Tag Archiv für Kirche

Kirche als Schule gegen Antisemitismus

„Wir wissen, dass in unseren Gemeinden ganz viel Toxisches passiert“, so Pfarrer Christian Staffa, der Antisemitismus-Beauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland im Podcast Conny&Kurt. Der Antisemitismus hat nicht nur eine lange Tradition, sondern er baut auf Typologien der kirchlichen Tradition auf, wie etwa das Verratsmotiv. „Wir müssen das an die Oberfläche bringen um es bearbeiten zu können“, so Staffa. „Da müssen wir Demokratie einüben“. Kirche als Schule der Demokratie und als Schule gegen Antisemitismus.

Digitalisierung wäre eine Chance für die Kirche

In der Digitalisierung sieht die Würzburger Hochschullehrerin Ilona Nord eine Chance für die Kirche, wie sie im Podcast Conny&Kurt ausführt. Professorin Nord hatte während der Corona-Pandemie an der internationalen wissenschaftlichen Studie Contoc mitgewirkt. Vor diesem Hintergrund sieht sie auf der Gemeindeebene eine große Bereitschaft für digitale Angebote. Allerdings bleibt nähme der Bildungsbereich seine Chance hier nicht befriedigend wahr. Doch oft fehle die Unterstützung der Vorgesetzten. Und kirchenleitend habe bei all den Problemen der Organisation eben die Digitalisierung nicht die höchste Priorität.

Willkommensfest statt Taufe

Man kennt es von den Friedhöfen. Mehr als die Hälfte aller Beerdigungen werden von freien Rednerinnen und Rednern gehalten. Selbst die Konfirmation hat starke Konkurrenz erhalten. Mit der DDR verschwand keineswegs die Jugendweihe. Da ist es fast schon naheliegend, dass auch das Ritual der Taufe eine weltliche Alternative erhält. Fast unbemerkt von den Kirchen hat sich im Supermarkt der Religionen das Willkommensfest etabliert. Die Theologiestudentin Anna Martens hat den Markt untersucht und in einem Essay auf die Entwicklung hingewiesen. Im Podcast Conny&Kurt beschreibt sie den äußerst heterogenen säkularen Markt der Rituale, der bisher von den Kirchen nicht beachtet wird.

Stadtteilfest: Nicht ganz vom Winde verweht

So ganz wurde das Mettenhofer Stadtteilfest am Samstag, 23. September, nicht vom Winde verweht. Die katholische und evangelische Gemeinde luden kurzentschlossen zum Ökumenischen Gottesdienst in die Brigitta-Thomas-Kirche ein. Pastor Christian Müller-Tiedemann begrüßte unter Beifall die Absage des Festes aufgrund der angekündigten starken Windböen: „Sicherheit geht vor“.

Katrin Guski zog in ihrer Ansprache einen Vergleich zwischen der Farbenbracht und Vielfalt einer Blumenwiese und der Vielfalt im Stadtteil. Die Besucher:innen konnten während des Gottesdienstes bunte Papierblumen basteln und so dem Thema nachspüren. Und auch das Motto zum anschließenden Beisammensein im Foyer entnahm man einem Gottesdienstlied. „Aufeinander zugehen, von einander lernen“ heißt es im Text von Clemens Bittlinger. Und so geschah es. Jims Bar, die Popcorn-Maschine, Getränke und die Präsentation der Bildershow „Mettenhof heute und gestern“ vom Team von „heidschi.de“ ließen erahnen, was alles auf der Wiese am Heidenberger Teich möglich gewesen wäre. Aber es zeigte sich auch, dass die Mettenhöfer:innen aus jeder Situation das Beste machen können.

Kitas: Gerechte Finanzierung und multiprofessionelle Teams

Die Kitas der Kirchen und aller freien Träger sollten nach Meinung der Leiterin des Arbeitsbereichs Kindertagesstätten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) Sabine Herrenbrück, Darmstadt, alle gleich gefördert werden. Dafür sprach sich die Sozialpädagogin, die für über 600 Kitas zuständig ist, im Podcast Conny&Kurt aus. Bisher wendet die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) beispielsweise noch 48 Millionen Euro für den Betrieb der Kitas auf, während andere freie Träger zu einhundert Prozent die Kosten erstattet bekommen.

Doch das größte Problem ist der Fachkräftemangel. Die Öffnung der Fachkräfteliste durch das Land Hessen begrüßt Sabine Herrenbrück ausdrücklich. Die Mitarbeit von Ergotherapeut:innen und Logopäd:innen ist für ein Schritt zu multiprofessionellen Teams und nicht nur eine quantitative Erweiterungsoption in der Personalgewinnung, sondern auch eine qualitative Verbesserung. „Es ist gut, wenn noch weitere Menschen mitarbeiten. Wir schulen diese zwei Jahre lang.“ Herrenbrück begründet im Podcast Conny&Kurt warum sie darin keine Deprofessionalisierung des Berufs der Erzieherin sieht. „Ich sehe da eher eine Professionalisierung. Deren Fachlichkeit wird eher gestärkt durch neue Aufgaben, etwa im Anleiten von verschiedenen Professionen im Gruppenalltag.“

Neue Akzente in der Religionspolitik: Es geht um viel Geld

von Kurt-Helmuth Eimuth 5. Januar 2022

Die neue Bundesregierung ist weniger christlich geprägt als die alte. Interessant wird das vor allem in Bezug auf die historischen Staatsleistungen an die Kirchen. Das könnte sich auch in Frankfurt auswirken.

Der Frankfurter Kirchendezernent Bastian Bergerhoff auf dem Römerberg. Zuständig ist er unter anderem für den Unterhalt der historischen Kirchengebäude in Frankfurt. | Foto: Rolf Oeser

Die Ampel steht. Die neue Regierung hat ihre Arbeit aufgenommen. Ihre religiöse Prägung ist stärker ein Spiegelbild der Gesellschaft, als die der Vorgängerregierung unter der Leitung von Pfarrerstochter Angela Merkel. Der Koalitionsvertrag und das erste Auftreten der neuen Regierungsparteien zeugen von einer größeren Distanz zu den christlichen Kirchen. Und dies gilt nicht nur für das Kabinett, sondern zeigt sich im ganzen Bundestag.

Trotzdem steht im Koalitionsvertrag, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften „ein wichtiger Teil unseres Gemeinwesens“ seien, die „einen wertvollen Beitrag für das Zusammenleben und die Wertevermittlung“ leisteten. Thematisch finden sich zahlreiche Punkte, die den Kirchen in ihren Forderungen nach einer menschlichen und gerechten Gesellschaft durchaus entsprechen. Etwa die Haltung zu Migration oder zur Notwendigkeit der Verbesserung der Pflege. Und vor allem beim Thema Bewahrung der Schöpfung. Das Thema Klimaschutz zieht sich wie ein roter Faden durch den Koalitionsvertrag. So gesehen atmet der Vertrag durchaus christlichen Geist. Die Repräsentanz muslimischer Gemeinden will man verbessern. Dabei sollen „neuere, progressive und in Deutschland beheimatete islamische Gemeinschaften“ eingebunden werden.

Aber die wachsende Distanz zur Kirche zeigt sich in den Forderungen, das kirchliche Arbeitsrecht und die Staatsleistungen an die Kirchen zu überprüfen. Beim Arbeitsrecht hat das Bundesarbeitsgericht 2019 schon die Richtung vorgegeben. Damals ging es um den Chefarzt eines katholischen Krankenhauses, dem gekündigt worden war, weil er ein zweites Mal heiratete. Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Denn eine kirchenrechtlich nicht zu beanstandende Ehe sei für einen Chefarzt keine gerechtfertigte berufliche Anforderung. Zwar erkannte das Gericht ein grundsätzliches Recht der Kirche auf besondere Loyalitätsanforderungen an – aber nur, wenn es im Einzelfall begründbar ist, zum Beispiel, weil zum Arbeitsauftrag die Vermittlung von Glaubensüberzeugungen gehört. Bei einem Arzt kommt es aber auf seine medizinische Kompetenz an und nicht auf seine private Lebensführung. Es war zu erwarten, dass die Entwicklung in diese Richtung weitergeht – immerhin betrifft das Arbeitsrecht 1,4 Millionen Menschen in Deutschland, die bei den beiden großen christlichen Kirchen angestellt sind.

Überraschender ist, dass die Bundesregierung die Staatsleistungen an die Kirchen beenden will. In den vergangenen hundert Jahren ist dieses Vorhaben stets gescheitert. Dass die Kirchen Zuwendungen vom Staat bekommen, geht auf ein unübersichtliches Gemisch von Regelungen zurück, vor allem auf den so genannten „Reichsdeputationshauptschluss“ von 1803. Damals enteignete der Staat die Kirchen und verleibte sich deren Ländereien und Vermögen ein. Im Gegenzug verpflichteten sich die Landesherren zum Unterhalt von Gebäuden und auch zur Finanzierung bestimmter kirchlicher Würdenträger. Hier sind in der Rechtsnachfolge vor allem die Bundesländer zuständig. Sie wurden eigentlich schon in der Weimarer Verfassung aufgefordert, andere Regelungen zu finden und die Entschädigung abzulösen; auch im Grundgesetz steht das. Geschehen ist bisher aber nichts, es wurde nur vorsichtig andiskutiert.

Es geht dabei durchaus um viel Geld. Die Evangelische Kirche in Hessen-Nassau erhält nach Mitteilung ihres Sprechers Volker Rahn bei einem Haushaltsvolumen von insgesamt rund 700 Millionen Euro derzeit etwa 13 Millionen Euro an „Dotationen“ aus Hessen und Rheinland-Pfalz. Grundsätzlich sei man aber mit einer Ablöse einverstanden – die Frage ist nur, wie hoch diese ausfallen soll. Die AfD will die Zahlungen nach fünf Jahren einfach auslaufen lassen. FDP, Grüne und Linke sprachen in der letzten Legislatur von einer Ablösung durch Zahlung des 16,6-Fachen der jährlichen Zuwendung. Für die Haushalte der Bundesländer würde das eine Einmalzahlung von zwei- oder dreistelligen Millionenbeträgen bedeuten. In der Praxis ist es für sie einfacher, die jährlichen Zahlungen im Budget zu belassen.

Aber es gibt auch inhaltliche Gründe, warum es in manchen Bereichen sinnvoll ist, die alten Verfahren beizubehalten. In Frankfurt zum Beispiel werden die acht Dotationskirchen in der Innenstadt und das Dominikanerkloster als städtisches Eigentum von der Stadt unterhalten und den Kirchen zur Verfügung gestellt, darunter der Dom und die Katharinenkirche an der Hauptwache. Dafür wendet die Stadt derzeit 3,4 Millionen Euro jährlich auf. Dass eine Kommune einen eigenen Dotationsvertrag hat, ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Es geht auf einen 1830 zwischen der Freien Stadt Frankfurt und den christlichen Gemeinden geschlossenen Vertrag zurück. Zuständig ist dafür im Magistrat der Grüne Bastian Bergerhoff, der sagt: „Sollte die Bundesregierung eine Änderung anstreben, werden wir als Kommune eine Beteiligung am im Koalitionsvertrag angekündigten Dialog zwischen Bund, Ländern und Kirchen einfordern.“ Denn die Innenstadtkirchen seien zentrale Gebäude, die zur Identität der Stadt gehören. Auch bei einer möglichen Ablösung müssen deshalb laut Bergerhoff „die Innenstadtkirchen als prägende Elemente unserer Stadt auch weiterhin gesichert sein“.

Grundsätzlich wäre aber eine Ablösung der Dotationsverpflichtungen durchaus auch im Sinne der Kirchen. In einer Gesellschaft, in der nur noch zur Hälfte der Bevölkerung evangelisch oder katholisch ist, leidet ansonsten die Glaubwürdigkeit. Deshalb wollen die Verantwortlichen sich Veränderungen nicht verweigern.

Der Synodale Weg ist keine Autobahn

Die Bilanz des Reformversuchs der Katholischen Kirche in Deutschland fällt für Doris Wiese-Gutheil, Journalistin und intime Kennerin der katholischen Kirche, sehr durchwachsen aus. Bei der abschließenden Versammlung des „Synodalen Weges“ am letzten Wochenende in Frankfurt seien Beschlüsse gefasst worden, „die weit hinter unseren Erwartungen zurückblieben“, bilanziert Wiese-Gutheil, die sich bei Maria 2.0 engagiert, im Podcast Conny&Kurt. Das Machtgebaren der Bisschöfe sei nicht eingeschränkt worden. Und die Ergebnisse sonst? Wiese-Gutheil weist darauf hin, dass der Predigtdienst für Frauen schon einmal erlaubt war, die Segensfeiern für Homosexuelle erst 2026 kommen, da jetzt erst noch ein Ausschuss über die Modalitäten berät. Und die Erkenntnis, dass es eine Geschlechtervielfalt gibt, müsse man nicht wahnsinnig feiern. „Das ist ja eigentlich eine Selbstverständlichkeit.“ Die katholische Kirche hat eine Chance vertan. Der Synodale Weg war keine Autobahn, eher eine Schotterpiste auf der das Vorwärtskommen mühselig war.

Schärfere ethische Regeln für Geldanlagen der evangelischen Kirche

von Kurt-Helmuth Eimuth

27. Februar 2023

Die evangelische Kirche verwaltet in Deutschland ein Finanzvermögen von rund 40 Milliarden Euro, das vor allem der Finanzierung von Ruhestandsgehältern und Zusatzrenten dient. Jetzt wurden die ethischen Regeln, nach denen diese Anlagen getätigt werden, verschärft.

Foto: www.colourbox.de
Foto: www.colourbox.de

Nach welchen Kriterien legt die evangelische Kirche in Deutschland ihr Geld an? Immerhin geht es nach Angaben von Heinz Thomas Striegler, dem Vorsitzenden des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI), um ein Volumen von rund 40 Milliarden Euro. Gebraucht wird das Geld vor allem für die Finanzierung von Ruhestandsgehältern für Pfarrer:innen und Zusatzrenten für kirchliche Mitarbeiter:innen.

Schon 2011 hat der Arbeitskreis im Auftrag der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Kriterien zur ethischen Geldanlage erarbeitet. Jetzt stellte er eine grundlegend überarbeitete Fassung vor.

Statt wie bisher zehn dürfen in Zukunft nur noch fünf Prozent der Einlagen bei Unternehmen investiert werden, die an der Entwicklung und Produktion von Rüstungsgütern beteiligt sind. Ganz ausgeschlossen sind Investitionen, wenn es um international geächtete Waffengattungen wie autonom gesteuerte Systeme oder Atomwaffen geht. „Als Kirchen wollen wir nicht an den Gewinnen von Rüstungskonzernen profitieren,“ sagt Striegler, „das ist mit dem christlichen Friedensauftrag nicht vereinbar. Wir legen Wert darauf, dass dies auch die Produktion autonomer Waffen umfasst.“

Aber warum nimmt die Kirche dann überhaupt einen Anteil von fünf Prozent aus der Waffenproduktion hin? Darauf antwortet AKI-Geschäftsführerin Antje Schneeweiß auf Nachfrage des EFO-Magazins: „Bei Unternehmen mit sehr geringem Rüstungsanteil kann es leicht zu Wertekonflikten kommen. So macht das Unternehmen Dräger 98 Prozent seines Umsatzes mit Produkten, die der Lebensrettung dienen – Inkubatoren für Frühchen, Ausstattungen für Feuerwehr- und Rettungswagen und so weiter. Allerdings produzieren sie auch eine Tauchausrüstung, die vor allem militärisch genutzt wird. Solche Unternehmen sollen nicht ausgeschlossen werden.“

Im Bereich der Umweltkriterien hat der AKI ebenfalls nachgeschärft. So sind zukünftig Investitionen in Atomenergie ganz ausgeschlossen. War bislang nur die Kohleförderung tabu, ist nun die ganze Bandbreite der unkonventionellen Förderung von Öl und Gas ausgenommen, etwa das Fracking. Außerdem erwarten die evangelischen Investoren, dass Unternehmen eine Policy zum Schutz der Biodiversität in den Wertschöpfungs- und Lieferketten implementiert haben. Der AKI sei diesbezüglich im Gespräch mit Aktiengesellschaften, so Striegler. Dabei habe man festgestellt, dass es durchaus hie und da kleine Veränderungen in der Geschäftspolitik gab, etwa die Einführung existenzsichernder Löhne.

Insgesamt seien die Anlagemöglichkeiten nach diesen ethischen Kriterien etwa um zwanzig Prozentpunkte geringer sind als bei großen Indizes. Die zu erwartende Rendite gab Striegler mit 3,0 bis 3,5 Prozent an. Bei langfristigen Anlagen etwa auf 20 Jahre läge sie eher bei 4,5 bis 5,5 Prozent. Damit sei man durchaus vergleichbar mit anderen Anlageformen.

Den Kriterienkatalog können auch Privatanleger:innen nutzen. Er ist zu finden unter https://www.aki-ekd.de.

Ein Beispiel für die Kirchen: Der Weltgebetstag

Da könnten sich die Kirchen ein Beispiel nehmen. Seit über 100 Jahren treffen sich rund um den Globus Frauen unterschiedlicher Konfessionen am ersten Freitag im März zum Weltgebetstag. „Die Frauen sind der Motor der Ökumene. Während in den Gremien, die von Männern besetzt sind, viel von Ökumene geredet wird, leben wir sie“, sagt die Vorsitzende des Deutschen Weltgebetstagskomitees Ulrike Göken-Huismann im Podcast Conny&Kurt. Der Weltgebetstag sei in über 130 Ländern selbstverständlich gelebte Ökumene. In diesem Jahr haben Frauen aus Taiwan die Liturgie ausgearbeitet. Trotz der Bedrohung strahlten die Texte Zuversicht aus. Und natürlich wird in Deutschland schnell eine Analogie zum Krieg in der Ukraine hergestellt. Deshalb ist Taiwan gar nicht so fern.

Helau kommt von Halleluja

Fabian Vogt mit Martin Schultheiß als Duo Camillo

Die Theorie, dass Helau von Halleluja kommt, ist ihm, dem Pfarrer und Kabarettisten Fabian Vogt, die beliebteste Ableitung des alten Faschingrufes. Die großen Themen des Lebens bedürfen nach seiner Ansicht auch der Leichtigkeit. Dabei beruft er sich auf Martin Luther, der gesagt hat: „Wo Glauben ist, da ist auch Lachen.“ Gerade hat er seinen ganz eigenen Katechismus herausgegeben „Stories of Faith – die Basics des Christentums in 153 chilligen Posts. Der Kabarettist wechselt die Perspektiven. Schon beim Nutzen des Wortes Abendmahl werde man belogen, denn es sei weder ein Mahl, noch finde es in der Regel Abends statt. Vogt geht es darum, die Leichtigkeit des Glaubens zu entdecken. Zum Schluss wird im Podcast Conny&Kurt noch der Song „Gott liebt Tango“ angespielt. Vogt stellt hier unter Beweis, dass er auch ein vorzüglicher Sänger ist.

Zur Person: Fabian Vogt arbeitet ab Januar 2022 bei „mi-di“, der Zukunbftswerkstatt der Evangelischen Kirche in Deutschland, als Referent für „Evangelisation und missionale Bildung“ in Berlin. Vogt tritt gemeinsam mit Martin Schultheiß als Duo Camillo auf. Zahlreiche CD- und Buchveröffentlichungen.