshandlungen, ebenso die Verletzung der Fürsorgepflicht. Es muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Klar und eindeutig und sofort nachvollziehbar ist diese Regelung für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in Kindertagesstätten. Hier ist das Führungszeugnis ein Baustein von vielen, um Kinder zu schützen. Der Regionalverband hat schon seit längerem ein umfangreiches Konzept, um gefährdeten Kindern und deren Familien zu helfen. So werden die Mitarbeiterinnen darin geschult, wie man Anzeichen von Gefährdungen erkennt. Dabei geht es nicht nur um sexuellen Missbrauch und Gewalt in Familien, sondern auch um die Vernachlässigung von Kindern. Gemeinsam mit speziell dafür ausgebildeten Fachkräften greift bei Bedarf ein Beratungssystem, das sich in erster Linie dem Kindeswohl verpflichtet fühlt. Der Evangelische Regionalverband hat hierfür einige Mitarbeiterinnen ausbilden lassen, die auch Schulungen in den Kindereinrichtungen vor Ort durchführen.

An einem Punkt, der besonderes Gefährdungspotential aufweist, bindet man im Interesse der Kinder auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diese Regelung ein: bei Teamerinnen und Teamern von Kinder- und Jugendfreizeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten. Man hofft, dass diejenigen, denen das Wohl der Kinder am Herzen liegt, die Notwendigkeit dieser Formalie einsehen und kooperieren. Kosten entstehen ihnen dadurch nicht.

Gleichwohl kann eine solche Bescheinigung immer nur einer von vielen Bausteinen sein, um den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Alle, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, sind aufgerufen, sensibel auf Alarmzeichen zu achten.

An der Otto-Hahn-Schule wird der Evangelische Verein für Jugend- und Sozialarbeit gemeinsam mit der Schule zur Sicherung des Kindeswohls aktiv. Kooperativ tauschen Schule und Jugendhilfe sich aus, „um eine bessere Förderung und einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen“, so Geschäftsführerin Miriam Schmidt-Walter.

Kurt-Helmuth Eimuth