{"id":4559,"date":"2023-04-11T14:27:10","date_gmt":"2023-04-11T12:27:10","guid":{"rendered":"https:\/\/eimuth.de\/?p=4559"},"modified":"2023-04-11T16:57:50","modified_gmt":"2023-04-11T14:57:50","slug":"neue-akzente-in-der-religionspolitik-es-geht-um-viel-geld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eimuth.de\/?p=4559","title":{"rendered":"Neue Akzente in der Religionspolitik: Es geht um viel Geld"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">von <a href=\"https:\/\/www.efo-magazin.de\/magazin\/autoren\/kurt-helmuth-eimuth\/\">Kurt-Helmuth Eimuth<\/a> 5. Januar 2022<\/h1>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die neue Bundesregierung ist weniger christlich gepr\u00e4gt als die alte. Interessant wird das vor allem in Bezug auf die historischen Staatsleistungen an die Kirchen. Das k\u00f6nnte sich auch in Frankfurt auswirken.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><a href=\"https:\/\/eimuth.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/2108_oes_Bergerhoff01_wXlt91j.width-900.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"900\" height=\"599\" src=\"https:\/\/eimuth.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/2108_oes_Bergerhoff01_wXlt91j.width-900.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-4993\" srcset=\"https:\/\/eimuth.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/2108_oes_Bergerhoff01_wXlt91j.width-900.jpg 900w, https:\/\/eimuth.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/2108_oes_Bergerhoff01_wXlt91j.width-900-300x200.jpg 300w, https:\/\/eimuth.de\/wp-content\/uploads\/2023\/04\/2108_oes_Bergerhoff01_wXlt91j.width-900-768x511.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 900px) 100vw, 900px\" \/><\/a><\/figure>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img decoding=\"async\" src=\"https:\/\/www.efo-magazin.de\/media\/images\/2108_oes_Bergerhoff01_wXlt91j.width-900.jpg\" alt=\"Der Frankfurter Kirchendezernent Bastian Bergerhoff auf dem R\u00f6merberg. Zust\u00e4ndig ist er unter anderem f\u00fcr den Unterhalt der historischen Kirchengeb\u00e4ude in Frankfurt. | Foto: Rolf Oeser\"\/><\/figure>\n\n\n\n<p>Die Ampel steht. Die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre religi\u00f6se Pr\u00e4gung ist st\u00e4rker ein Spiegelbild der Gesellschaft, als die der Vorg\u00e4ngerregierung unter der Leitung von Pfarrerstochter Angela Merkel. Der Koalitionsvertrag und das erste Auftreten der neuen Regierungsparteien zeugen von einer gr\u00f6\u00dferen Distanz zu den christlichen Kirchen. Und dies gilt nicht nur f\u00fcr das Kabinett, sondern zeigt sich im ganzen Bundestag.<\/p>\n\n\n\n<p>Trotzdem steht im Koalitionsvertrag, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften \u201eein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens\u201c seien, die \u201eeinen wertvollen Beitrag f\u00fcr das Zusammenleben und die Wertevermittlung\u201c leisteten. Thematisch finden sich zahlreiche Punkte, die den Kirchen in ihren Forderungen nach einer menschlichen und gerechten Gesellschaft durchaus entsprechen. Etwa die Haltung zu Migration oder zur Notwendigkeit der Verbesserung der Pflege. Und vor allem beim Thema Bewahrung der Sch\u00f6pfung. Das Thema Klimaschutz zieht sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag. So gesehen atmet der Vertrag durchaus christlichen Geist. Die Repr\u00e4sentanz muslimischer Gemeinden will man verbessern. Dabei sollen \u201eneuere, progressive und in Deutschland beheimatete islamische Gemeinschaften\u201c eingebunden werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber die wachsende Distanz zur Kirche zeigt sich in den Forderungen, das kirchliche Arbeitsrecht und die Staatsleistungen an die Kirchen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Beim Arbeitsrecht hat das Bundesarbeitsgericht 2019 schon die Richtung vorgegeben. Damals ging es um den Chefarzt eines katholischen Krankenhauses, dem gek\u00fcndigt worden war, weil er ein zweites Mal heiratete. Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Denn eine kirchenrechtlich nicht zu beanstandende Ehe sei f\u00fcr einen Chefarzt keine gerechtfertigte berufliche Anforderung. Zwar erkannte das Gericht ein grunds\u00e4tzliches Recht der Kirche auf besondere Loyalit\u00e4tsanforderungen an \u2013 aber nur, wenn es im Einzelfall begr\u00fcndbar ist, zum Beispiel, weil zum Arbeitsauftrag die Vermittlung von Glaubens\u00fcberzeugungen geh\u00f6rt. Bei einem Arzt kommt es aber auf seine medizinische Kompetenz an und nicht auf seine private Lebensf\u00fchrung. Es war zu erwarten, dass die Entwicklung in diese Richtung weitergeht \u2013 immerhin betrifft das Arbeitsrecht 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, die bei den beiden gro\u00dfen christlichen Kirchen angestellt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcberraschender ist, dass die Bundesregierung die Staatsleistungen an die Kirchen beenden will. In den vergangenen hundert Jahren ist dieses Vorhaben stets gescheitert. Dass die Kirchen Zuwendungen vom Staat bekommen, geht auf ein un\u00fcbersichtliches Gemisch von Regelungen zur\u00fcck, vor allem auf den so genannten \u201eReichsdeputationshauptschluss\u201c von 1803. Damals enteignete der Staat die Kirchen und verleibte sich deren L\u00e4ndereien und Verm\u00f6gen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren zum Unterhalt von Geb\u00e4uden und auch zur Finanzierung bestimmter kirchlicher W\u00fcrdentr\u00e4ger. Hier sind in der Rechtsnachfolge vor allem die Bundesl\u00e4nder zust\u00e4ndig. Sie wurden eigentlich schon in der Weimarer Verfassung aufgefordert, andere Regelungen zu finden und die Entsch\u00e4digung abzul\u00f6sen; auch im Grundgesetz steht das. Geschehen ist bisher aber nichts, es wurde nur vorsichtig andiskutiert.<\/p>\n\n\n\n<p>Es geht dabei durchaus um viel Geld. Die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau erh\u00e4lt nach Mitteilung ihres Sprechers Volker Rahn bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt rund 700 Millionen Euro derzeit etwa 13 Millionen Euro an \u201eDotationen\u201c aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Grunds\u00e4tzlich sei man aber mit einer Abl\u00f6se einverstanden \u2013 die Frage ist nur, wie hoch diese ausfallen soll. Die AfD will die Zahlungen nach f\u00fcnf Jahren einfach auslaufen lassen. FDP, Gr\u00fcne und Linke sprachen in der letzten Legislatur von einer Abl\u00f6sung durch Zahlung des 16,6-Fachen der j\u00e4hrlichen Zuwendung. F\u00fcr die Haushalte der Bundesl\u00e4nder w\u00fcrde das eine Einmalzahlung von zwei- oder dreistelligen Millionenbetr\u00e4gen bedeuten. In der Praxis ist es f\u00fcr sie einfacher, die j\u00e4hrlichen Zahlungen im Budget zu belassen.<\/p>\n\n\n\n<p>Aber es gibt auch inhaltliche Gr\u00fcnde, warum es in manchen Bereichen sinnvoll ist, die alten Verfahren beizubehalten. In Frankfurt zum Beispiel werden die acht Dotationskirchen in der Innenstadt und das Dominikanerkloster als st\u00e4dtisches Eigentum von der Stadt unterhalten und den Kirchen zur Verf\u00fcgung gestellt, darunter der Dom und die Katharinenkirche an der Hauptwache. Daf\u00fcr wendet die Stadt derzeit 3,4 Millionen Euro j\u00e4hrlich auf. Dass eine Kommune einen eigenen Dotationsvertrag hat, ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Es geht auf einen 1830 zwischen der Freien Stadt Frankfurt und den christlichen Gemeinden geschlossenen Vertrag zur\u00fcck. Zust\u00e4ndig ist daf\u00fcr im Magistrat der Gr\u00fcne Bastian Bergerhoff, der sagt: \u201eSollte die Bundesregierung eine \u00c4nderung anstreben, werden wir als Kommune eine Beteiligung am im Koalitionsvertrag angek\u00fcndigten Dialog zwischen Bund, L\u00e4ndern und Kirchen einfordern.\u201c Denn die Innenstadtkirchen seien zentrale Geb\u00e4ude, die zur Identit\u00e4t der Stadt geh\u00f6ren. Auch bei einer m\u00f6glichen Abl\u00f6sung m\u00fcssen deshalb laut Bergerhoff \u201edie Innenstadtkirchen als pr\u00e4gende Elemente unserer Stadt auch weiterhin gesichert sein\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich w\u00e4re aber eine Abl\u00f6sung der Dotationsverpflichtungen durchaus auch im Sinne der Kirchen. In einer Gesellschaft, in der nur noch zur H\u00e4lfte der Bev\u00f6lkerung evangelisch oder katholisch ist, leidet ansonsten die Glaubw\u00fcrdigkeit. Deshalb wollen die Verantwortlichen sich Ver\u00e4nderungen nicht verweigern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Kurt-Helmuth Eimuth 5. Januar 2022 Die neue Bundesregierung ist weniger christlich gepr\u00e4gt als die alte. Interessant wird das vor allem in Bezug auf die historischen Staatsleistungen an die Kirchen. Das k\u00f6nnte sich auch in Frankfurt auswirken. Die Ampel steht. 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