Schwerkranke Babys vermeiden

Umstrittenes Urteil: Ärzte dürfen bei einer künstlichen Befruchtung die außerhalb des Mutterleibs befruchteten Eizellen ihrer Patientinnen auf genetische Schäden untersuchen, bevor diese der Frau wieder eingepflanzt werden.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die so genannte „Präimplantationsdiagnostik“ unter bestimmten Umständen auch in Deutschland zulässig ist. Krankheiten, die auf zu viele oder zu wenige Chromosomen zurückgehen, können so entdeckt werden, wie das Down-Syndrom, aber auch veränderte Chromosomen, die für Muskelschwund, Lungen- und Stoffwechselkrankheiten oder die Bluterkrankheit verantwortlich sind. Dann kann man die entsprechenden Embryonen „aussortieren“. Allerdings setzte das Gericht auch klare Grenzen für die genetische Untersuchung an Embryonen: Eine Selektion nach Augen- oder Haarfarbe oder Geschlecht ist weiterhin strafbar.

So sieht – vierhundertfach vergrößert – ein vierzelliger menschlicher Embryo aus. Die Meinungen darüber, ob man ihn bei genetischen Defekten wegwerfen darf, gehen auseinander.

Zwar betrifft das Urteil im Jahr nur etwa 100 bis 150 Paare in Deutschland. Dennoch löst es bei vielen Menschen Unbehagen aus. Die Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin greift immer stärker in die Natur ein. Am Anfang stand die Pränataldiagnostik, mit der durch Fruchtwasserpunktion schwere Krankheiten des Ungeborenen erkannt werden können. Inzwischen ist es nicht selten, dass Eltern dann ganz offen eine Abtreibung nahe gelegt wird.

Menschlich ist es jedoch auch verständlich, dass Eltern, deren Wunsch nach genetisch eigenen Kindern so stark ist, dass sie die enormen Strapazen einer künstlichen Befruchtung auf sich nehmen, diese diagnostische Möglichkeit gerne in Anspruch nehmen. Zumal die Verfahren in anderen europäischen Ländern längst verbreitet sind. Mancherorts können Eltern die Embryonen bereits nach Geschlecht auswählen.

Seitens der Kirchen wird das BGH-Urteil scharf kritisiert. Der Präsident des Kirchenamtes der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Hermann Barth, sagte der Nachrichtenagentur „epd“, es beruhe auf „Verbrauch und Vernichtung menschlicher Embryonen“. Die Würde auch des frühen menschlichen Lebens verbiete es, dass es „bloß als Material und Mittel zu anderen Zwecken genutzt und erst recht gar nur erzeugt wird“.

Der Streit um die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik werde weitergehen, so Barth. Das Risiko, dass die ursprüngliche Begrenzung bei der Auslese von Embryonen nicht durchgehalten werden könne, sei sehr groß. Deshalb müsse die Beteuerung des BGH, einer unbegrenzten Selektion sei mit dem Urteil nicht der Weg geöffnet, bei den bevorstehenden Debatten immer wieder eingeklagt werden.

Kurt-Helmuth Eimuth

Evangelisches Frankfurt Septemebr 2010

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