Tag Archiv für Kindeswohlgefährdung

Rettungsanker für Kinder

Von Kurt-Helmuth Eimuth – 7. April 2015

Kurt-Helmuth Eimuth ist Leiter der Redaktion von „Evangelisches Frankfurt“. Foto: Rolf Oeser

Damit machte sich der Papst bei vielen unbeliebt: als er sagte, der berühmte Klaps auf den Po sei bei Kindern akzeptabel, körperliche Züchtigung als Maßnahme zur Erziehung solle aber immer „würdevoll“ vollzogen werden. Da war Franziskus wohl in seinen kulturellen Wurzeln verstrickt. Andererseits: Von den 27 Ländern der Europäischen Union haben bis heute erst 16 Länder die körperliche Züchtigung von Kindern verboten.

Auch in Deutschland war es ein langer Weg, bis Gewaltfreiheit bei der Erziehung in der Gesellschaft und im Gesetz verankert waren. Hier ist das Schlagen von Kindern seit dem Jahr 2000 gesetzlich verboten. Und auch wenn sich Einstellungen nur langsam ändern, in diesem Fall ist es gelungen: Heute wird viel mehr als früher auf das Kindeswohl geachtet. Weint das Nachbarkind ständig? Ist ein Kind in der Kita oft schmutzig angezogen, gibt es Anzeichen von Verwahrlosung? Ob Nachbarn, Erzieherinnen, Lehrkräfte – sie alle achten heute mehr auf solche Alarmzeichen als noch vor wenigen Jahrzehnten. Und vom Gesetz her sind sie sogar dazu verpflichtet, ihnen nachzugehen. In den Kitas zum Beispiel wurde dafür ein eigenes Prüfsystem verpflichtend eingeführt.

Diese neue Aufmerksamkeit zeigt Wirkung. Schneller und häufiger werden Eltern heute Hilfestellungen angeboten, wenn sie nicht klarkommen. Erziehungsberatung oder Familienhilfen können entlasten und so die Gefahr für das Kind senken. Nur als letztes Mittel wird eine Unterbringung im Heim angeordnet: Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der städtischen Ämter ist das eine schwierige Gratwanderung, denn eine Heimunterbringung bedeutet ja immer die Trennung von der Familie, und das will kein Kind. Doch in einigen Fällen ist es eben notwendig, etwa bei psychischer Erkrankung der Eltern oder Alkoholsucht.

Ziel muss dabei immer sein, dass das Heim nur eine Übergangslösung bleibt, dass die Situation in der Familie möglichst schnell so verbessert wird, dass das Kind zu den Eltern zurückkehren kann. Dafür ist es auch wichtig, dass der Kontakt zu Mutter und Vater in der Zwischenzeit nicht ganz abreißt. Umso besser, wenn Kinderheime nicht außerhalb der Stadt liegen, sondern in den Wohnquartieren. Das Engagement des Evangelischen Regionalverbandes mit Gründung der „Kindervilla Hollerkopf“ ist für zahlreiche Kinder und deren Familien ein Rettungsanker.

Beitrag von Kurt-Helmuth Eimuth, veröffentlicht am 7. April 2015 in der Rubrik Meinungen, erschienen in der Ausgabe 2015/2 – April.

Kinderschutz wird verstärkt

Evangelisches Frankfurt Juni 2011

Wer mit Kindern arbeitet, braucht erweitertes Führungszeugnis

Die evangelische Kirche in Frankfurt verstärkt ihre Bemühungen um den Kinderschutz. Nicht nur die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit sollen künftig ein „Erweitertes Führungszeugnis“ vorlegen, sondern auch Ehrenamtliche, die sich in der übergemeindlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen engagieren. Das hat der Vorstand des Evangelischen Regionalverbandes beschlossen. Man hofft, dass sich auch viele Kirchengemeinden dieser Regelung anschließen.

Im erweiterten Führungszeugnis werden – anders als im einfachen Führungszeugnis – auch Straftaten festgehalten, die mit einem geringen Strafmaß belegt wurden, also mit weniger als drei Monaten Freiheitsstrafe oder 90 Tagessätzen. Auch sind Straftaten oder Vergehen in kinder- und jugendschutzrelevanten Bereichen verzeichnet, wie Sexualdelikte oder Misshandlungen, ebenso die Verletzung der Fürsorgepflicht. Es muss alle fünf Jahre erneuert werden.

Klar und eindeutig und sofort nachvollziehbar ist diese Regelung für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in Kindertagesstätten. Hier ist das Führungszeugnis ein Baustein von vielen, um Kinder zu schützen. Der Regionalverband hat schon seit längerem ein umfangreiches Konzept, um gefährdeten Kindern und deren Familien zu helfen. So werden die Mitarbeiterinnen darin geschult, wie man Anzeichen von Gefährdungen erkennt. Dabei geht es nicht nur um sexuellen Missbrauch und Gewalt in Familien, sondern auch um die Vernachlässigung von Kindern. Gemeinsam mit speziell dafür ausgebildeten Fachkräften greift bei Bedarf ein Beratungssystem, das sich in erster Linie dem Kindeswohl verpflichtet fühlt. Der Evangelische Regionalverband hat hierfür einige Mitarbeiterinnen ausbilden lassen, die auch Schulungen in den Kindereinrichtungen vor Ort durchführen.

An einem Punkt, der besonderes Gefährdungspotential aufweist, bindet man im Interesse der Kinder auch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diese Regelung ein: bei Teamerinnen und Teamern von Kinder- und Jugendfreizeiten oder vergleichbaren Tätigkeiten. Man hofft, dass diejenigen, denen das Wohl der Kinder am Herzen liegt, die Notwendigkeit dieser Formalie einsehen und kooperieren. Kosten entstehen ihnen dadurch nicht.

Gleichwohl kann eine solche Bescheinigung immer nur einer von vielen Bausteinen sein, um den Schutz von Kindern zu gewährleisten. Alle, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, sind aufgerufen, sensibel auf Alarmzeichen zu achten.

An der Otto-Hahn-Schule wird der Evangelische Verein für Jugend- und Sozialarbeit gemeinsam mit der Schule zur Sicherung des Kindeswohls aktiv. Kooperativ tauschen Schule und Jugendhilfe sich aus, „um eine bessere Förderung und einen effektiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen“, so Geschäftsführerin Miriam Schmidt-Walter.

Kurt-Helmuth Eimuth