Evangelisches Frankfurt Februar 2009
Wie soziale Arbeit organisiert ist
Soziale Arbeit will organisiert sein. Da sie für das Gemeinwohl besondere Bedeutung hat, hat der Gesetzgeber verschiedene Organisationsformen vorgesehen und sie von der Zahlung von Steuern weitgehend befreit.
Beim Eingetragenen Verein (e.V.) beantragen mindestens sieben Personen mit einer Satzung die Eintragung in das Vereinsregister. Die Gemeinnützigkeit und damit das Privileg, steuerabzugsfähige Spenden anzunehmen, bescheinigt das Finanzamt. Ein Verein darf kein Geld anhäufen, denn sein Zweck ist es, das gesammelte Geld gezielt dem Vereinszweck zuzuführen.
Die gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) ist dagegen eine Organisationsform, die kontinuierliches professionelles Handeln ermöglicht. Allerdings darf auch sie keine Gewinnabsicht verfolgen. Auch in diesem Fall bescheinigt das Finanzamt die Gemeinnützigkeit.
Eine Stiftung wiederum ist auf Dauer angelegt. Das Kapital darf nicht ausgegeben werden, sondern bildet einen Grundstock, um aus Zinsen und anderen Kapitalerträgen den Stiftungszweck erfüllen zu können. Über die Verwendung der Gelder wacht die staatliche Stiftungsaufsicht.
Kurt-Helmuth Eimuth