von Kurt-Helmuth Eimuth
9. Mai 2018
Spätestens seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Herbst des letzten Jahres zum Eintrag in das Geburtsregister wurde der Blick auf eine Gruppe von Menschen gerichtet, die für viele nicht sichtbar war. Es gibt neben der klaren geschlechtlichen Zuordnung eben auch noch mehr. Und dieses soll auch so im Geburtsregister abgebildet werden.
Noah Kretzschel, Vorsitzender der Evangelischen Jugend, Landesjugendpfarrer Gernot Bach-Leuchtl und Oberkirchenrätin Christine Noschka (von links) bei der Vorstellung der EKHN-Handreichung zur Transsexualität in der Kirche. | Foto: Kurt-Helmuth Eimuth
Erstmals hat sich eine evangelische Landeskirche mit Fragen zur Transsexualität auseinandergesetzt und auch positioniert. Die Handreichung mit dem Titel „Zum Bilde Gottes geschaffen. Transsexualität in der Kirche“ will aus christlicher Perspektive einen Beitrag dazu leisten, dass Menschen in ihrer Vielfalt wahrgenommen und Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung beendet werden.
Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung bekräftigt im Vorwort der Handreichung, dass „geschlechtliche Vielfalt eine Herausforderung für kirchliches und kirchenleitendes Handeln“ sei. „Das bedeutet für viele ein Umdenken. Wahrnehmung geschlechtlicher Vielfalt verlangt, den Horizont zu öffnen. Es ist nötig, eigene Denkmuster zu überprüfen.“ Dazu gehöre auch, sich vor Augen zu führen, dass es Menschen gebe, „die sich zwischen oder jenseits eines zweigeschlechtlich definierten Lebens befinden“. Dies gehört nach Jung „zu der Vielfalt, in der Gott uns geschaffen hat. Wer das bejaht, kann dazu beitragen, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht und sexueller Orientierung zu beenden.“