{"id":1805,"date":"2011-06-24T09:30:16","date_gmt":"2011-06-24T09:30:16","guid":{"rendered":"http:\/\/eimuth.de\/?p=1805"},"modified":"2011-06-24T09:30:16","modified_gmt":"2011-06-24T09:30:16","slug":"die-freiheit-des-verbots-tanzverbot-am-feiertag","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/eimuth.de\/?p=1805","title":{"rendered":"Die Freiheit des Verbots &#8211; Tanzverbot am Feiertag"},"content":{"rendered":"<p>Evangelisches Frankfurt Juni 2011<\/p>\n<p><strong>Frankfurts Ordnungsdezernent Volker Stein hat mit seiner  Anordnung, die gesetzlich vorgeschriebene Achtung christlicher Feiertage  in Clubs und Diskotheken zu kontrollieren, eine bundesweite Diskussion  ausgel\u00f6st.<\/strong><\/p>\n<p>Die Online-Umfrage der Frankfurter Rundschau zeichnet ein eindeutiges  Meinungsbild: Ann\u00e4hernd zwei Drittel stimmen der Aussage zu: \u201eDie  Kirche verliert immer mehr an Bedeutung. Konsequenter Weise sollte sie  auch nicht l\u00e4nger in die Freizeitgestaltung der Menschen hinein  regieren.\u201c Nur neun Prozent hingegen finden das Tanzverbot gut und  meinen: \u201eChristliche Traditionen m\u00fcssen auch in der heutigen Zeit  aufrecht erhalten werden.\u201c Zwanzig Prozent sprechen sich f\u00fcr ein  moderates Tanzverbot aus: \u201eAm Karfreitag sollte es ein Tanzverbot geben.  Aber das ganze Wochenende nicht feiern zu d\u00fcrfen, ist \u00fcbertrieben.\u201c<\/p>\n<p>Die \u00f6ffentliche Meinung ist also eindeutig \u2013 die Gesetzeslage  allerdings auch. Gem\u00e4\u00df dem hessischen Sonn- und Feiertagsgesetz herrscht  von Gr\u00fcndonnerstag ab vier Uhr morgens bis Samstagnacht um 24 Uhr ein  absolutes Verbot von Tanzveranstaltungen. Erst danach sind die  Tanzfl\u00e4chen wieder freigegeben \u2013 allerdings nur f\u00fcr wenige Stunden. Denn  auch von Ostersonntag ab vier Uhr bis Ostermontag um 12 Uhr verbietet  das Gesetz aus dem Jahre 1952 jedwede Tanzveranstaltung. Diese Regelung  gilt genauso f\u00fcr Neujahr, Himmelfahrt, Pfingstmontag und die  Weihnachtstage, Einschr\u00e4nkungen gibt es auch am Gr\u00fcndonnerstag,  Karsamstag, Volkstrauertag und Totensonntag.<\/p>\n<p>Vor der Fr\u00fchjahrssynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau  wies Kirchenpr\u00e4sident Volker Jung auf das Grundproblem hin: \u201eIst der  Feiertag \u00fcberhaupt als gesetzlich gesch\u00fctzter Tag in unserer  Gesellschaft konsensf\u00e4hig?\u201c Die Kirche trete weiter daf\u00fcr ein, den  Karfreitag als gesetzlich gesch\u00fctzten Feiertag zu erhalten \u201eund ihn mit  dem Tanzverbot als besonderen Tag zu kennzeichnen\u201c, sagte Jung. Das  Tanzverbot an Ostern hingegen sei nicht zu begr\u00fcnden: \u201eIch halte es f\u00fcr  un-n\u00f6tig\u201c, so der Kirchenpr\u00e4sident.<\/p>\n<p>F\u00fcr Jung geht es dabei nicht um die Einschr\u00e4nkung individueller  Freiheit. \u201eDie Leitfrage ist f\u00fcr mich: Hat eine Gesellschaft die  Freiheit, sich einen solchen Tag wie den Karfreitag zu g\u00f6nnen? Gibt es  damit eine innere gesellschaftliche Freiheit, diesen Tag in besonderer  Weise zu gestalten?\u201c Er sieht einen Zusammenhang mit Tendenzen, das  Gebot der Sonntagsruhe auszuh\u00f6hlen: \u201eSind nicht alle Argumente f\u00fcr die  Liberalisierung des Sonntages Zeichen f\u00fcr eine \u00f6konomische  Fremdbestimmung und damit von Knechtschaft und nicht von Freiheit?\u201c<\/p>\n<p>Kurt-Helmuth Eimuth<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Evangelisches Frankfurt Juni 2011 Frankfurts Ordnungsdezernent Volker Stein hat mit seiner Anordnung, die gesetzlich vorgeschriebene Achtung christlicher Feiertage in Clubs und Diskotheken zu kontrollieren, eine bundesweite Diskussion ausgel\u00f6st. 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