Pflegeversicherung in der Pflicht

Die ambulante Pflege durch die evangelische Kirche ist auf Jahre gesichert. Das Frankfurter Kirchenparlament, die Evangelische Regionalversammlung, debattierte intensiv und mit Leidenschaft, als es um die Zukunft der Diakoniestationen ging. Etwa drei Millionen Mark wird die Kirche jährlich zur Versorgung der Kranken zuschießen. Gut angelegtes Geld allemal. Doch gemessen an den erwarteten gut fünfzig Millionen Kirchensteuer, die nach Frankfurt fließen, wahrlich kein großer Brocken.
Theoretisch sollten die ambulanten Dienste vollständig von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Zur Abrechnung werden dabei die einzelnen Handgriffe der Krankenschweister wie in der Autowerkstatt im Minutentakt eingeteilt – das ist Pflege im Akkord. Zum Beispiel darf die Schwester fünfzehn Minuten für Anfahrt und Begrüßung brauchen. Wer in Bornheim oder Sachsenhausen schon einmal einen Parkplatz gesucht hat, weiß, wie unrealistisch das ist. Die Statistik der Diakoniestationen weist aus, dass die evangelischen Schwestern im Durchschnitt achtzehn Minuten für Anfahrt und Begrüßung benötigen. Drei Minuten zuviel also, aber dafür sprechen sie auch mal ein aufmunterndes Wort zu Patienten und Angehörigen. Gerade von einem evangelischen Pflegedienst wird zu Recht erwartet, dass auch Zeit ist, sich Sorgen und Nöte anzuhören. Doch so etwas sieht die Pflegeversicherung nicht vor. Und so addieren sich eben die drei Minuten bei zehn Patientinnen und Patienten am Tag ganz schnell auf eine halbe Stunde. Das macht in der Woche zweieinhalb Stunden und im Monat gut zehn Stunden Arbeitszeit aus – die die Kirche voll zu tragen hat. Von all den anderen Leistungen, die erbracht werden und nicht abgerechnet werden können, ganz zu schweigen. Die Schwester der Diakoniestationen bringt auch mal Arzeneien aus der Apotheke mit oder es wird Nachtwache bei einem Sterbenden gehalten. Alles nicht abrechenbar, aber trotzdem notwendig.
Allein in Frankfurt zahlen Caritas und Diakonie jährlich Millionen, um diese Qualität der Pflege zu sichern. Es ist ein Standard, der eigentlich nicht übertrieben anspruchsvoll ist. Es sollte doch selbstverständlich sein, dass Pflegedienste Kranke nicht abweisen, nur weil ihr Haus nicht auf der im Fünfzehn-Minutentakt zu erreichenden Fahrtroute liegt. Hier ist die Pflegeversicherung gefordert. Sie sollte ihr Finanzierungssystem überprüfen. Die von der Kirche angemahnten Leistungen sind ja nun wirklich kein Luxus, sondern ein Mindestmaß an menschlicher Zuwendung. Man sollte daran denken, dass wir alle einmal auf solche Pflege angewiesen sein könnten.
Kurt-Helmuth Eimuth

Evangelisches Frankfurt, Ausgabe November 2000 · 24. Jahrgang · Nr. 6

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